Rainer Hüttemann

Rainer Hüttemann (* 1963[1]) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Universität Bonn.

Leben und Wirken

Rainer Hüttemann studierte nach dem Abitur 1982 zunächst Volkswirtschaftslehre und später auch Rechtswissenschaft als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes an der Universität Bonn.[1] Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen 1989 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bonner Institut für Steuerrecht, wo er 1990 unter Betreuung von Brigitte Knobbe-Keuk zum Dr. iur. promoviert wurde.[1] Seine steuerrechtliche Dissertation wurde 1991 mit dem Fakultätspreis ausgezeichnet.[1] Während der Referendarzeit am Oberlandesgericht Köln schloss er 1991 sein wirtschaftswissenschaftliches Studium als Diplom-Volkswirt ab und bestand 1993 die Zweite Juristische Staatsprüfung.[1]

Von 1993 bis 1998 war er als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Steuerrecht tätig. Im Wintersemester 1997/98 habilitierte er sich an der Universität Bonn[1] mit einer zivil- und gesellschaftsrechtlichen Untersuchung für die Fächer Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Steuerrecht. 1998 wechselte er an die Universität Osnabrück, wo er 2001/2002 Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften und von 2002 bis 2004 auch Senatsmitglied war.[1]

2004 wurde er Direktor des Instituts für Steuerrecht an die Universität Bonn. Von 2014 bis 2016 war er Dekan der Bonner Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät. Seit 2016 ist er Senator der Bonner Universität, seit 2018 Vorsitzender des Senats.[1] Ferner gehört er seit 2016 dem Vorstand der Bonner Universitätsstiftung an.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören neben dem Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht vor allem das Stiftungsrecht, das Steuerrecht von Non-Profit-Organisationen sowie Rechtsfragen der Unternehmensbewertung.

Mitgliedschaften (Auswahl)

Hüttemann ist Mitglied der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft (Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats), des Fachinstituts der Steuerberater (Vorstandsmitglied 2002–2020), des Deutschen Hochschulverbandes (Sachverständiger für Steuerrecht und Finanzen), des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen (Vorstandsmitglied 2002–2011), des Deutschen Juristentages sowie weiterer wissenschaftlicher Vereinigungen.[1]

Veröffentlichungen (Auswahl)

  • Wirtschaftliche Betätigung und steuerliche Gemeinnützigkeit. Otto Schmidt, Köln 1991, ISBN 3-504-64212-2.
  • Leistungsstörungen bei Personengesellschaften. Otto Schmidt, Köln 1998, ISBN 3-504-33005-8.
  • Die Besteuerung der öffentlichen Hand. Otto Schmidt, Köln 2002, ISBN 3-504-64229-7.
  • mit F. Dötsch, A. Herlinghaus, J. Lüdicke, W. Schön: Die Personengesellschaft im Steuerrecht. Otto Schmidt, Köln 2011, ISBN 978-3-504-64241-9.
  • mit Peter Rawert: Stiftungsrecht (§§ 80–89 BGB). In: J. v. Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. Neubearbeitung 2017, Sellier, München 2017, ISBN 978-3-8059-1225-9.
  • Gemeinnützigkeitsrecht und Spendenrecht. Otto Schmidt, 5. Aufl. Köln 2021, ISBN 978-3-504-06263-7.
  • als Hrsg. mit Holger Fleischer: Rechtshandbuch Unternehmensbewertung. Otto Schmidt, 2. Aufl. Köln 2019, ISBN 978-3-504-45561-3.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g h i Universität Bonn, Fachbereich Rechtswissenschaft, Institut für Steuerrecht: Prof. Dr. Rainer Hüttemann, Dipl.-Volksw. Abgerufen am 26. Dezember 2020.