Rat für Landwirtschaft und Fischerei

Der Rat für Landwirtschaft und Fischerei (engl. Agriculture and Fisheries Council) ist eine Formation des Rats der Europäischen Union, dem die für Landwirtschaft und Fischerei zuständigen Minister der Mitgliedstaaten angehören. Diese Ratsformation tagt einmal monatlich in Brüssel oder Luxemburg,[1] ihre Sitzungen werden von dem Sonderausschuss Landwirtschaft vorbereitet. Auch die Mitglieder der Europäischen Kommission, die für die Ressorts Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Fischerei und maritime Angelegenheiten sowie Verbraucherschutz zuständig sind, können an den Tagungen teilnehmen. Sie haben jedoch kein Stimmrecht.

Hauptsächlich befasst sich der Rat für Landwirtschaft und Fischerei mit der Regulierung der Märkte, die Organisation der Erzeugung und die Festlegung der verfügbaren Mittel, die Verbesserung der horizontalen landwirtschaftlichen Strukturen und die ländliche Entwicklung.

Sowohl die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) als auch die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) wurden in den letzten Jahren reformiert. Bei der GAP betrifft dies die einheitliche Betriebsprämie, die nun als Haushaltsinstrument eingesetzt wird. Tierzucht, Feldkulturen und Milch werden von der Erzeugung abgekoppelt und der Erhalt der Prämie ist an die Einhaltung bestimmter Kriterien sowie Umweltfreundlichkeit und artgerechte Tierhaltung gebunden.

Der Rat entscheidet auch über den Haushalt für die Finanzierung der Maßnahmen, die in diesem Politikbereich betroffen werden. Bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon Ende 2009 war er hierfür alleine zuständig, seitdem hat das Europäische Parlament in Haushaltsfragen ein gleichberechtigtes Mitspracherecht.

Zuständigkeit und Kritik

Die Zuständigkeitsbereiche des Ausschusses sind in einer Selbstbeschreibung festgelegt als:[2]

Der Rat wurde in mehreren Fällen kritisiert, weil er Entscheidungen getroffen hat, die nicht in dessen Zuständigkeitsbereich fallen:

  • der Lauschangriff[3][4],
  • die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen[5],
  • das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA[6][7],
  • die Urheberrechtsreform "Uploadfilter" der Europäischen Union[8][9].

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.consilium.europa.eu/cms3_fo/showPage.asp?id=414&lang=de&mode=g
  2. Rat „Landwirtschaft und Fischerei“ auf den Seiten des Rats der Europäischen Union.
  3. Erich Moechel: Globales EU-FBI-Überwachungssystem? (Memento vom 1. Februar 2012 im Internet Archive), 19. Oktober 1998. Artikel auf Telepolis. Abgerufen am 12. Februar 2012.
  4. Erich Moechel: Die ETSI-Dossiers, 26. März 2001. Artikel auf Telepolis. Abgerufen am 12. Februar 2012.
  5. Chaotische EU-Gesetzgebung bei Softwarepatenten. Artikel in der Rhein-Zeitung vom 21. Januar 2005. Abgerufen am 12. Februar 2012.
  6. EU-Rat segnet Anti-Piraterie-Abkommen ACTA ab. Artikel auf Heise. Abgerufen am 12. Februar 2012.
  7. Pressemitteilung des Rates vom 15. und 16. Dezember 2011
  8. heise online: EU-Urheberrechtsreform endgültig beschlossen: EU-Rat lässt Upload-Filter passieren. Abgerufen am 15. April 2019.
  9. EU-Urheberrechtsreform: EU-Rat stimmt ab – Streit um Uploadfilter geht in die letzte Runde. Abgerufen am 15. April 2019.

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.