Quelle (Nachrichtendienst)
Quelle bezeichnet in Zusammenhang mit einem Nachrichtendienst im weiten Sinne die Herkunft einer Information. In einem engeren Verständnis wird darunter nur die menschliche Quelle (V-Mann) verstanden.[1]
Arten
Die Quellen für das Informationsaufkommen eines Nachrichtendienstes können unterschieden werden in:[2]
- offen zugängliche Informationen:
- Offene Informationen (OSINT; Internet, Medien aller Art wie nationale und internationale Zeitungen, Zeitschriften, Nachrichtensendungen und sonstige Publikationen)
- nicht öffentliche, verdeckt/nachrichtendienstlich beschaffte Informationen:
- menschliche Quellen (HUMINT)
- planmäßig geführte Quellen
- Befragungen von Flüchtlingen und Kriegsgefangenen
- Gesprächsabschöpfung (ohne Steuerung und Kenntnis der Person über den nachrichtendienstlichen Hintergrund seines Gegenübers)[3]
- Fernmelde- und elektronische Aufklärung (SIGINT)
- Fernmeldeaufklärung (COMINT)
- aus elektromagnetischen Ausstrahlungen
- kabelgebunden
- Elektronische Aufklärung (ELINT; elektromagnetischen Ausstrahlungen ohne Kommunikationsinhalt)
- MASINT (unbeabsichtigte elektromagnetischen Ausstrahlungen ohne Kommunikationsinhalt)
- Fernmeldeaufklärung (COMINT)
- Abbildende Aufklärung (IMINT)
- durch Aufklärungssatelliten
- durch sonstige Luftbilder
- Informationen anderen Behörden
- menschliche Quellen (HUMINT)
Die offen zugänglichen Informationen machen den Großteil des Informationsaufkommens aus.
Abschöpf- und Objektquelle im Ministerium für Staatssicherheit
Im Ministerium für Staatssicherheit (MfS) waren Quellen inoffizielle Mitarbeiter, die im sogenannten Operationsgebiet, also dem gegnerischen oder neutralen Ausland, tätig waren, tätig waren und an Informationen gelangen konnten. Das MfS unterschied zwischen Abschöpfquelle und Objektquelle (A-Quelle bzw. O-Quelle). Die Q-Quelle ist direkt im Objekt verankert, über die Informationen beschafft werden sollen. Die A-Quelle hat lediglich über eine zweite Person Verbindung zum Objekt.[4]
Quellenschutz
Unter Quellenschutz wird in der Regel nur der Schutz von menschlichen Quellen verstanden.[1] Der Quellenschutz ist das höchste Schutzgut eines Nachrichtendienstes. Die Anwerbung von Quellen setzt stets voraus, dass diesen unbedingte Vertraulichkeit und Schutz ihrer Identität zugesichert wird. Diese Zusicherung ist notwendig im Hinblick auf die Gefahren, denen sich die betroffenen Quellen selbst aussetzen. Er dient damit nicht nur dem Schutz der Identität vorhandener Quellen, sondern soll auch die Bereitschaft sichern, dass sich zukünftige Quellen zur Zusammenarbeit verpflichten.[5]
Einzelnachweise
- ↑ a b Helmut Roewer, Stefan Schäfer, Matthias Uhl: Lexikon der Geheimdienste im 20. Jahrhundert. Mit 1465 Abbildungen und Organigrammen. Herbig, München 2003, ISBN 3-7766-2317-9, S. 362 (Stichworte „Quelle“ und „Quellenschutz“).
- ↑ JP 2-0 Joint Intelligence. (PDF) In: Joint Chiefs of Staff. 22. Oktober 2013, abgerufen am 25. April 2020.
- ↑ Wie arbeiten ausländische Nachrichtendienste? In: Bundesamt für Verfassungsschutz. Archiviert vom am 4. September 2018; abgerufen am 24. April 2020.
- ↑ MfS-Lexikon: Quelle. In: stasi-unterlagen-archiv.de. Abgerufen am 27. Dezember 2023.
- ↑ 19. Deutscher Bundestag (Hrsg.): Antwort der Bundesregierung. 30. Dezember 2019, S. 4 (BT-Drs. 19/16257 [abgerufen am 27. Dezember 2023]).