Rückdatierung

Bei der Rückdatierung handelt es sich um einen Begriff aus der Rechtssphäre des Versicherungsvertrags.

Im Gegensatz zur sog. Rückwärtsversicherung wird bei der Rückdatierung der technische vor den formellen Beginn zurückverlegt. Sie kommt in der Lebens- wie in der Krankenversicherung bzw. in der Kraftfahrtversicherung vor.[1]

Beispiele

  • In der Kraftfahrtversicherung wird rückdatiert, um früher eine günstigere Schadenfreiheitsklasse zu erreichen.
  • In der Lebensversicherung erfolgt Rückdatierung i. d. R., um ein günstigeres (niedrigeres) Eintrittsalter zu erhalten, um eine günstigere Prämie zu erhalten oder steuerliche Vorteile zu nutzen (letzteres wird von der Finanzverwaltung jedoch nur sehr eingeschränkt anerkannt).[2]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Definition: Rückdatierung (Memento des Originals vom 7. April 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.cecu.de
  2. Rückdatierung Verlegung des technischen Versicherungsbeginns vor den materiellen Versicherungsbeginn...@1@2Vorlage:Toter Link/www.vergleichsrechner.biz (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.