QR-Rechnung

Beispiel einer QR-Rechnung mit fiktiven Angaben

Die QR-Rechnung (französisch QR-facture, italienisch QR-fattura, englisch QR-bill) ist seit 2020 der Standard der Schweizer Finanzindustrie für maschinenlesbare Rechnungen.

Sie ersetzte vom 30. Juni 2020 bis am 30. September 2022 schrittweise die verschiedenen bisher benutzten Einzahlungsscheine. Sie soll zusammen mit der eBill, dem Schweizer Standard für rein digitale Rechnungen, einen Beitrag zur Digitalisierung des Zahlungsverkehrs in der Schweiz leisten.

Die QR-Rechnung enthält einen Zahlteil mit Informationen über den zu zahlenden Betrag, Sender und Empfänger der Zahlung, sowie Angaben zum Grund der Zahlung. Diese Informationen werden sowohl maschinenlesbar als QR-Code wie auch als Text angegeben. Zum anderen umfasst die QR-Rechnung wie die früheren Einzahlungsscheine auch einen Empfangsschein.

Aufbau und Verwendung

Die QR-Rechnung kann entweder im unteren Teil des Rechnungsdokuments aufgedruckt werden oder diesem als separates Blatt beiliegen.[1] Sie misst mit Zahlteil und Empfangsschein 210 mm × 105 mm (DIN lang).[2] Die Schriftart ist Arial, Frutiger, Helvetica oder Liberation Sans in Schwarz mit einer Grösse von zwischen 10 und 6 Punkt für die Inhalte und 11 Punkt für die Titel.[2]

Zahlteil

Der Zahlteil hat das Format DIN A6 quer (148 mm × 105 mm). Er enthält den QR-Code und einen Text, die beide dasselbe enthalten: Währung und Betrag, Kontonummer (IBAN), Kontoinhaber, Angaben zur zahlungspflichtigen Person, Referenz (Creditor Reference, ISO 11649) sowie ein Freitextfeld von 140 Zeichen für zusätzliche Informationen. Dieses kann eine Mitteilung oder Angaben über den Zahlungsgrund sowie weitere Informationen zur Rechnung enthalten. Als Währung sind Schweizer Franken und Euro vorgesehen.[3]

Optional umfasst der Zahlteil auch Informationen zum endgültigen Zahlungsempfänger sowie die Angabe von alternativen Zahlungsverfahren wie z. B. Twint. Fehlen Angaben in der Rechnung, die von den Zahlenden einzufüllen sind, werden die entsprechenden Bereiche leer gelassen und mit Eckmarken umrandet.[3] Handschriftliche Mitteilungen wie z. B. zum Zahlungszweck, die auf dem Einzahlungsschein möglich waren, werden nicht mehr unterstützt. Dies ist eine Herausforderung für gemeinnützige Organisationen, denen bei Spenden bisher so der Verwendungszweck mitgeteilt werden konnte.[4]

QR-Code

Der QR-Code im Zahlteil ist dazu bestimmt, mit einer Kamera in eine Software eingelesen zu werden. Die Zahlenden ersparen sich so das Eintippen der Angaben beim E-Banking.

Der QR-Code (bezeichnet als «Swiss QR Code») entspricht dem Standard ISO 18004.[5] Er besitzt die Fehlerkorrekturstufe M (15 %) und kann zwischen 213 (Version 10) und 997 (Version 25) Zeichen speichern. Seine Abmessungen betragen – unabhängig von der Anzahl Zeichen – immer 46 mm × 46 mm mit einem weissen Rand von 5 mm. Als Erkennungsmerkmal ist der Code in der Mitte mit einem 7 mm × 7 mm grossen Schweizer Kreuz überlagert.[6]

Er ist mit dem Europäischen EPC-QR-Code für SEPA-Zahlungen nicht kompatibel.

Vergleich Schweizer und Europäischer Zahlungscode
Swiss QREPC QRBeschreibung
SPCBCDService Tag, fester Wert
0200002Version
12Zeichencodierung (1=UTF-8, 2=ISO 8859-1 u. a.)
SCTIdentifikation, dreistelliger Code (SCT=SEPA Credit Transfer)
BFSWDE33BERBIC wird nicht verwendetBIC der Empfängerbank (ggf. optional)
CH6109000000153059907IBAN oder QR-IBAN, 21 Zeichenfolgt nach Empfängername
SAdresstyp: S=strukturiert (4 Elemente) oder K=kombiniert (2 Zeilen)
Wikimedia CHWikimedia FördergesellschaftName des Zahlungsempfängers, max. 70 Zeichen
Via VedeggioStraße oder Postfach, max. 70 Zeichen
3Hausnummer, max. 16 Zeichen
6814Postleitzahl, max. 16 Zeichen
LamoneOrt, max. 35 Zeichen
CHLandescode, 2 Zeichen
DE33100205000001194700schon obenIBAN des Zahlungsempfängers
endgültiger Empfänger …es kann eine zweite Adresse mit demselben Aufbau folgen
123.45EUR123.45Zahlungsbetrag, 0.01–999999999.99
CHFWährung, CHF oder EUR
endgültiger Zahlungspflichtiger …es kann eine weitere Adresse mit demselben Aufbau folgen
NONCHARReferenztyp: QRR, SCOR oder NONZweck (max. vierstelliger Code, vgl. DTA-Verfahren)
RF18 5390 0754 7034Referenz, leer bei NONReferenz, strukturierter Code, max. 25 Zeichen
Spende für Wikipediaunstrukturierte Mitteilung / Verwendungszweck, max. 140 Zeichen
EPDTrailer
Rechnungsinformationen, max. 140 Zeichen, optionalHinweis an den Nutzer, max. 70 Zeichen
Parameterzeichenkette eines alternativen Verfahren, optional, z. B. für Twint

Empfangsschein

Der Empfangsschein wird bei einer Einzahlung am Schalter gestempelt oder signiert und kann als Beweis für die Zahlung verwendet werden.[5] Er enthält folgende Angaben aus dem Zahlteil: Konto / Zahlbar an, Referenz, Zahlbar durch, sowie Währung und Betrag.[7]

Druck

Die QR-Rechnungen werden in schwarzer Farbe auf weisses Papier gedruckt. Damit müssen Rechnungssteller für Rechnungen nicht mehr Farbdruck einsetzen. Ist die QR-Rechnung in eine Papierrechnung integriert, muss sie aber nach wie vor mit einer Perforation vom Rest der Rechnung abtrennbar sein.[8] Diese Vorschrift wird in der Praxis nicht von allen Rechnungsstellern beachtet, was eine Schwierigkeit für Sehbehinderte ist: Ohne Perforierung können sie nicht erkennen, dass sie eine Rechnung erhalten haben.[4]

Bezahlung und Gebühren

Erfolgt die Bezahlung einer QR-Rechnung über Online-Banking, fallen in der Regel keine Gebühren an. Wird hingegen an einer „physischen Stelle“ bezahlt, z. B. einem Postschalter oder Billettautomaten der SBB, wird meist – in der Regel dem Empfänger – eine entsprechende Gebühr verrechnet.

Zukunft

Mit der bevorstehenden Einführung der Echtzeitüberweisung könnte der QR-Code künftig auch für das Inkasso im Einzelhandel genutzt werden (Request to Pay). Um eine Zahlung zu tätigen müsste einzig ein auf dem POS-Terminal angezeigter QR-Code mit einer Mobile-Banking-App eingelesen werden.[9]

Geschichte

Die SIX Group, welche die Infrastruktur für den Schweizer Finanzplatz betreibt, kündigte 2016 eine Initiative zur Harmonisierung und Modernisierung des Zahlungsverkehrs an, um namentlich die Norm UNIFI (ISO 20022) einzuführen.[10] Die Finanzinstitute setzten diese Norm im Dezember 2017 um. Im Juni 2018 wurde auch der Schweizer Standard DTA für die Übermittlung von Zahlungsinformationen durch den internationalen Standard pain.001 ersetzt.[11]

Im November 2018 stellte SIX die QR-Rechnung vor, die als letzte Etappe der Modernisierungsinitiative die vollständige Digitalisierung der Zahlungsflüsse in der Schweiz ermöglichen sollte. Seit dem 30. Juni 2020 löst die QR-Rechnung die bisherigen, nur teilweise maschinenlesbaren Einzahlungsscheine schrittweise ab. Dieses Datum entspricht auch dem Ende der Frist zur vollständigen Umsetzung der Norm ISO 20022 durch die Finanzinstitute.[12][13]

Postfinance wird die Einzahlungsscheine ab 30. September 2022 nicht mehr unterstützen. Ab dann werden Rechnungen nur noch als QR-Rechnung oder E-Bill beglichen werden können.[14] Eine Umfrage bei Schweizer Unternehmen im Juli 2021 zeigte auf, dass die Umstellung eher zögerlich verlief: nur rund 57 % der Unternehmen gaben an, die QR-Rechnung einführen zu wollen, die meisten von ihnen auf den letztmöglichen Termin Ende September 2022 hin.[15]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Swiss Payment Standards 2019: Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung. (PDF) In: paymentstandards.ch. SIX, S. 9, abgerufen am 28. Juni 2020.
  2. a b Implementation Guidelines, S. 14
  3. a b Implementation Guidelines, S. 15 ff.
  4. a b Sabrina Lehmann: Neuer Einzahlungsschein – QR-Rechnung: Doch noch einige Tücken. In: Schweizer Fernsehen. 28. Januar 2022, abgerufen am 30. Januar 2022.
  5. a b Reto Widmer: QR-Code – Jetzt ist die Technologie definitiv im Alltag angekommen. In: SRF. 27. Juni 2020, abgerufen am 27. Juni 2020.
  6. Implementation Guidelines, S. 9.
  7. Implementation Guidelines, S. 19 f.
  8. Implementation Guidelines, S. 13.
  9. Samuel Gerber: Instant Payments – neue Mammutübung für Banken, Ende von Twint? In: finews.ch. 23. Februar 2023, abgerufen am 26. Februar 2023.
  10. Swiss banks finish migration to ISO 20022. In: Finextra. 6. Dezember 2017, abgerufen am 27. Juni 2020 (englisch).
  11. Banque Cantonale de Geneve : Fin des DTA et passage au format pain.001. In: zonebourse.com. Abgerufen am 27. Juni 2020 (französisch).
  12. Switzerland gets ready for QR bill payments. In: Finextra. 16. November 2018, abgerufen am 27. Juni 2020 (englisch).
  13. Einführung der QR-Rechnung – so sorgen KMU vor. In: KMU-Portal der Bundesverwaltung. Abgerufen am 27. Juni 2020.
  14. Heutige Einzahlungsscheine werden per 30. September 2022 vom Markt genommen. In: postfinance.ch. PostFinance, 19. Januar 2021, abgerufen am 9. Februar 2021.
  15. Ruedi Maeder: Der Einzahlungsschein geht, die QR-Rechnung kommt – verläuft die Umstellung nach Plan? In: Money Today. 27. Juli 2021, abgerufen am 30. Januar 2022.

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Beispiel einer QR-Rechnung, wie sie in der Schweiz seit 1. Juli 2020 verwendet wird