Rat für Umwelt
Der Rat für Umwelt (engl. Environment Council) ist eine Formation des Rats der Europäischen Union und setzt sich aus den Umweltministern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammen. Die etwa viermal pro Jahr tagende Ratsformation beschäftigt sich mit aktuellen und langfristigen ausgerichteten Fragen der EU-Umwelt- und EU-Klimapolitik. Für diese Bereiche gilt das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, Beschlüsse werden also mit qualifizierter Mehrheit gefasst und unter Einbeziehung des Europäischen Parlaments gefasst.
Literatur
- Gaby Umbach: Umweltpolitik. In: Werner Weidenfeld, Wolfgang Wessels (Hrsg.): Europa von A bis Z: Taschenbuch der europäischen Integration. 11. Auflage. Nomos-Verlag, Baden-Baden 2009, ISBN 978-3-8329-4478-0, S. 338–342.
Weblinks
- EU-De-Briefings der federführenden Bundesministerien zu den Ergebnissen des Rats Umwelt (Netzwerk Europäische Bewegung Deutschland)
- Europäische Kommission DG Umwelt
- Rat Umwelt
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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.
Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.
Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.