Regierungsbezirk

Dreieck mit dem Bund an der Spitze, darunter in Schichten die Bundesländer, optional Regierungsbezirke, (Land-)Kreise, optional Gemeindeverbände und Gemeinden. Die strikte Schichtung wird durchbrochen durch Stadtstaaten und Kreisfreie Städte, die Aufgaben mehrerer Schichten wahrnehmen.BundBundesländer/FlächenländerBundesländer/Stadtstaaten(Regierungsbezirke)(Land-)KreiseGemeindeverbände(Gemeindeverbandsangehörige/Kreisangehörige Gemeinden)(Gemeindeverbandsfreie) Kreisangehörige GemeindenKreisfreie Städte
Vertikale Staatsstruktur Deutschlands

In vier Bundesländern Deutschlands ist ein Regierungsbezirk (kurz Reg.-Bez.) der Bezirk einer allgemeinen Landesmittelbehörde, in der ressortverschiedene Aufgaben gebündelt werden. Diese Behörde wird von einem Regierungspräsidenten geleitet und trägt selbst die Bezeichnung Regierungspräsidium (in Baden-Württemberg und Hessen), Regierung (in Bayern) oder Bezirksregierung (in Nordrhein-Westfalen). Die Bezeichnung stammt aus der Verwaltungseinteilung Preußens, wo sie Anfang des 19. Jahrhunderts als Königliche Regierung entstand.

Die Landesmittelbehörde steht als Mittelinstanz zwischen oberen und obersten Landesbehörden (Ministerium) und dem Landrat als unterer Landesbehörde für den Bezirk eines Kreises.

Regierungsbezirke

In folgenden Ländern gibt es Regierungsbezirke:

In folgenden Ländern gibt es keine Einteilung in Regierungsbezirke mehr:

Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen haben beim Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland 1990 keine Regierungsbezirke eingerichtet, in Schleswig-Holstein und im Saarland gab es nie Regierungsbezirke, auch in den Stadtstaaten nicht.

Geschichte

Preußen gliederte zwischen 1808 und 1816 sein Staatsgebiet in Provinzen und Regierungsbezirke. Letztere gaben seit 1811 ein Amtsblatt für öffentliche Mitteilungen heraus. Mit der Bayerischen Verfassung von 1808 erfolgte noch vor Preußen die endgültige systematische Einteilung des nunmehrigen Königreichs Bayern in Kreise, die als Mittelbehörden nicht den heutigen Landkreisen, sondern den heutigen Bezirken entsprachen.

Auch während der Zeit des Deutschen Reiches gab es in den größeren nichtpreußischen Bundesstaaten ebenfalls Regierungsbezirke als Mittelinstanz der staatlichen Verwaltung, allerdings unter anderen Bezeichnungen: Kreise in Bayern (bereits seit 1806) und Württemberg, Provinzen in Hessen, Landeskommissärbezirke in Baden, Kreishauptmannschaften in Sachsen. Die Bezeichnungen wurden in der NS-Zeit überall der preußischen Bezeichnung Regierungsbezirk angeglichen.

Nach 1945 wurden die Regierungsbezirke in den meisten Flächenstaaten wieder als staatliche Mittelinstanz eingerichtet. Die Verwaltungsbehörde für die Regierungsbezirke, deren Grenzen sich im Laufe ihrer Geschichte mehrmals geändert haben, wurde entweder „Regierungspräsidium“, „Regierung“, „Der Regierungspräsident“ oder „Bezirksregierung“ genannt. Leiter dieser Behörde ist der Regierungspräsident.

In der Deutschen Demokratischen Republik wurden im Zuge der Abschaffung der Länder bei der Verwaltungsreform von 1952 sogenannte Bezirke eingerichtet, deren Gebiete sich nur teilweise mit früheren Regierungsbezirken deckten. Bei der Wiedereinrichtung der Länder in der in Auflösung begriffenen DDR 1990 wurden nur in Sachsen-Anhalt und Sachsen erneut Regierungsbezirke geschaffen, die jedoch heute nicht mehr bestehen (siehe folgender Abschnitt).

Die Abschaffung in mehreren deutschen Bundesländern entsprang dem Bestreben, die Aufgaben landesweit zu bündeln (durch Ministerien oder Landesoberbehörden) bzw. auf die kommunale Ebene zu verlagern. So hat z. B. Rheinland-Pfalz seine Regierungsbezirke aufgelöst, während etwa in Baden-Württemberg diese Verwaltungsebene durch die Verwaltungsreform von 2005 gestärkt wurde, indem neue Aufgaben auf sie übertragen worden sind.

Eine andere Entwicklung vollzog sich in Nordrhein-Westfalen. Mit Beginn 2007 wurden verschiedene Sonderbehörden (z. B. Staatliche Umweltämter, Ämter für Agrarordnung, Ämter für Arbeitsschutz) in die Bezirksregierungen eingegliedert. Ein Teil ihrer Tätigkeiten wurden auch zu den Kommunen verlagert. Die Industrievertreter haben diesen Schritt ursprünglich als Bürokratieabbau befürwortet. Zunehmend werden jedoch Befürchtungen laut (BDI, VCI), dass die kommunalen Abhängigkeiten nicht mehr den bisherigen unabhängigen rechtlichen Standard gewährleisten können.

Werden Aufgaben der Mittelbehörden auf untere Instanzen verlagert, ist verwaltungsorganisatorisch der Grundsatz der Einräumigkeit zu beachten, wonach der örtliche Zuständigkeitsbereich der allgemeinen Behörden und der Sonderbehörden sowie der verschiedenen Sonderbehörden untereinander territorial deckungsgleich und diese unterschiedlichen Behörden für ein und dasselbe geografische Gebiet zuständig sein sollen („verwaltungsgeografische Kongruenz“).

Ehemalige Regierungsbezirke

Historische Entwicklung der Regierungsbezirke in der Bundesrepublik Deutschland

DatumLand (Bundesland)VeränderungAnzahl
23. Mai 1949Bundesrepublik Deutschland31
25. April 1952Baden-Württemberg+233
6. Mai 1968Hessen−1 (Wiesbaden)32
9. Juli 1968Rheinland-Pfalz−230
1. August 1972Nordrhein-Westfalen−1 (Aachen)29
1. Februar 1978Niedersachsen−425
1. Januar 1981Hessen+1 (Gießen)26
3. Oktober 1990Sachsen-Anhalt+329
1. Januar 1991Sachsen+332
1. Januar 2000Rheinland-Pfalz−329
1. Januar 2004Sachsen-Anhalt−326
1. Januar 2005Niedersachsen−422
1. März 2012Sachsen−319

Anzahl der Länder mit Regierungsbezirken

DatumMaßnahmeVeränderungAnzahl
23. Mai 1949Gründung der Bundesrepublik Deutschland6
3. Oktober 1990Eingliederung der neuen Länder in die Bundesrepublik Deutschland (Sachsen-Anhalt)+17
1. Januar 1991Bildung der Regierungsbezirke in Sachsen+18
1. Januar 2000Auflösung der Regierungsbezirke in Rheinland-Pfalz−17
1. Januar 2004Auflösung der Regierungsbezirke in Sachsen-Anhalt−16
1. Januar 2005Auflösung der Regierungsbezirke in Niedersachsen−15
1. März 2012Aufhebung der Landesdirektionen (vormals Regierungsbezirke) in Sachsen−14

Siehe auch

Literatur

  • Geometro: Deutschlandkarte (Verwaltung, politisch): Bundesländer, Regierungsbezirke, Landkreise. Landkarte, 17. Juni 2016. ISBN 978-3-9817675-4-4
  • Jörg Bogumil, Steffen Kottmann: Verwaltungsstrukturreform – die Abschaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen (= Schriftenreihe der Stiftung Westfalen-Initiative. Band 11). Ibbenbürener Vereinsdruckerei, Ibbenbüren 2006, ISBN 3-932959-48-5.

Weblinks

Wiktionary: Regierungsbezirk – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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Grafik mit der Verwaltungsgliederung der Bundesrepublik Deutschland. Bundesebene (Weiß), Landesebene (Gelb), Kommunalebene (Braun). Schema des dreistufigen Verwaltungsaufbaus in den Flächenländern. Die allgemeine Verwaltung (1. Stufe) ist braun, die Sonderbehörden (2. und 3. Stufe) sind beige dargestellt.
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    Bundesebene, Sonderbehörden (3. Stufe)
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    Landesebene, Sonderbehörden (2. Stufe)
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    Kommunalebene, allgemeine Verwaltung (1. Stufe)