Qatāda ibn Diʿāma

Qatāda ibn Diʿāma as-Sadūsī, Abū ʾl-Chattāb, arabisch قتادة بن دعامة السدوسي، أبو الخطاب, DMG Qatāda b. Diʿāma as-Sadūsī, Abū ʾl-Ḫaṭṭāb (gest. 735736), war ein Koranexeget und Traditionarier mit Wirkungsfeld Basra.

Leben

Als Beduine entstammte er der Sippe der Sadūs, des nordarabischen Stammes der Banū Schaibān.[1] Über sein Leben ist wenig bekannt. Die frühesten Berichte über ihn hat Muhammad ibn Saʿd in seinem „Klassenbuch“ zusammengestellt.[2] Er war blind; bei der Weitergabe seines Wissens auf den Gebieten des Hadith, der Koranexegese, der arabischen Poesie und Genealogie stützte er sich auf sein Gedächtnis, das bereits zu seinen Lebzeiten als sprichwörtlich galt. Er war mehrere Jahre Schüler und Begleiter von al-Hasan al-Basrī. Er soll eine Schriftrolle (arabisch: Sahīfa) des Gefährten Mohammeds Dschābir ibn ʿAbdallāh († 697)[3] besessen und die darin erhaltenen Sprüche Mohammeds überliefert haben.[4] Diese Überlieferungen sind in einer späteren Bearbeitung in der Hadith-Sammlung von Ahmad ibn Hanbal erhalten. Einigen Berichten zufolge, die al-Mizzī und adh-Dhahabī in ihren Gelehrtenbiographien erwähnen, starb Qatāda an der Pest in Wasit im Jahre 735.

Werke

Titelblatt des K. al-manāsik. Teil I. 12. Jahrhundert
  • Seine koranexegetischen Schriften sind nicht erhalten. Nur ein kleines Fragment von nur drei Blättern, das die Abrogation von Koranversen enthält und das Studium der Schrift im Jahre 1176 im Kreis von Abū Tāhir as-Silafī (gest. 1180 Alexandria) am Kolophon dokumentiert, liegt vor und ist 1988 herausgegeben worden: Kitāb an-nāsich wal-mansūch / كتاب الناسخ والمنسوخ / Kitāb an-nāsiḫ wal-mansūḫ /‚Das Abrogierende und das Abrogierte‘.[5] Bei At-Tabarī sind zahlreiche Auszüge mit genauer Angabe der Überlieferungswege aus seinem Korankommentar erhalten.[6] Sowohl seine Koranexegese als auch sein Werk über die Abrogation waren noch im 15. Jahrhundert bekannt; Ibn Hadschar al-ʿAsqalānī führt sie in seinem „Gelehrtenlexikon“, in einer Titelsammlung derjenigen Werke, zu denen er die Überlieferungsrechte besaß,[7] an.[8]
  • Kitāb al-manāsik كتاب المناسك /‚Das Buch der Wallfahrtszeremonien‘, davon nur Teil I., ist in der Überlieferung seines Schülers Saʿīd ibn Abī ʿArūba (gest. 773)[9] erhalten und erstmals im Jahre 2000 in Beirut publiziert worden.[10] Das Werk enthält sowohl Erläuterungen Qatādas zu ritualrechtlichen Fragen der Pilgerfahrt als auch seine Exegese derjenigen Koranverse, die sich inhaltlich auf die Wallfahrtszeremonien, ihre Stationen, auf die Bedeutung des mekkanischen Heiligtums, ferner auf das vorbildliche und somit nachahmenswerte Verhalten Mohammeds – „Im Gesandten Gottes habt ihr doch ein schönes Beispiel“ (Sure 33, Vers 21) – während seiner Wallfahrt beziehen. Qatāda interpretiert in diesem ersten Teil seines Werkes insgesamt fünfzehn Koranverse und dreiundzwanzig Traditionen nach dem Propheten und nach seinen Gefährten. Dadurch stellt er die Sunna, die auf der Pilgerfahrt zu befolgen ist, in einer Kurzfassung dar.
In der Interpretation folgender Koranstelle verweist Qatāda auf eine Lesevariante:

As-Safā und al-Marwa gehören zu den Kultsymbolen Gottes. Wenn einer die (große) Wallfahrt zum Haus (der Kaʿba) oder die Besuchsfahrt (ʿUmra) vollzieht, ist es für ihn keine Sünde, bei ihnen den Umgang zu machen.“

Sure 2, Vers 158: Übersetzung: Rudi Paret
In einigen Koranexemplaren – so Qatāda – stand allerdings: „...ist es für ihn keine Sünde, bei ihnen den Umgang nicht zu machen“.[11] Diese von Qatāda dokumentierte Lesevariante des Koranverses lässt auf die umstrittene Gestaltung der Wallfahrtszeremonien in der Frühzeit schließen,[12] denn die im obigen Koranvers genannten Stätten galten bereits in der vorislamischen Zeit als Orte des Umgangs (Tawāf) während der Wallfahrtsriten,[13] die dann im Koran als islamisch sanktioniert wurden.[14]
  • In ibaditischer Überlieferung hat sich darüber hinaus unter dem Titel Aqwāl Qatāda eine Sammlung mit Überlieferungen und juristischen Expertisen erhalten. An ihrer Entstehung hatte offenbar ein ibaditischer Schüler Qatādas, ar-Rabīʿ ibn Ḥabīb, wesentlichen Anteil. Zusammengestellt hat diese Sammlung der Ibāḍit Bišr ibn Ġānim (gest. gegen 815)[15] aus Chorasan. Das Werk besteht aus sieben Teilen (adschzāʾ), von denen aber nur die ersten vier unverderbt erhalten geblieben sind.[16] Die in der Tradition vom Basra des späten 8. Jahrhunderts wurzelnden „Aussagen“ (aqwāl) und Lehrmeinungen von Qatāda leben auch in der koranexegetischen Sammlung des Ibāḍiten Hūd ibn Muhakkam (gest. in der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts) weiter.[17]

Literatur

  • Josef van Ess: Theologie und Gesellschaft im 2. und 3. Jahrhundert Hidschra. Eine Geschichte des religiösen Denkens im frühen Islam. Band II. Berlin-New York 1992. S. 135–145.
  • Muhammad ibn Saʿd: Biographien der Basrier von der dritten Klasse bis zum Ende und der Traditionarier in anderen Teilen des Islams (Hrsg. Eduard Sachau). Brill, Leiden 1918. Bd. VII. Theil II. S. 1–3. S. XXXIV (Inhaltsangabe in deutscher Sprache; Digitalisate: UB Halle, archive.org)
  • Charles Pellat: Art. „Qatāda ibn Diʿāma“ in The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Bd. IV, S. 748.
  • Fuat Sezgin: Geschichte des arabischen Schrifttums. Brill, Leiden 1967. Bd. 1, S. 31–32.
  • Koby Yosef: Between al-Zuhrī (124/736) and Qatāda (118/136): two early treaties on abrogation in the Corʾān. Jerusalem Studies in Arabic and Islam. Bd. 128 (2015), S. 73–128.

Einzelnachweise

  1. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill. Leiden. Bd. 9, S. 391
  2. Ibn Saad: Biographien... (Hrsg. Eduard Sachau). Brill, Leiden 1918. Bd. VII. Theil II. S. 1–3. S. XXXIV (Inhaltsangabe in deutscher Sprache)
  3. Fuat Sezgin (1967), S. 85
  4. Ignaz Goldziher: Muhammedanische Studien. Bd. 1. S. 10. Halle a. S. 1890
  5. Hrsg. Ḥātim Ṣāliḥ aḍ-Ḍāmin. Beirut 1988. Die Angabe bei Fuat Sezgin (1967), S. 20 und 24: „Außer dem bereits oben genannten K. an-Nāsiḫ wa-l-mansūḫ von QATĀDA, das uns erhalten ist...“ ist zu korrigieren. Siehe ebd. S. 31
  6. Fuat Sezgin (1967), S. 32
  7. Heinrich Schützinger: Das Kitāb al-Muʿǧam des Abū Bakr al-Ismāʿīlī. Franz Steiner, Wiesbaden 1978. S. 41–43; Abhandlungen für die Kunde des Morgenlandes (AKM), Band XLIII,3
  8. Gedruckt in Beirut. Al-Resalah Publishers. 1998. S. 109 und 110
  9. Fuat Sezgin (1967), S. 91–92
  10. Hrsg. ʿĀmir Ḥasan Ṣabrī. Dār al-baschāʾir al-islāmiyya.
  11. S. 77–78. Nr. 34; Arthur Jeffery: Materials for the history of the text of the Qurʾān. The old codices. Brill. Leiden 1937. S. 28: nach dem Koranexemplar von ʿAbdallāh ibn Masʿūd
  12. Rudi Paret: Der Koran. Kommentar und Konkordanz. Kohlhammer, Stuttgart 1980. S. 36
  13. Julius Wellhausen: Reste arabischen Heidentums. Berlin 1897. S. 77
  14. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 8, S. 756
  15. Fuat Sezgin (1967), S. 586
  16. Vgl. van Ess: TuG II 143-145;Untersuchungen zu einigen ibāḍitischen Handschriften. In: Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft (ZDMG), 126 (1976), S. 31–32; Ersilia Francesca: Early Ibāḍī jurisprudence: Sources and case of law. In: Jerusalem Studies in Arabic and Islam (JSAI), 30 (2005), S. 234–236
  17. Miklos Muranyi: Retracing Qatāda's al-Nāsikh wa-l-Mansūkh in Early Ibāḍī Sources. In:Zhiming Fu and Angeliki Ziaka (ed.),Studies on Ibadism and Oman. Vol.16.Georg Olms Verlag, Hildesheim, 2021. S. 179–190.

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Titelblatt eines arabischen Rechtswerkes aus dem 12. Jahrhundert. Reproduktion.