Rastatter Prozesse

Die Rastatter Prozesse waren etwa 20 große Strafverfahren mit zusammen mehr als 2000 Angeklagten, die zwischen 1946 und 1954 in der französischen Besatzungszone auf der Grundlage des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 gegen Verantwortliche des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus im Rastatter Schloss durchgeführt wurden.

Das Gericht

Blick in den Gerichtssaal im Schloss Rastatt während der Eröffnung der Verhandlungen. Dicht gedrängt an langen Tischen in Hufeisenform: hinten erhöht: der Gerichtshof, links: die Journalisten, rechts: in drei Reihen die ungefähr fünfzig Angeklagten mit nummerierten Schildern um den Hals mit ihren deutschen Verteidigern; vorne: das Publikum
(c) Bundesarchiv, Bild 183-V02830 / CC-BY-SA 3.0
Gerichtssaal im Schloss Rastatt während der Eröffnung der Verhandlung zu einem Kriegsverbrecherprozess 1946

Die französische Militärverwaltung (Gouvernement militaire français) richtete am 2. März 1946 in Rastatt ein Tribunal général ein, das auf Grund seiner Statuten zugleich als erstinstanzliches Gericht, Berufungsgericht, Kassationshof und Internationaler Gerichtshof für den gesamten Bereich der französischen Besatzungszone fungierte. Es hatte diese Funktion bis zur feierlichen Schließung am 5. März 1956 inne.[1]

Solange die französische Besatzungszone dem Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force (SHAEF) unterstand, wurden die Gerichtshöfe noch mit Offizieren der alliierten Nationen besetzt. Nachdem gemäß Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 Frankreich die Verwaltungshoheit von den britischen und amerikanischen Alliierten übernommen hatte, war der Gerichtshof ausschließlich mit Richtern besetzt, die von der Militärverwaltung der Besatzungszone ernannt wurden. Die Verteidigung übernahmen überwiegend deutsche Rechtsanwälte, unter ihnen Otto Kranzbühler und Karl Heitz. Die Angeklagten hatten das Recht, sich auch von französischen Anwälten verteidigen zu lassen, wovon beispielsweise Kranzbühlers Mandant Hermann Röchling Gebrauch machte.[2] Erwin Dold war Lagerkommandant im Konzentrationslager Dautmergen und wurde als Angeklagter Nr. 41[3] am 1. Februar 1947 vom französischen Militärtribunal aufgrund der Zeugenaussagen von ehemaligen Häftlingen als einziger KZ-Kommandant wegen „erwiesener Unschuld“ freigesprochen.

Die Prozesse

Die Angeklagten im Kriegsverbrecherprozess in Rastatt, Dezember 1946, dicht gedrängt in drei Reihen mit nummerierten Schildern um den Hals, davor zwei Verteidiger, dahinter in der Tür ein Wachmann
(c) Bundesarchiv, Bild 183-V02838 / CC-BY-SA 3.0
Die Angeklagten im Kriegsverbrecherprozess in Rastatt, Dezember 1946

Die Kammern des Rastatter Gerichts (Tribunal général, Tribunal supérieur) verhandelten Anklagen wegen Kriegsverbrechen, wegen Verbrechens gegen den Frieden und Verbrechens gegen die Menschlichkeit. Verhandelt wurden unter anderem:

Insgesamt wurde gegen 2000 Personen verhandelt. Die Todesstrafe wurde in 105 Fällen verhängt und 62 Mal vollstreckt.[13]

Bis 1949 wurden 235 Prozesse gegen nationalsozialistische Funktionsträger verhandelt; bis 1954 fanden vor dem Tribunal supérieur Revisionsverfahren statt.

Bedeutung

Die Rastatter Prozesse erfassten die Verbrechen an Fremdarbeitern und Gefangenen in etlichen der kleineren Lager des nationalsozialistischen Lagersystems; vor allem in Südwestdeutschland, die von anderen Gerichtshöfen der Alliierten nicht behandelt wurden. „Klassische“ Kriegsverbrechen wurden demgegenüber praktisch kaum behandelt, so dass die Bezeichnung Kriegsverbrecherprozess eigentlich nicht gerechtfertigt ist.[14] Die Verfahrensweise der französischen Richter nahm Impulse aus den zuvor im amerikanischen Sektor bereits abgeschlossenen Dachauer Prozessen auf.[15] Die Prozessführung war Ausdruck der politik- und sozialwissenschaftlich gestützten Überzeugung, dass die historische Verantwortung für die nationalsozialistischen Verbrechen nicht nur bei einer kleinen Clique ideologischer Überzeugungstäter, sondern darüber hinaus bei breiten gesellschaftlichen Trägergruppen lag, insbesondere bei den nationalsozialistischen Funktionseliten.

Vor allem das am 6. Januar 1947 verkündete Urteil im Fall Heinrich Tillessen war bedeutsam im Hinblick auf die dort „für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen“ bindende Feststellung des Gerichts, „dass die Wahl zum Reichstag vom 05. März 1933 unter Umständen zustande gekommen ist, die eine offenkundige, von der Regierung begangene Gesetzeswidrigkeit und Gewaltanwendung darstellen, dass das sogenannte Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 entgegen der Behauptung, dass es der Verfassung entspreche, in Wirklichkeit von einem Parlament erlassen worden ist, das infolge Ausschlusses von 82 ordnungsgemäß gewählten Abgeordneten eine gesetzwidrige Zusammensetzung hatte und dass es durch die Vereinigung aller Vollmachten in der Hand von Hitler alle wesentlichen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen und normalen Rechtsgrundsätzen entsprechenden Regierung verletzt“ und „dass die Regierung Hitlers weder vor noch nach dem 21. März 1933 sich auf ein Vertrauensvotum eines ordnungsgemäß zusammengesetzten Parlaments gestützt hat, ein Erfordernis, das von der damals geltenden Verfassung vom 11. August 1919 aufgestellt war.“

Die Rastatter Prozesse wurden von der Wissenschaft bisher weitgehend vernachlässigt,[16] was möglicherweise auf die 100-jährige Sperrfrist für französische Militärprozessakten zurückzuführen ist. Die in den Archives de l’occupation française en Allemagne et en Autriche des französischen Außenministeriums in Colmar vorhandenen Prozessakten waren 1999 noch ungeordnet und für eine wissenschaftliche Analyse nicht erschlossen.[17] Wesentliche Quellen sind bisher lediglich die zeitgenössischen Berichte der Tageszeitungen oder Hinweise von Zeitzeugen. Im Bundesarchiv in Koblenz befindet sich nur ein geringer Bestand mit lediglich 30 Zentimetern Schriftgut zum Rastatter Geschehen.[18] 2011 erhielt das Kreisarchiv Rastatt insgesamt 23 Aktenordner mit Prozessunterlagen als Teilnachlass der Juristin Helga Stödter, die als junge Frau von 1946 bis 1950 (unter ihrem Geburtsnamen Helga Kloninger) als Pflichtstrafverteidigerin in 295 Fällen am Tribunal général tätig war.[19]

Literatur

  • Yveline Pendaries: Les Procès de Rastatt (1946–1954). Le jugement des crimes de guerre en zone française d’occupation en Allemagne (Collection Contacts. Série II – Gallo-Germanica, Vol. 16; in französischer Sprache). Peter Lang, Bern-Berlin-Frankfurt/M.-New York u. a. 1995. ISBN 3-906754-18-9.
  • Paul-Julien Doll: Beweisführung der Staatsanwaltschaft gegen die Leiter der Röchling’schen Firma, angeklagt des Verbrechens gegen den Frieden, der Kriegsverbrechen und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Tribunal général (Allg. zuständiges Gericht) der Militärregierung für das französische Besatzungsgebiet, Rastatt, 1948. 5 Bände.
  • Elisabeth Thalhofer: Dachau in Rastatt: Der Prozess gegen das Personal des Gestapo-Lagers Neue Bremm vor dem Tribunal Général de la Zone Française in Rastatt. In: Ludwig Eiber, Robert Sigel (Hrsg.): Dachauer Prozesse. NS-Verbrechen vor amerikanischen Militärgerichten in Dachau 1945–1948. Verfahren, Ergebnisse, Nachwirkungen (= Dachauer Symposien zur Zeitgeschichte; 7). Wallstein, Göttingen 2007. ISBN 978-3-8353-0167-2, S. 192–209.
  • Claudia Moisel: Résistance und Repressalien. Die Kriegsverbrecherprozesse in der französischen Zone und in Frankreich, S. 247–282 in: Norbert Frei (Hrsg.): Transnationale Vergangenheitspolitik: der Umgang mit deutschen Kriegsverbrechern in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg] (= Beiträge zur Geschichte des 20. Jahrhunderts; 4). Wallstein, Göttingen 2006. ISBN 978-3-89244-940-9 (Vorschau auf Google Books).
  • Eva-Maria Eberle: Tribunal Général. La séance est ouverte. Die Sitzung ist eröffnet. Kriegsverbrecherprozesse Rastatt 1946–1950. 1. Auflage. Roland Klöpfer Verlag, Ottersweier 2018, ISBN 978-3-943855-22-7 (265 Seiten).
  • Françoise Berger, Hervé Joly: «Fall 13»: Das Rastatter Röchling-Verfahren. In: Kim C. Priemel, Alexa Stiller (Hrsg.): NMT – Die Nürnberger Militärtribunale zwischen Geschichte, Gerechtigkeit und Rechtschöpfung. Hamburger Edition, Hamburg 2013. ISBN 978-3-86854-577-7

Dokumentarfilm

  • Die Rastatter Prozesse: Kriegsverbrecher vor Gericht. Dokudrama, Buch und Regie: Judith Voelker, D 2021.[20][21]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Y. Pendaries: Les Procès de Rastatt (1946–1954). S. 13–29.
  2. Y. Pendaries: Les Procès de Rastatt (1946–1954). S. 33–38
    Hans Horch: Röchlings Verbrechen oder: Der deutsche Imperialismus vor Gericht. (pdf) In: Saarbrücker Hefte hrsg=Nr. 92, Herbst 2004. S. 15–28, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 28. Mai 2021.@1@2Vorlage:Toter Link/www.saarbrücker-hefte.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  3. WDR-dok Das Archiv. 7. August 2007, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 7. August 2007; abgerufen am 12. September 2017.
  4. Y. Pendaries: Les Procès de Rastatt (1946–1954). S. 155–164.
  5. Y. Pendaries: Les Procès de Rastatt (1946–1954). S. 181–209.
  6. Journal Officiel 1947, S. 605–635
  7. Y. Pendaries: Les Procès de Rastatt (1946–1954). S. 210–212.
  8. Y. Pendaries: Les Procès de Rastatt (1946–1954). S. 167–170.
  9. Y. Pendaries: Les Procès de Rastatt (1946–1954). S. 171–180.
  10. Y. Pendaries: Les Procès de Rastatt (1946–1954). S. 51–55.
  11. Y. Pendaries: Les Procès de Rastatt (1946–1954). S. 271–277.
  12. Y. Pendaries: Les Procès de Rastatt (1946–1954). S. 278–290.
  13. Oliver Jungen: Rastatter Prozesse bei Arte: Im Namen der Menschlichkeit. In: FAZ.net. 4. Mai 2021, abgerufen am 14. Mai 2021.
    Was am 9. Dezember geschah… Mehrfacher Prozessauftakt. In: schloesser-und-gaerten.de. Abgerufen am 4. Mai 2021.
  14. C. Moisel: Résistance und Repressalien. S. 264–265.
  15. E. Thalhofer: Dachau in Rastatt. S. 203–205.
  16. Kim Christian Priemel: Nürnberger Prozesse. Rezension zu Annette Weinke: Die Nürnberger Prozesse …, München 2006. In: H-Soz-u-Kult. 17. Januar 2007, abgerufen am 28. Mai 2021.
  17. E. Thalhofer: Dachau in Rastatt. S. 205–206.
  18. Französische Prozesse in Deutschland 1946–1955. In: Bundesarchiv. Abgerufen am 8. August 2020.
  19. „Wissenschaftliche Sensation“ – Kreisarchiv erhält Unterlagen zu den Rastatter Kriegsverbrecherprozessen. In: landkreis-rastatt.de. Landkreis Rastatt, archiviert vom Original am 3. Dezember 2013; abgerufen am 8. August 2020.
  20. IMDB
  21. Annika Weißhaar: „Die Rastatter Prozesse“: Judith Voelker im Interview. In: dokumentarfilm.info.

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Bundesarchiv Bild 183-V02838, Rastatt, Kriegsverbrecher-Prozess.jpg
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Es folgt die historische Originalbeschreibung, die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
Illus-

Gerichtsprozess in Rastatt über deutsch-faschistische Kriegsverbrecher.
In Rastatt, 12 km von Baden-Baden, begann im Dezember 1946 die Gerichtsverhandlung gegen die deutsch-faschistischen Kriegsverbrecher. Sie stehen vor dem französischen Gerichtstribunal. Auf der Anklagebank sitzen insgesamt 550 faschistische Henker, frühere Aufseher und Angestellte in KZ-Lagern für Kriegsgefangene, die den Tod von über 25.000 Menschen verschulden.
Als Zeugen wurden bei dem Prozeß die Überlebenden der KZ-Lager Auschwitz und Dachau vernommen. Sie erzählten dem Gericht und der Welt die ungeheuren Verbrechen, die von der Hitlerbande an unschuldigen Opfern verübt wurden. Sie erzählten von Tausenden zu Tode gequälten und umgebrachten Menschen.
Auf dem Bild: Die Angeklagten im Gerichtssaal.

Neg. Nr. V 2838
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Rastatt, Kriegsverbrecherprozess

Zentralbild-SNB Prozess in Rastatt gegen die deutschen faschistischen Kriegsverbrecher. In Rastatt, 12km von Baden-Baden begann im Dezember 1946 ein Prozess gegen die deutschen faschistischen Kriegsverbrecher. Sie hatten sich vor einem französischen Tribunal zu verantworten. Auf der Anklagebank saßen 50 faschistische Henker, die den Tod von 25000 Menschen verschuldet hatten. Als Zeugen traten in dem Prozeß ehemalige Häftlinge der Konzentrationslager Auschwitz und Dachau auf. U.B.z.: Blick in den Gerichtssaal im Schloss Rastatt während der Eröffnung der Verhandlungen. Hinten: der Gerichtshof, links: die Journalisten, rechts: die Angeklagten mit ihren deutschen Verteidigern; vorn: das Publikum

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