Rechtsträger

Der Begriff Rechtsträger bezeichnet

  1. den tatsächlichen Inhaber eines Rechts, vgl. Rechtssubjekt
  2. Rechtssubjekte, die Aufsicht über andere Rechtsformen ausüben, siehe Träger (öffentliches Recht)
  3. Rechtssubjekte, die ein Unternehmen betreiben