Recht auf Mobilität

Das Recht auf Mobilität bezeichnet die Vorstellung, dass räumliche Mobilität ein Grund- bzw. Menschenrecht darstelle.

Philosophie

Nach dieser Vorstellung entsteht eine staatliche Verantwortung, die jedem Bürger ein Mindestmaß an Mobilität garantieren muss. Eine juristische Ableitung eines Grundrechts auf Mobilität aus dem Grundgesetz hat Michael Ronellenfitsch versucht.[1]

Unter Berufung auf ein Recht auf Mobilität fordern u. a. Die Linken[2], Teile der Gewerkschaften und einige Bürgerinitiativen die Ausweitung ermäßigter Fahrpreise im Öffentlichen Personennahverkehr nach sozialen Kriterien (Sozialtickets).

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. U.a. Ronellenfitsch, Michael: Mobilität: Vom Grundbedürfnis zum Grundrecht?, DAR 1992, S. 321–325, ders.: Die Verkehrsmobilität als Grund und Menschenrecht - Betrachtungen zur "zirkulären" Mobilität in der Europäischen Union, JöR 44 (1996), 168–203
  2. Fraktion Die Linke. im Bundestag: Sozialticket (Memento desOriginals vom 19. August 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.linksfraktion.de.