Prokuration
Prokuration, v. lat. prō-cūrō, „besorgen, verwalten“, bezeichnet:
- den vorläufigen Abschluss eines Ehevertrages durch Vermittlung eines Bevollmächtigten (Adel);
- den rechtlichen Heiratsakt per procurationem (der nicht anwesende Partner wurde durch einen Bevollmächtigten vertreten, in der Regel erfolgte danach eine nochmalige (kirchliche) Trauung des Paares; um dem Ehekontrakt pro forma Gültigkeit zu verleihen, wurde unter Umständen das Ehelager symbolisch abgeschritten)
- ehemals das Anrecht eines Bischofs auf Verpflegung an dem Ort seiner geistlichen Funktionsausübung; jetzt eine entsprechende Abgabe; vgl. auch Gastungspflicht
- einen Auftrag/ein Mandat (Recht), eine Bevollmächtigung oder Vollmacht