Rat für Wettbewerbsfähigkeit

Der Rat für Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie, Forschung und Raumfahrt) (WBF, engl. Competitiveness Council, frz. Conseil "Compétitivité") ist eine Formation des Rats der Europäischen Union. Im Juni 2002 wurde die Einrichtung dieser Ratsformation beschlossen; sie übernahm die Aufgaben von drei Fachräten (Binnenmarkt, Industrie, Forschung). Offiziell trifft sich der Rat vier- bis sechsmal im Jahr. Hinzu kommen weitere informelle Treffen.

Inhaltliche Ausrichtung

Der Rat für Wettbewerbsfähigkeit befasst sich ressortübergreifend mit der Aufgabe, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum in Europa zu verbessern. Speziell behandelt er die Themen Binnenmarkt, Industrie, Forschung und Tourismus. In den meisten Angelegenheiten, die dem Rat für Wettbewerbsfähigkeit zugewiesen sind, erfolgt die Rechtsetzung gemäß dem Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gemeinsam mit dem Europäischen Parlament.

Abhängig von den Themen der Tagesordnung nehmen die Minister für Europapolitik, Wirtschaft, Industrie, Forschung bzw. Wissenschaft oder auch Justiz an den Sitzungen teil.

Vorbereitung der Gesetzgebung

Innerhalb der Europäischen Kommission bereiten folgende Mitglieder die Gesetzgebungsakte für den Rat Wettbewerbsfähigkeit vor. Die politischen Prioritäten selbst werden von der Ratspräsidentschaft vorgegeben:

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.