Regelfahrzeug
Regelfahrzeug ist ein Begriff aus dem Eisenbahnwesen. Bei den deutschen Eisenbahnen unterscheidet man die Regelfahrzeuge von den Nebenfahrzeugen.[1] Die "Regelfahrzeuge" tragen diese Bezeichnung, weil sie den Bauvorschriften – den Regeln – der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung entsprechen. Im Einzelnen gehören zu den Regelfahrzeugen[2]:
- Triebfahrzeuge,
- Personenwagen,
- Reisezuggepäckwagen,
- Autoreisezugwagen,
- Postwagen,
- Güterwagen,
- Güterzuggepäckwagen.
Ein wesentliches Merkmal der Regelfahrzeuge ist, dass sie in Züge eingestellt werden oder, wenn sie einen Antrieb besitzen, selbst als Zug fahren dürfen,[3] in dem alle Fahrzeuge inklusive Beladung in das Regelprofil passen, das die jeweilige Eisenbahn-Gesellschaft festgelegt hat. Außerhalb des Regelprofils müssen Signalisierung, Masten, Gebäude, Brücken, Geländer, Stromschienen usw. stehen.
Einzelnachweise
- ↑ Regelfahrzeuge der Eisenbahnen. In: System||Bahn. 15. Januar 2015, abgerufen am 3. Mai 2022 (deutsch).
- ↑ § 18 EBO - Einzelnorm. Abgerufen am 3. Mai 2022.
- ↑ Regelfahrzeug. In: Bahnblogstelle. Abgerufen am 3. Mai 2022 (deutsch).