Quartiersgarage

Quartiersgaragen sind Parkhäuser, die auf die Bewohner des umgebenden Stadtbereichs (Quartier) und ihre Stellplatznachfrage ausgerichtet sind. Sie bieten den umliegenden Bewohnern Parkmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge, Fahrräder und sonstige Fahrzeuge, müssen aber nicht notwendig auf diesen Bedarf begrenzt sein, sondern sollten gleichzeitig auch alternative Verkehrsangebote beinhalten.[1]

Charakterisierung

Als Teil eines Mobilitätskonzepts können sie dazu beitragen, den öffentlichen Raum vom ruhenden Verkehr zu entlasten, Flächen gerechter zu verteilen und intelligente Mobilitätslösungen für die Menschen im Quartier zu ermöglichen.[2]

Oft dienen Quartiersgaragen der teilweisen Kompensation von entfallenen PKW-Stellplätzen im öffentlichen Raum, die für Zwecke der Nahmobilität (z. B. Einrichtung von Radverkehrsanlagen, Verbreiterung von Gehwegen) oder der Steigerung der Aufenthaltsqualität (z. B. zur Schaffung von Plätzen, Begrünung und Begegnungsflächen) umgenutzt werden; es wird also im Sinne der Mobilitätswende die Lebens- und Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums verbessert.

Quartiersgaragen können ein- oder mehrgeschossig oder als Tiefgarage errichtet sein. Für die Nutzung der Stellplätze wird meist ein nach örtlichen Umständen angemessenes Entgelt erhoben.

Gegenüber anderen Garagen im öffentlichen Raum zeichnen Quartiersgaragen sich dadurch aus, dass sie auf dauerhaftes Parken ausgelegt sind. Meistens befinden sie sich in der Nähe von Wohnhäusern. Trotzdem sind sie für die Bewohner des umgebenden Stadtbereichs fußläufig oder mit anderen Formen der Nahmobilität zu erreichen.

Einzelnachweise

  1. 7.2 Quartiersgaragen. In: MBl. NRW. Ausgabe 2022 Nr. 27 vom 14.7.2022 Seite 601 bis 642 | RECHT.NRW.DE. Abgerufen am 15. Juli 2022.
  2. VCD: Guter Kompromiss? Quartiersgarage statt Tiefgarage. Abgerufen am 15. Juli 2022.