Ratsstuhl

Ratsstuhl steht in der Rechtsgeschichte allgemein für den Sitz für Ratsmitglieder, im Einzelnen

  • den Amtsraum, übertragen die (Berechtigung zur) Ratsmitgliedschaft und Ratstätigkeit:
  • die Institution eines Rats, die Ratsversammlung, die Gerichtsstätte
  • den für Ratsherren vorgesehenen Kirchenstuhl