Private Pädagogische Hochschule Augustinum

Private Pädagogische Hochschule Augustinum
Gründung1. Oktober 2007
Trägerschaftprivat
OrtGraz, Klagenfurt
RektorinAndrea Seel[1]
Websitepph-augustinum.at

Die Private Pädagogische Hochschule Augustinum ist eine Pädagogische Hochschule der Diözese Graz-Seckau in Graz und in Klagenfurt, die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrern, insbesondere Religionslehrern, anbietet.

Geschichte

Gegründet wurde die Hochschule als Pädagogische Akademie in Graz-Eggenberg im Institut der Schulschwestern zu Graz. Seit dem Jahr 2009 ist die Hochschule in der Langen Gasse im Carolinum Augusteum im 3. Bezirk Geidorf in Graz untergebracht. Ebenfalls im Gebäude befinden sich das Bischöfliche Gymnasium sowie die zum Campus Augustinum gehörige Praxisschule.

Das 2. Vatikanische Konzil (1962–65) gab durch seine Entscheidung, Christen zur Gestaltung des öffentlichen Lebens aufzurufen, den Anstoß. Damals formulierte der Gründungsbischof Josef Schoiswohl ein sehr offenes und zukunftsweisendes Ziel: Die diözesane Pädagogische Akademie soll eine Stätte der Begegnung mit der heutigen Zeit sein. Diese Begegnung soll universal und weltoffen sein und in Freiheit geschehen. Sie muss den Menschen als Ganzes ernst nehmen.

Seither versteht sich das Pädagogische Zentrum als Haus des Dialogs mit allen geistigen und pädagogischen Strömungen der Gesellschaft. Es ist von christlichem Geist getragen und dem christlichen Menschenbild verpflichtet und daher für alle Konfessionen offen. Lehrende und Studierende können hier in Freiheit und Toleranz miteinander arbeiten.

Heute befinden sich unter dem gemeinsamen Dach des pädagogischen Zentrums ca. 1000 Studenten, 200 Schüler, 180 Lehrer und 40 Angestellte.

Namensänderungen

Seit der Gründung bis zum Jahr 2007 lautete der institutionelle Name Pädagogische Akademie der Diözese Graz-Seckau (umgangssprachlich "PÄDAK Eggenberg").

Von 2007 bis 2021 erfolgte eine Änderung in Kirchliche Pädagogische Hochschule der Diözese Graz-Seckau, kurz KPH Graz.

Seit 1. Oktober 2021 firmiert die Hochschule unter dem Namen Private Pädagogische Hochschule Augustinum (PPH Augustinum).

Leitung

Rektor der Pädagogischen Hochschule war bis 2019 Siegfried Barones, der bereits an der Pädagogischen Akademie Direktor war. Im Oktober 2019 folgte ihm Andrea Seel als Rektorin nach.[1][2]

Andere Kirchliche Pädagogische Hochschulen

Andere Pädagogische Hochschulen in katholisch-kirchlicher Trägerschaft in Österreich sind die KPH – Edith Stein (der Diözesen in Westösterreich: Innsbruck, Salzburg, Feldkirch), die PH der Diözese Linz und die KPH Wien/Krems (der Diözesen Wien und St. Pölten).

Literatur

  • Siegfried Barones (Hrsg.): Haus des Dialogs – Rückblick und Aufbruch. Festschrift Pädagogische Akademie: 1968–2007, Religionspädagogische Akademie: 1972–2007, Religionspädagogisches Institut: 1966–2007, Kolleg für Sozialpädagogik: ab 1990. Pädagogische Akademie der Diözese Graz-Seckau, Leykam Verlag, Graz 2007, ISBN 978-3-7011-7580-2.

Einzelnachweise

  1. a b Andrea Seel ist neue Rektorin der KPH Graz. In: Kathpress.at. 10. Oktober 2019, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 10. Oktober 2019; abgerufen am 10. Oktober 2019.
  2. Rektorat. In: pph-augustinum.at. Abgerufen am 1. Januar 2023.

Koordinaten: 47° 4′ 55,6″ N, 15° 26′ 16,7″ O

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.