Radarpatent

Das Radarpatent (auch Radarschifferpatent oder Radarschifferzeugnis genannt) ist ein europaweit gültiges Zeugnis. Es ist Voraussetzung für das Führen von Binnenschiffen (auch Sportboote) bei verminderter Sicht (unsichtigem Wetter) mit Hilfe eines Radargerätes.

Voraussetzungen

Der Bewerber muss volljährig und Inhaber eines nautischen Patentes (z. B. großes Patent, Sportschifferzeugnis E, des Sportpatents oder des Sportbootführerscheins Binnen) und eines Funkzeugnisses (z. B. des Funkzeugnis UBI) sein.[1]

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Erteilung von Radarpatenten auf den Bundeswasserstraßen außerhalb des Rheins (RadarPatEVB)

Auf dieser Seite verwendete Medien

Gouvernail.svg
Autor/Urheber: Dake, Lizenz: CC BY-SA 2.5
Steuerrad eines Schiffes oder Bootes. Schiffsteuerrad.