Provinziallandtag der Provinz Sachsen

Der Provinziallandtag der Provinz Sachsen war der preußische Provinziallandtag für die Provinz Sachsen.

Geschichte

Bildung des Provinziallandtags

Die Provinz Sachsen war nach dem Wiener Kongress aus unterschiedlichen Teilen entstanden. Sie umfasste sowohl altpreußische Teile, preußische Erwerbungen aus dem Reichsdeputationshauptschluss 1803, die zwischenzeitlich für Preußen verloren waren und bisher königlich sächsische Gebiete. Entsprechend bestand eine sehr unterschiedliche Tradition landständiger Vertretungen.

Preußen hatte sich in § 13 der Deutschen Bundesakte verpflichtet, eine landständige Verfassung zu erlassen. Es wurde jedoch kein allgemeiner Landtag eingesetzt, sondern es wurden auf Provinzebene Provinziallandtage geschaffen. Rechtsgrundlage war das Allgemeine Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände vom 5. Juni 1823.[1] Für die Provinz Sachsen erfolgte dies durch das Gesetz, wegen Anordnung der Provinzialstände in der Provinz Sachsen vom 27. März 1824. Der Provinziallandtag der Provinz Sachsen bestand nur aus Abgeordneten der Provinz Sachsen ohne der Altmark (siehe hierzu Kommunallandtag der Altmark). Der so geschaffene Provinziallandtag bestand aus vier Ständen:

Der erste Stand, der Fürstenstand setzte sich aus den Domkapiteln und den Standesherren zusammen:

  1. Das Dom-Kapitel zu Merseburg
  2. Das Dom-Kapitel zu Naumburg
  3. Der Graf zu Stolberg-Wernigerode
  4. Der Graf zu Stolberg-Stolberg
  5. Der Graf zu Stolberg-Roßla
  6. Der Besitzer des Amts Walternienburg

Den zweiten Stand (29 Abgeordnete) bildete die Ritterschaft, den dritten Stand (24 Abgeordnete) die Vertreter der Städte und der vierte Stand (13 Abgeordnete) wurde aus den übrigen Gutsbesitzern, Erbpächtern und Bauern gebildet. Damit hatte der Provinziallandtag 72 Mitglieder. Mit Allerhöchster Kabinettsorder vom 22. Juni 1839 erhielten die Besitzer größerer Familienfideikommisse eine zusätzliche Kollektivstimme. Damit wuchs der Provinziallandtag auf 73 Mitglieder an.

Die Mitglieder des ersten Standes konnten sich durch Mitglieder des zweiten Standes vertreten lassen. Voraussetzung für die Wählbarkeit war in allen vier Kurien Grundbesitz, der zehn Jahre lang ununterbrochen im Besitz gewesen sein musste, die Mitgliedschaft in einer der christlichen Kirchen, die Vollendung des dreißigsten Lebensjahres und der unbescholtene Ruf. Das Wahlrecht im zweiten Stand war an den Besitz eines Ritterguts, nicht jedoch an die Zugehörigkeit zum Adel geknüpft. Das Rittergut musste über Patrimonialgerichtsbarkeit verfügen. Für die Abgeordneten der Städte war ein Wert des Grundbesitzes oder des Gewerbes von 2.000, 4.000 oder 10.000 Talern (je nach Größe der Städte), für die Abgeordneten des Landes ein Grundbesitz von 40 bzw. 80 Morgen Voraussetzung. Die Wahl erfolgte auf sechs Jahre. Alle drei Jahre schied die Hälfte des Landtags aus und wurde neu gewählt. Die Wiederwahl war zulässig. Es wurden auch Stellvertreter gewählt.

Der Provinziallandtag trat nur auf Anweisung des Königs zusammen. Ein Recht, selbst über die Einberufung zu entscheiden, bestand nicht. Er tagte turnusmäßig alle zwei Jahre. Der Vorsitzende des Provinziallandtags, der Landtags-Marschall, wurde vom König ernannt. Der Provinziallandtag beschloss grundsätzlich gemeinsam mit allen Abgeordneten. Bei Angelegenheiten, die nur einzelne Kurien betrafen, entschieden nur die Abgeordneten dieser Kurien. 1842 wurde erstmals ein ständischer Ausschuss für die Zeit zwischen den Landtagen bestellt.[2]

Der Provinziallandtag der Provinz Sachsen war im Vormärz (verglichen mit anderen Parlamenten im Frühkonstitutionalismus) konservativ. Noch 1841 lehnte er mit 61 gegen 9 Stimmen die Öffentlichkeit der Landtagssitzungen ab. 1843 wurde die Bindung der Landtagsfähigkeit der Rittergüter an Patrimonialgerichtsbarkeit mit 34 zu 33 Stimmen bestätigt. Erst 1845 begannen sich liberale Positionen durchzusetzen.[3]

Sitzungsperioden

Die Sitzungsperioden des Provinziallandtags der Provinz Sachsen waren:

  1. 2. Oktober 1825 bis 27. November 1825, Landtagsabschied vom 17. Mai 1827, für die Abgeordneten siehe Liste der Mitglieder des Provinziallandtags der Provinz Sachsen (1. Sitzungsperiode)
  2. 28. Oktober 1827 bis 29. November 1827, Landtagsabschied vom 22. Februar 1829
  3. 25. Oktober 1829 bis 6. Dezember 1829, Landtagsabschied vom 24. Oktober 1831, für die Abgeordneten siehe Liste der Mitglieder des Provinziallandtags der Provinz Sachsen (3. Sitzungsperiode)
  4. 13. Januar 1833 bis 24. Februar 1833, Landtagsabschied vom 22. Juni 1834, für die Abgeordneten siehe Liste der Mitglieder des Provinziallandtags der Provinz Sachsen (4. Sitzungsperiode)
  5. 29. Januar 1837 bis 4. April 1837, Landtagsabschied vom 20. November 1838
  6. 28. Februar 1841 bis 4. Mai 1841, Landtagsabschied vom 6. August 1841, für die Abgeordneten siehe Liste der Mitglieder des Provinziallandtags der Provinz Sachsen (6. Sitzungsperiode)[4]
  7. 5. März 1843 bis 5. Mai 1843, Landtagsabschied vom 30. Dezember 1843
  8. 9. Februar 1845 bis 13. April 1845, Landtagsabschied vom 27. Dezember 1845

Der Gemeinsame Landtag und die Märzrevolution

Im Oktober 1842 wurde der Landtagsausschuss erstmals gemeinsam mit den ständischen Ausschüssen der anderen Provinzen zu einer „Versammlung der vereinigten ständischen Ausschüsse sämmtlicher Provinzen der Preußischen Monarchie“ berufen. Die Mitglieder des Provinziallandtags waren 1847 und 1848 Mitglieder des „Ersten bzw. Zweiten Vereinigten Landtags der Preußischen Monarchie“ nach der Verfassung vom 3. Februar 1847.

Nach der Märzrevolution wurde der Provinziallandtag durch die Kreis-, Bezirks- und Provinzialordnung vom 11. März 1850[5] aufgehoben. In der Reaktionsära erfolgte die Wiederherstellung vorläufig durch den Erlaß des königlich preußischen Ministeriums des Innern vom 28. Mai 1851, bestätigt durch den Allerhöchsten Erlaß vom 19. Juni 1852[6] und zuletzt durch das Gesetz über die Aufhebung der … Provinzial-Ordnung vom 11. März 1850 vom 24. Mai 1853[7]

Mit dem Gesetz, betreffend die Erweiterung der Provinzialverbände der Provinz Sachsen und der Rheinprovinz vom 24. Februar 1872[8] wurden die Regelungen über den Provinziallandtag ergänzt.

Die Neuregelungen der Provinzialordnung von 1875

Siegelmarke Der Vorsitzende des Landtages der Provinz Sachsen

Mit der Provinzialordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 29. Juni 1875[9] wurden Wahl und Aufgabe des Provinziallandtags der Provinz Sachsen völlig neu geregelt. Der Provinziallandtag bestand nun aus Abgeordneten der Land- und Stadtkreise der Provinz Sachsen. Jeder Kreis wählte zwei Abgeordnete. Kreise mit mehr als 50.000 Einwohnern wählten drei Abgeordnete, bei größeren Kreisen kam für jede volle Zahl von weiteren 50.000 Einwohnern ein weiterer Abgeordneter hinzu. Die Abgeordneten der Landkreise wurden von den Kreistagen gewählt. Sie mussten weiterhin ein Mindestalter von 30 Jahren haben. Die Wahldauer betrug sechs Jahre. Die erste Wahl erfolgte 1875. Es wurden keine Stellvertreter gewählt, stattdessen kam es zu Ergänzungswahlen. Der Vorsitzende des Provinziallandtags wurde nun von diesem selbst gewählt.[10]

Für die erstmals nach diesem Wahlrecht gewählten Abgeordneten siehe Liste der Mitglieder des Provinziallandtags der Provinz Sachsen (1876–1881).

In der Weimarer Republik

Nach der Novemberrevolution vom 9. November 1918 wurde in Preußen 1919 für die Parlamente und der kommunalen Volksvertretungen allgemeine und gleiche Wahlen nach dem Verhältniswahlrecht durchgeführt und erstmals auch das Frauenwahlrecht bewilligt. Hierbei wurden allerdings die Provinziallandtag nicht neu gewählt. Das Gesetz betreffend die Neuwahl der Provinziallandtage vom 16. Juli 1919[11] regelte, dass die Provinziallandtage aufgelöst und durch die (nun demokratisch gewählten) Kreistage bis zum 1. September 1919 neu gewählt werden sollten. Mit Art. 74 der Verfassung des Freistaats Preußen vom 30. November 1920[12] wurde die Wahl der Provinziallandtage durch das Volk festgeschrieben. Diese Verfassungsbestimmung wurde mit dem Gesetz betreffend die Wahlen zu den Provinziallandtagen und zu den Kreistagen vom 3. Dezember 1920[13] umgesetzt. Nun wurden die Abgeordneten auf vier Jahre direkt vom Volk gewählt. Die Zahl der Abgeordneten hing von der Einwohnerzahl ab. Für die erste und zweite Million Einwohner wurde je ein Abgeordneter für 25.000 Einwohnern gewählt. Für die dritte Million Einwohner wurde je ein Abgeordneter für je 35.000 Einwohnern und in der vierten Million Einwohner ein Abgeordneter je 50.000 Einwohnern gewählt. Zuletzt hatte die Provinz Sachsen 3,6 Millionen Einwohner. Die Verteilung der Mandate erfolgte zunächst auf der Ebene der Regierungsbezirke Magdeburg, Merseburg und Erfurt.[14] Mit dem Wahlgesetz für die Provinziallandtage und Kreistage vom 7. Oktober 1925[15] wurden kleinere Wahlrechtsänderungen eingeführt.

Wahlergebnisse in der Weimarer Republik

Stimmenanteile der Parteien in Prozent

WahltagSPDNOBKPD1DDPDNVP2DVPDZPLBNSDAP3
421. Februar 1921423,515,915,49,8809,868,73,81,9
529. November 1925529,717,315,44,7010,701,63,93,401,1
617. November 1929632,113,74,1014,908,63,82,505,8
12. März 193321,412,812,503,748,1

Sitzverteilung

JahrGes.SPDNOBKPDU
SPD
DDPDN
VP
DVPDZPLBLAOSuRVL
DSP
NS
DAP
WPCN
BL
19211102517171211111052
192511334201805120244732011
19291133716051710540784
1933113251514554

Fußnoten

1 1921: VKPD, 1925, 1929 und 1933: KPD
2 1921, 1925 und 1929: DNVP, 1933: KFSWR
3 1925: DVFB, 1929 und 1933: NSDAP
4 zusätzlich: USPD: 10,9 %
5 zusätzlich: LAO: 6,7 %, SuR: 2,2 %
6 zusätzlich: WP: 6,1 %, CNBL: 2,9 %

[16][17]

Machtergreifung und Ende des Provinziallandtags

Die Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 bedeutete auch das Ende des Provinziallandtags. Mit dem Gesetz über die Übertragung von Zuständigkeiten der Provinzial- (Kommunal-) Landtage, … auf die Provinzial- (Landes-) Ausschüsse, … vom 17. Juli 1933[18] verlor der Provinziallandtag seine Aufgaben, mit dem Gesetz über die Erweiterung der Befugnisse des Oberpräsidenten (Oberpräsidentengesetz) vom 15. Dezember 1933[19] wurde geregelt: „Die Provinziallandtage, Provinzialausschüsse und Provinzialkommissionen werden aufgelöst. Eine Neubildung findet nicht statt.“

Nach dem Zweiten Weltkrieg ging die Provinz Sachsen im neuen Land Sachsen-Anhalt auf. Entsprechend wurde der Provinziallandtag nicht neu gebildet. Nachfolger wurde stattdessen die Beratende Versammlung (Sachsen-Anhalt) bzw. danach der Landtag Sachsen-Anhalt.

Landtagsgebäude

Tagungsort des Landtages ab 1825 – Schlossgartensalon in Merseburg

Parteien

1861 organisierten sich die hessischen Liberalen in der Deutschen Fortschrittspartei. Als Antwort darauf bildeten auch die Konservativen eine eigene Organisation. Otto zu Stolberg-Wernigerode und Heinrich von Nathusius luden zu einer Provinzialversammlung am 8. Oktober 1863 in Magdeburg ein, wo der „Konservative sächsische Provinzialverband“ gegründet wurde. Dieser konstituierte sich auf seiner ersten Sitzung am 15. Dezember 1863 in Halle.[20]

Soziologie der Abgeordneten

Bedingt durch das Wahlrecht wurde der Provinziallandtag anfangs durch die Großgrundbesitzer der Provinz bestimmt. Auch nach der Neuregelung von 1875 war der Großgrundbesitz die weitaus überproportional vertretene Gruppe im Provinziallandtag. Der Einfluss des Großgrundbesitzes war deutlich höher als in den anderen Provinziallandtagen. Am Vorabend des Ersten Weltkrieges waren 39 % der Abgeordneten Großgrundbesitzer. Mit acht von 13 Mitgliedern im Provinzialausschuss waren die Großgrundbesitzer 1913 dort noch stärker vertreten als im Parlament. Mit dem Beginn der Weimarer Republik ging der Einfluss der Großgrundbesitzer (die sich überwiegend in der DNVP organisiert hatten) massiv zurück.

JahrAbgeordnetenzahlGroßgrundbesitzerBauern
adligebürgerlicheSumme
189012232144615
191313939125103
191913912112303
192111008071504
192511306071203
192911302081009
193311302070916

[21]

Persönlichkeiten

Landtagskommissare

Der Landtagskommissar war der Beamte, der den Provinziallandtag im Auftrag der Königs eröffnete und den Landesherren auf dem Landtag vertrat. Für den Provinziallandtag der Provinz Sachsen waren dies:

Präsidenten

Graf Henrich zu Stolberg-Wernigerode, Landtagspräsident 1829–1831
Julius Graf Zech-Burkersroda, Landtagspräsident 1845–1860

Preußischer Staatsrat

Der Provinziallandtag der Provinz Sachsen wählte in der Weimarer Republik sechs (ab 1926 sieben) Abgeordnete in den Preußischen Staatsrat. Dies waren:

Nr.AbgeordneterParteiAmtszeitVertreterParteiAmtszeit
1Freiherr Kurt von WilmowskyAGMai 1921 bis 31. Dezember 1928Heinrich von HelldorffAGMai 1921 bis 22. Januar 1929
1Heinrich von HelldorffAG22. Januar 1929 bis Januar 1930Georg ZehleAG22. Januar 1929 bis Januar 1930
1Louis HähnsenSPDJanuar 1930 bis April 1933Willy PlumbonSPDJanuar 1930 bis April 1933
1Axel CrewellNSDAPApril bis 10. Juli 1933Hans TießlerNSDAPApril bis 10. Juli 1933
2Otto GrusonAGMai 1921 bis 3. Januar 1929 †Fick
Wilhelm Carlsson
Fritz Fritzschen
AG
AG
AG
Mai 1921 bis Februar 1926
Februar 1926 bis 16. Dezember 1927
24. Januar 1928 bis 22. Januar 1929
2Fritz FritzschenAG22. Januar 1929 bis Januar 1930k.N.
2Willy ScholzSPDJanuar 1930 bis April 1933Otto BaerSPDJanuar 1930 bis April 1933
2Richard MeyerNSDAPApril bis 10. Juli 1933Fritz DrewesNSDAPApril bis 10. Juli 1933
3Gustav TrittelDDPMai 1921 bis Februar 1926Bernhard BreitensteinZentrumMai 1921 bis Februar 1926
3Richard RiveAGFebruar 1926 bis Januar 1930Curt SorgenfreyAGFebruar 1926 bis Januar 1930
3Georg SchillingZentrumJanuar 1930 bis April 1933Berta Hesse
Martin Borchard
Alfred Benda
SPD
DDP/DStP
SPD
Januar bis 2. April 1930
26. Mai 1930 bis 19. November 1931
3. Dezember 1931 bis April 1933
3Walter TießlerNSDAPApril bis 10. Juli 1933Theodor WeiseNSDAPApril bis 10. Juli 1933
4Otto HörsingSPDMai 1921 bis 12. Juli 1921Karl BergemannSPDMai 1921 bis 11. Oktober 1921
4Karl BergemannSPD11. Oktober 1921 bis 25. Januar 1925Hermann GarbeSPD11. Oktober 1921 bis 25. Januar 1925
4Hermann GarbeSPD25. Januar 1925 bis April 1925Louis HähnsenSPD21. Januar 1925 bis April 1925
4Louis HähnsenSPDApril 1925 bis Februar 1926k.N.
4Hermann BeimsSPDFebruar 1926 bis Januar 1930Louis HähnsenSPDFebruar 1926 bis Januar 1930
4Richard RiveAGJanuar 1930 bis April 1933Albert HildebrandtAGJanuar 1930 bis April 1933
4Albert StangeNSDAPApril bis 10. Juli 1933Hermann AxmannNSDAPApril bis 10. Juli 1933
5Paul HennigUSPDMai 1921 bis 16. Januar 1923Willy ScholzUSPDMai 1921 bis 16. Januar 1923
5Willy ScholzSPD16. Januar 1923 bis Januar 1930Wilhelm Dieckmann
Alfred Benda
VSPD
SPD
16. Januar 1923 bis Februar 1926
Februar 1926 bis Januar 1930
5Freiherr Tilo von WilmowskyAGJanuar bis 29. Oktober 1930Fritz FritzschenAGJanuar bis 29. Oktober 1930
5Fritz FritzschenAG29. Oktober 1930 bis April 1933Freiherr Georg von ErffaAGEnde 1930 bis April 1933
5Paul WeberSPDApril bis 28. Juni 1933Ernst ReuterSPDApril bis 10. Juli 1933
6Wilhelm OsterburgKPDMai 1921 bis 16. November 1921Emil GrabowKPDMai 1921 bis 3. November 1921
6Otto FörsterKPDNovember 1921 bis Februar 1926Eugen TominskiKPD11. November 1921 bis Februar 1926
6Gustav TrittelDDPFebruar 1926 bis 21. Februar 1929 †Georg SchillingZentrumFebruar 1926 bis 19. März 1929
6Georg SchillingZentrum19. März 1929 bis Januar 1930Otto BaerSPD22. März 1929 bis Januar 1930
6Karl GutjahrKPDJanuar 1930 bis April 1933Paul SteinmetzKPDJanuar 1930 bis April 1933
6Willy ScholzSPDApril bis 10. Juli 1933Anna SchobSPDApril bis 10. Juli 1933
7Bernard KoenenKPDFebruar 1926 bis Januar 1930Max BenkwitzKPDFebruar 1926 bis Januar 1930
7Georg ZehleKampffrontJanuar 1930 bis April 1933Günther GerekeAGJanuar 1930 bis April 1933
7Max WinkelmannKampffrontApril bis 10. Juli 1933Fritz FritzschenKampffrontApril bis 10. Juli 1933

[22]

Reichsrat

Nicht der Provinziallandtag der Provinz Sachsen direkt, sondern der von ihm gewählte Provinzialausschuss wählte in der Weimarer Republik ein Mitglied in den Reichsrat. Dies waren 1921 bis 1930 Otto Hörsing (SPD) und 1930 bis 1933 Paul Weber (SPD).[23]

Literatur

  • Gerhard Segler: Der erste Provinziallandtag der Provinz Sachsen im Jahre 1825. Diss., 1931.
  • Karl Friedrich Rauer (Hrsg.): Hand-Matrikel der in sämmtlichen Kreisen des Preussischen Staats auf Kreis- und Landtagen vertretenen Rittergüter. Berlin 1857, S. 340 ff. (Digitalisat; Liste der landtagsfähigen Rittergüter in Sachsen).
  • Werner Schubert: Preußen im Vormärz: die Verhandlungen der Provinziallandtage von Brandenburg, Pommern, Sachsen und Schlesien … (1841–1845). 1999, ISBN 3-631-33608-X, S. 26–28, 269–330.

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände vom 5. Juni 1823
  2. Gesetz, wegen Anordnung der Provinzialstände in der Provinz Sachsen vom 27. März 1824
  3. Werner Schubert: Preußen im Vormärz, S. 27–28.
  4. J. A. F. Hermes: Historisch-geographisch-statistisch-topographisches Handbuch vom Regierungsbezirke Magdeburg von J. A. F. Hermes u. M. J. Weigelt. Allgemeiner Theil, Band 1. 1843, S. 185 (Digitalisat).
  5. GS 251
  6. GS. S. 388
  7. GS 238
  8. GS. S. 172
  9. GS. S. 385
  10. Provinzialordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 29. Juni 1875
  11. GS S. 129
  12. GS S. 543
  13. GS 1921 S. 1
  14. Gesetz betreffend die Wahlen zu den Provinziallandtagen und zu den Kreistagen vom 3. Dezember 1920
  15. GS S. 123
  16. Wahlen in Deutschland: Weimarer Republik: Preußische Provinziallandtagswahlen
  17. Wahlen in der Weimarer Republik
  18. GS. S. 257
  19. GS, S. 477, Art. II (3)
  20. Eberhard Boch: Die Konservativen in der Provinz Sachsen (1848–1870). In: Sachsen und Anhalt: Jahrbuch der Historischen Kommission für Sachsen-Anhalt, Band 8, 1932, S. 350.
  21. Thomas Nabert: Der Großgrundbesitz in der preußischen Provinz Sachsen 1913–1933. Diss., 1992, ISBN 3-412-08392-5, insbesondere Tabellen auf S. 204.
  22. Joachim Lilla: Der Preußische Staatsrat 1921–1933. Ein biographisches Handbuch. Mit einer Dokumentation der im „Dritten Reich“ berufenen Staatsräte (= Handbücher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien. Band 13). Droste, Düsseldorf 2005, ISBN 3-7700-5271-4, S. 275.
  23. Helmut Klaus: Der Dualismus Preussen versus Reich in der Weimarer Republik in Politik und Verwaltung (= Studien zur Kultur- und Rechtsgeschichte, Band 3). 2006, ISSN 1861-5929, ISBN 3-936999-23-6, S. 74 (Digitalisat).

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Titel: Der Vorsitzende des Landtages der Provinz Sachsen
Beschreibung: grün, weiß, geprägt
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Henrich Erbgraf zu Stolberg-Wernigerode (1772-1854)
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Blick auf den Schlossgartensalon in Merseburg