Römische Kurie

Als Römische Kurie wird seit etwa dem 11. Jahrhundert die Gesamtheit der Leitungs- und Verwaltungsorgane des Heiligen Stuhls bzw. der römisch-katholischen Kirche bezeichnet. Laut Definition in Art. 1 der Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium ist sie „das Organ, dessen sich der Papst normalerweise bei der Ausübung seines höchsten Hirtenamtes und seiner universalen Sendung in der Welt bedient.“ Die Kurie steht im Dienst des Papstes und der Bischöfe, sie erfüllt ihre Aufgabe „im Geist des Evangeliums, indem sie sich für das Wohl und den Dienst an der Gemeinschaft, der Einheit und dem Aufbau der Gesamtkirche einsetzt und den Erfordernissen der Welt, in der die Kirche ihre Sendung zu erfüllen berufen ist, Rechnung trägt.“

Grundlage

Der Ausdruck „Kurie“ entstammt dem lateinischen Wort curia und wird mit der Bezeichnung „Gebäude für Senatsversammlungen in Rom“ oder mit dem allgemeinen Begriff „Rathaus“ verbunden.[1] Heute wird hierunter die Gesamtheit der päpstlichen Behörden verstanden. So heißt es dann auch im Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils Christus Dominus (CD 9): „Bei der Ausübung der höchsten, vollen und unmittelbaren Gewalt über die Gesamtkirche bedient sich der Papst der Behörden der römischen Kurie. Diese versehen folglich ihr Amt in seinem Namen und mit seiner Vollmacht zum Wohle der Kirchen und als Dienst, den sie den geweihten Hirten leisten“. Die pastorale Aufgabe der päpstlichen Behörden, die Papst Johannes Paul II. (1978–2005) in der Einleitung zur apostolischen Konstitution Pastor Bonus darlegt, bezieht sich „auf die notwendige Beziehung und Verbindung des Petrusamtes zum Dienst und Amt der übrigen Apostel […], und das nicht nur nach Art eines Symbols, sondern auch tatsächlich“.

Geschichte

Entwicklung seit dem 11. Jahrhundert

Unter Papst Gregor VII. (1073–1085) wurde die Römische Kurie nach dem Vorbild eines Königshofes umgestaltet und unter dem Motto „Freiheit der Kirche“ zu einem großen Herrschaftsapparat ausgebaut. Die Kirche erhielt eigenes Personal und eine eigene Verwaltung, die nach ihren eigenen Regeln arbeitete. Diese Neuregelungen hingen ebenfalls mit der Papstwahl zusammen, denn bereits 1059 wurde das erste Papstwahlrecht eingeführt, nach dem ein Gremium aus Kardinälen den Papst wählte.

Papst Innozenz III. (1198–1216) verstand sich als erster Papst als „Stellvertreter Christi auf Erden“ und definierte die Christenheit als Einheit, die letztlich nur vom Papst geleitet werden könne. Er sprach aber auch als erster von der Notwendigkeit, die Lasten der apostolischen Arbeit auf weitere Mitbrüder zu verteilen. So richtete er 1198 folgende Vorstellung an die Bischöfe und Prälaten von Gallien:

„Weil uns die Fülle der kirchlichen Vollmacht, die uns vom Herrn übertragen wurde, zu Schuldnern aller Christgläubigen gemacht hat, können wir doch nicht den Zustand und die Ordnung des menschlichen Lebens vervielfältigen […] Weil nämlich das Gesetz des menschlichen Lebens das nicht erlaubt, können wir auch nicht in eigener Person die Last aller Sorgen tragen, sondern wir sind bemüht, das mit Hilfe unserer Brüder auszuüben, die Glieder unseres Leibes sind, was wir viel lieber persönlich erledigen würden, wenn es die Zweckmäßigkeit der Kirche erlaubte.“

Die Register Innozenz’ III., Graz, Köln 1964, S. 515 f. zitiert nach Papst Johannes Paul II. in der Einleitung von Pastor Bonus
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Papstpalast in Avignon

Unter Clemens VI. (1342–1352) fand eine erneute Machtentfaltung der Kurie statt. Der in Avignon residierende Papst baute die französische Stadt zum finanziellen und gerichtlichen Kirchenzentrum aus. Die meisten Kurienbeamten wohnten in Avignon außerhalb des Papstpalastes. Für sie mussten Unterkünfte und Repräsentationsbauten errichtet werden. Die Kurienmitglieder in Avignon blieben aber keine reinen Kirchenverwalter, sondern entwickelten sich parallel zu Kunstmäzenen und Kunstsammlern.

Als Vorläufer des heutigen Staatssekretariats kann die unter Martin V. (1417–1431) gegründete camera secreta angesehen werden. Sie war zunächst für die Erledigung des vertraulichen Briefverkehrs des Papstes zuständig, übernahm in den folgenden Jahrhunderten aber immer umfangreichere Verwaltungsaufgaben.

1542 richtete Paul III. (1534–1549) die Inquisition als erste wiederholt tagende Kardinalskommission ein. Weitere Kommissionen mit fest umrissenen Aufgabenbereichen folgten. Aus ihren regelmäßigen Treffen entwickelten sich bald ständig aktive Verwaltungsstrukturen, in denen kontinuierlich arbeitende Kleriker die Kardinäle ersetzten.

1588 schuf Papst Sixtus V. (1585–1590) mit der Konstitution Immensa Aeterni Dei als erster eine einheitliche Organisationsform, indem er die bestehenden Behörden gliederte und das aus 15 Kongregationen bestehende Kongregationensystem einrichtete. Diese Schaffung eines einheitlichen Verwaltungssystems für Weltkirche und Kirchenstaat gilt als Geburtsstunde der Römischen Kurie. Dennoch gab es im Verlauf der Jahrhunderte immer wieder Veränderungen in der Ämterstruktur der Kurie und Verschiebungen der Zuständigkeitsbereiche.

1908 verfügte Papst Pius X. mit der apostolischen Konstitution Sapienti consilio[2] eine strikte Trennung zwischen Verwaltungsbehörden und Gerichten. 1967 kam Papst Paul VI. (1963–1978) der Aufforderung des Konzils nach und erließ mit der apostolischen Konstitution Regimini ecclesiae universae[3] eine umfassende Kurienreform, die in etwa den heutigen Aufbau der Kurie vorgab.

Der aktuelle Codex Iuris Canonici von 1983 definiert die Rolle der Kurie folgendermaßen:

„Die Römische Kurie, durch die der Papst die Geschäfte der Gesamtkirche zu besorgen pflegt und die ihre Aufgabe in seinem Namen und seiner Autorität zum Wohl und zum Dienst an den Teilkirchen ausübt, besteht aus dem Staatssekretariat oder Päpstlichen Sekretariat, dem Rat für die öffentlichen Angelegenheiten der Kirche, den Kongregationen, den Gerichtshöfen und anderen Einrichtungen, deren Ordnung und Zuständigkeit durch besonderes Gesetz festgelegt sind.“

Papst Johannes Paul II. (1978–2005) gab der Kurie 1988 in der apostolischen Konstitution Pastor Bonus[4] ein neues Gesicht, räumte aber zugleich immer wieder, zuletzt in seinem Schreiben Novo Millennio ineunte (2001), die Notwendigkeit von Reformen ein: „Was die Reform der Römischen Kurie […] betrifft […], bleibt sicherlich noch viel zu tun.“

Pastor Bonus definierte die Kurie in Art. 1 so: Die Römische Kurie ist die Gesamtheit der Dikasterien und Einrichtungen, die dem Papst bei der Ausübung seines höchsten Hirtendienstes für das Wohl und den Dienst an der Universalkirche und den Teilkirchen hilfreich zur Seite stehen, wodurch die Einheit des Glaubens und die Gemeinschaft des Volkes Gottes gestärkt sowie die der Kirche eigene Sendung in der Welt gefördert wird.

Die Kurie im 21. Jahrhundert

Nachdem Papst Benedikt XVI. (2005–2013) am 11. März 2006 die Leitung des Päpstlichen Rates der Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs und des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden sowie die Leitung des Päpstlichen Rates für den Interreligiösen Dialog und des Päpstlichen Rates für die Kultur zusammengelegt hat, sahen vatikanische Beobachter darin erste Ansätze einer beginnenden Kurienreform. Jedoch hieß es in den offiziellen Verlautbarungen des Heiligen Stuhls, dass diese Zusammenlegungen „vorläufig“ seien. In der Tat hob am 25. Juni 2007 der Papst die Zusammenlegung der Leitung des Päpstlichen Rates für den Interreligiösen Dialog und des Päpstlichen Rates für die Kultur wieder auf. Beide Räte sind nun wieder eigenständig.

Der am 13. März 2013 gewählte Papst Franziskus hat am 16. März 2013 die Leiter und die Mitglieder der Dikasterien der römischen Kurie übergangsweise in ihren Ämtern bestätigt, ebenso Sekretäre und den Präsidenten der Päpstlichen Kommission für den Vatikanstaat.[5] Am 13. April 2013 wurde bekanntgegeben, dass Papst Franziskus mit dem Kardinalsrat eine aus acht Kardinälen bestehende Kommission eingerichtet hat, die eine grundlegende Strukturreform der Kurie vorbereiten soll.[6]

Im Mai 2014 bestimmte Papst Franziskus, dass nunmehr alle Kardinäle, die ein Dikasterium oder einen Päpstlichen Rat leiten oder ein anderes vom Papst verliehenes Amt innehaben, gehalten seien, mit dem Erreichen des 75. Lebensjahrs ihren Rücktritt einzureichen. Die Ämter der weiteren Leiter von Dikasterien, die Ämter der Sekretäre und die vom Papst an Bischöfe vergebenen Ämter enden mit Erreichung dieser Altersgrenze automatisch. „Unter besonderen Umständen“ kann der Papst einen Bischof auch vor Erreichen der Altersgrenze zum Einreichen der Rücktrittsbitte auffordern.[7]

In seiner Weihnachtsansprache 2014 vor der Kurie führte Papst Franziskus „Krankheiten und Versuchungen“ an, die die Hingabe an den Dienst Gottes erlahmen ließen, etwa die Versuchung, sich für unersetzlich zu halten, „existenzielle Schizophrenie“ oder „geistlicher Alzheimer.“[8][9] Die ungewöhnlich scharfe öffentliche Kritik von Papst Franziskus an der römischen Kurie sei nach Einschätzung von Beobachtern ein Zeichen, dass es im Vatikan erheblichen Widerstand gegen die Reformpläne sowohl innerhalb der Kurie als auch für grundsätzliche Positionen der katholischen Kirche gebe.[10]

Am 23. Dezember 2016 nannte Papst Franziskus in seiner Weihnachtsansprache zwölf Kriterien für den weiteren Umbau der Kurie: Individualität, Hirtensorge, Missionsgeist, Rationalität, Funktionsfähigkeit, Modernität, Einfachheit, Subsidiarität, Synodalität, Katholizität, Professionalität und Gradualität.[11] Der Papst beklagte, neben konstruktiver Kritik gebe es in der Kurie Angst, Trägheit und „böswillige Widerstände“ aus einem „verqueren Geist“. Diese Art von Reformverweigerung komme „oft im Schafspelz“ daher, verstecke sich „hinter rechtfertigenden und in vielen Fällen anklagenden Worten“ und flüchte sich „in Traditionen, Schein, Formalitäten, in das Bekannte“.[12]

Laut einem Bericht der Zeitung La Croix sollte Papst Franziskus die neue Konstitution Praedicate Evangelium im Juli 2020 bereits unterzeichnet haben.[13] Am 19. März 2022 wurde sie offiziell promulgiert; sie trat nach ihrem Art. 250 § 3 Abs. 2 an Pfingstsonntag, den 5. Juni 2022, in Kraft und setzte gemäß Art. 250 § 3 Abs. 1 die Konstitution Pastor Bonus vollständig außer Kraft.[14] Zentrale Neuerung ist, dass die Römische Kurie in Zukunft nicht mehr nur im Dienst des Papstes, sondern auch der Bischöfe und der Bischofskonferenzen der Weltkirche steht, und dass die Miteinbeziehung von männlichen und weiblichen Laien, auch in Rollen der Regierung und der Verantwortung, vorgesehen ist.[15] Als wesentliche organisatorische Veränderungen werden angesehen: Alle zentralen Einrichtungen der Römischen Kurie mit Ausnahme des Staatssekretariats heißen künftig „Dikasterium“. Nach dem Staatssekretariat folgt in der Reihenfolge das Dikasterium für die Evangelisierung, dessen Präfekt der Papst selbst ist. Die Leitung der anderen Dikasterien kann ausdrücklich auch Laien (und damit auch Frauen) übertragen werden. Die Bildungskongregation und der Päpstliche Kulturrat wurden zum Dikasterium für die Kultur und die Bildung zusammengelegt. Das päpstliche Almosenamt wurde zum Dikasterium für den Dienst der Nächstenliebe. Die Kommission für den Schutz von Minderjährigen ist Teil des Dikasteriums für die Glaubenslehre, hat aber weiterhin eigene Normen und einen eigenen Präsidenten und Sekretär.[16]

Verbindungen mit dem Staat der Vatikanstadt

Regierungspalast im Vatikan

Von der Kurie, die für die Leitung und Verwaltung der Gesamtkirche zuständig ist, muss die Regierung des Staates der Vatikanstadt völkerrechtlich streng unterschieden werden. Dies ist jedoch nicht immer leicht und eindeutig, da gewisse institutionelle Verknüpfungen bestehen. Allein die Tatsache, dass der Papst über sechs verschiedene Haushalte verfügt, macht deutlich, wie verschränkt bisweilen die Zuständigkeiten sein können.

Der Vatikanstaat ist die territoriale Basis der völkerrechtlichen Souveränität des Heiligen Stuhls. Der Staat der Vatikanstadt tritt international nicht in Erscheinung, sondern überlässt dem Heiligen Stuhl als Subjekt des Völkerrechts die diplomatische Vertretung. Die Institutionale Verschränkung von Kurie (Heiliger Stuhl) und Regierung der Vatikanstadt ist darin begründet, dass der Papst zugleich Souverän des Staates der Vatikanstadt ist.

Seit 1984 ist der Kardinalstaatssekretär Ständiger Vertreter des Papstes in der weltlichen Leitung des Vatikanstaats. Die Regierung liegt jedoch de facto in den Händen der aus sieben Kurienkardinälen bestehenden Päpstlichen Kommission für den Staat der Vatikanstadt. Sie wird vom Papst jeweils für fünf Jahre ernannt und ist hauptsächlich für die Festlegung der Finanz- und Haushaltspolitik der Vatikanstadt zuständig. Den Präsidenten der Kommission (zurzeit Erzbischof Fernando Vérgez Alzaga LC) kann man als eine Art Regierungschef ansehen. Der Kommission ist der Generalsekretär mit dem Governatorat der Vatikanstadt, zuständig für die zentrale Verwaltung, unterstellt.

Die Büroräume der Kurienverwaltung befinden sich zu einem kleinen Teil auf dem Territorium des Vatikans; die übrigen Verwaltungsabteilungen sind an anderen Orten in Rom angesiedelt, meist auf exterritorialen Flächen, teilweise aber auch auf gewöhnlichem römischem Stadtgebiet.

Organisation

Die römische Kurie besteht aus den Dikasterien, zu denen die Sekretariate, Kongregationen, Gerichtshöfe, päpstlichen Räte und Kurienämter gehören sowie weitere Einrichtungen, die nicht den Status eines Dikasteriums haben.

Der Heilige Stuhl und Vatikanstadt verzeichnen 2019 zusammen 4.618 Angestellte, wovon 1.016 weiblich sind. Die Zahl der weiblichen Angestellten nur in der römischen Kurie stieg nach Angaben von Vatican News zwischen den Jahren 2010 und 2019 von 385 auf 649. Damit stieg ihr Anteil am gesamten Mitarbeiterstab des Heiligen Stuhles von 17,6 auf gut 24 Prozent[17].

Staatssekretariat

Pietro Parolin, amtierender Kardinalstaatssekretär (2014)

Wichtigste politische Einrichtung ist das Staatssekretariat, das vom Kardinalstaatssekretär geleitet wird. Als erster Mitarbeiter des Papstes in der Leitung der universalen Kirche kann der Kardinalstaatssekretär als der höchste Repräsentant der diplomatischen und politischen Aktivitäten des Heiligen Stuhls betrachtet werden, der unter bestimmten Umständen die Person des Papstes selbst vertritt.

Das Staatssekretariat wird in die Sektion für Allgemeine Angelegenheiten, auch erste Sektion, und in die Sektion für Beziehungen zu den Staaten, auch zweite Sektion, unterteilt.

Die erste Sektion übernimmt die Endredaktion und Zustellung aller Schreiben der Kurie, überwacht und koordiniert die Tätigkeit der übrigen Dikasterien und päpstlichen Behörden, erstellt Statistiken und ist für die Medienarbeit des Heiligen Stuhls verantwortlich. Auch die päpstlichen Vertretungen im Ausland werden von der ersten Sektion geleitet, insbesondere, was ihren Kontakt zu den Ortskirchen angeht, darüber hinaus führt sie die Verhandlungen mit dem beim Vatikan akkreditierten Diplomaten. Der Postein- und -ausgang wird von acht verschiedenen Sprachen zugeordneten Abteilungen bearbeitet.

Die Zweite Sektion ist für alle Belange der Beziehungen zu anderen Ländern und internationalen Institutionen zuständig, die nicht von den jeweiligen Vertretungen des Heiligen Stuhls in den betreffenden Ländern selbstständig geregelt werden. Darüber hinaus übernimmt sie die Interessenvertretung des Papstes bei internationalen Kongressen und Verhandlungen. In Ländern, in denen Konkordate bestehen, führt die Zweite Sektion Verhandlungen über Bischofsernennungen. Der größte Teil des päpstlichen diplomatischen Korps arbeitet in dieser Sektion, allerdings wechseln die Mitarbeiter häufig in die Vertretungen in aller Welt. Zurzeit hat das Staatssekretariat knapp 150 Mitarbeiter, in den niedrigeren Rängen auch Laien, zuzüglich zahlreicher externer Berater.

Der Peterspfennig wird durch das Staatssekretariat verwaltet. Er ist eine Spendensammlung, die als Ausdruck der Verbundenheit der Gläubigen mit dem Papst gilt. Am Staatssekretariat ist auch die Kommission für Anwälte in der Römischen Kurie angesiedelt.

Das Zentralamt für kirchliche Statistik ist dem Staatssekretariat eingegliedert.

Dikasterien

Die Dikasterien (ehemals Kongregationen und Päpstliche Räte) sind nach Sachgebieten untergliederte Verwaltungsorgane der Kurie, entfernt vergleichbar mit Ministerien einer weltlichen Regierung. Sie sind kollegial verfasst und werden von einem Kardinalpräfekten und zwei Sekretären geleitet. Die erste ständige Kongregation war die 1542 von Papst Paul III. gebildete Congregatio Romanae et Universalis Inquisitionis, später kurz Sanctum Officium, dann Kongregation für die Glaubenslehre genannt.

In Praedicate Evangelium wurden die meisten Päpstlichen Räte zusammengelegt, die Unterscheidung zwischen Kongregation und Räten wurden abgeschafft.

Die Dikasterien im Überblick:

Entstand aus der ehemaligen Kongregation für die Evangelisierung der Völker und dem Päpstlichen Rat zur Förderung der Neuevangelisierung
Präfekt ist ausnahmsweise der Papst selbst, ihm stehen zwei Propräfekten zur Seite
Ehemalige Päpstliche Almosenverwaltung
Ehemals Päpstlicher Rat für die Laien und für die Familie
Entstand aus der ehemaligen Kongregation für das Katholische Bildungswesen und dem Päpstlichen Rat für die Kultur
Ehemals Päpstlicher Rat der Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs, Pastoral im Krankendienst, Gerechtigkeit und Frieden und Cor Unum
Ehemals Sekretariat für die Kommunikation und Päpstlicher Rat für die sozialen Kommunikationsmittel

Jedes Dikasterium verfügt über einen Stab von rund 25 Mitarbeitern. Zwar werden Dekrete der Dikasterien vom jeweiligen Präfekten unterzeichnet, doch wurden die entsprechenden Entscheidungen zuvor von Kardinalsgremien, teilweise unter Zuziehung von Ortsbischöfen und unter dem Vorsitz des Papstes, getroffen.

Interdikasteriale Kommissionen

  • Interdikasteriale Kommission für den Katechismus der katholischen Kirche
  • Interdikasteriale Kommission für die Teilkirchen
  • Päpstliche Kommission für die Kirche in Osteuropa
  • Interdikasteriale Kommission für die Ordensleute
  • Interdikasteriale Kommission für die Kandidaten für die Weihesakramente
  • Interdikasteriale Kommission für die gerechte Verteilung der Priester

Gerichtshöfe

Die römische Kurie verfügt über drei Gerichtshöfe:

Finanz- und Wirtschaftsinstitute

Kurialämter (Kurialbehörden)

Päpstliche Kommissionen

Andere Institutionen, die mit der Römischen Kurie in Verbindung stehen

Päpstliche Hochschulen

Päpstliche Akademien

Juristische Personen kirchlichen Rechts

Leitungsgremien

Ordensgemeinschaften

Einrichtungen des Staats der Vatikanstadt

Zwar ist der Staat der Vatikanstadt personell und funktionell eng mit dem Heiligen Stuhl und damit der Kurie verbunden, bildet aber ein eigenes Völkerrechtssubjekt.

Päpstliche Delegationen bei den Basiliken

Literatur

Weblinks

Wiktionary: Kurie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Vergleiche hierzu: Eintrag auf wiktionary.org
  2. AAS 1 (1909) 7
  3. AAS 59 (1967) 885
  4. AAS 80 (1988) 841
  5. Dikasterien der römische Kurie übergangsweise bestätigt, Radio Vatikan, 16. März 2013
  6. Papst startet Neuorganisation der römischen Kurie. kath.net, 13. April 2013, abgerufen am 13. April 2013.
  7. Kurienreform: Neuregelung von Kardinalsrücktritten. Website Radio Vatikan (dt.). Abgerufen am 22. November 2014.
  8. Die Papstansprache an die Kurie 2014 – Originalansprache
  9. Die Papstansprache an die Kurie 2014 – deutsche Übersetzung von Radio Vatican
  10. Timan Kleinjung, ARD-Korrespondent in Rom (Memento vom 28. Dezember 2014 im Internet Archive) vom 23. Dezember 2014.
  11. AC Wimmer: Das sind die 12 Kriterien des Papstes für die Kurienreform – und sein Weihnachtsgeschenk. (de.catholicnewsagency.com [abgerufen am 1. Januar 2018]).
  12. Papst berät mit Kardinälen über Kurienreform. domradio.de, abgerufen am 1. Januar 2018.
  13. Robert Mickens: A reformed Roman Curia and a new batch of cardinals. la-croix.com, 10. Juli 2020, abgerufen am 29. Juli 2020.
  14. Costituzione Apostolica “Praedicate Evangelium” sulla Curia Romana e il suo servizio alla Chiesa e al Mondo. In: Tägliches Bulletin. Presseamt des Heiligen Stuhls, 19. März 2022, abgerufen am 19. März 2022 (italienisch).
  15. Gudrun Sailer: Kurienreform von Papst Franziskus: Die wichtigsten Punkte. Vatican News, abgerufen am 20. März 2022.
  16. Stefan von Kempis: Vatikan: Neues Grundgesetz veröffentlicht. Vatican News, 19. März 2022, abgerufen am 19. März 2022.
  17. Zahl der Frauen im Vatikan steigt beständig: vaticannews.va, abgerufen am 26. April 2020
  18. Chirografo del Santo Padre relativo alla creazione dell’Istituzione collegata con la Sede Apostolica Domus Vaticanae. In: Tägliches Bulletin. Presseamt des Heiligen Stuhls, 5. Mai 2022, abgerufen am 6. Mai 2022 (italienisch).

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