Preußisches Abgeordnetenhaus

Gebäude des Preußischen Abgeordnetenhauses ab 1899

Das Preußische Abgeordnetenhaus war bis 1918 die nach dem Dreiklassenwahlrecht gewählte Zweite Kammer des Preußischen Landtags neben dem Preußischen Herrenhaus. Es wurde durch die von Friedrich Wilhelm IV. verordnete Preußische Verfassung vom 5. Dezember 1848 eingerichtet. Die Bezeichnung Abgeordnetenhaus wurde 1855 eingeführt. Die Abgeordneten wurden üblicherweise mit dem Namenszusatz MdA bzw. MdPrA, gelegentlich auch MdHdA (Mitglied des Hauses der Abgeordneten), gekennzeichnet.

Im Jahr 1899 zogen die Abgeordneten in einen Neubau für den Landtag in der Prinz-Albrecht-Straße 5/6 ein. Der Gebäudekomplex erstreckte sich bis zur Leipziger Straße, wo 1904 der Neubau des Herrenhauses bezogen werden konnte. Architekt war Friedrich Schulze. Seit mehreren Umbauten in den 1990er Jahren, bei denen zum Teil auch der frühere Zustand wiederhergestellt wurde, beherbergt das Gebäude an der Niederkirchnerstraße das Berliner Abgeordnetenhaus und das an der Leipziger Straße den Deutschen Bundesrat.[1]

Wahlrecht

Palais Hardenberg, Sitz des Preußischen Abgeordnetenhauses bis 1899

Die Wahl der Abgeordneten des preußischen Staates erfolgte ab der zweiten Legislaturperiode nach dem Dreiklassenwahlrecht. Das Wahlverfahren war indirekt. Die Wahlberechtigten wählten in der Urwahl – getrennt in drei Klassen – Wahlmänner und diese dann die Abgeordneten ihres Wahlbezirks. Mehrere Versuche, das die Konservativen stark begünstigende Wahlrecht zu reformieren, wurden vom Herrenhaus abgelehnt. Das Wahlrecht – bei seiner Einführung noch eines der fortschrittlichsten Europas – blieb deshalb bis 1918 relativ unverändert bestehen. Das Abgeordnetenhaus selbst beschloss 1918 noch dessen Abschaffung, die Entscheidung wurde aber durch die Republikgründung hinfällig.[2]

Wahlberechtigt war jeder männliche Preuße ab 24 Jahren, der in einer preußischen Gemeinde seit mindestens sechs Monaten seinen Wohnsitz hatte und nicht durch rechtskräftiges Urteil die bürgerlichen Rechte verloren hatte oder öffentliche Armenunterstützung erhielt. Wählbar zum Abgeordneten war, wer das 30. Lebensjahr vollendet hatte, seit mindestens drei Jahren Preuße war und die bürgerlichen Rechte nicht durch rechtskräftiges Urteil verloren hatte.

Wahlperioden

Die Wahlperiode (WP) dauert zunächst drei Jahre und wurde, wie die des Reichstags, 1888 auf fünf Jahre verlängert. Das Abgeordnetenhaus wurde jedoch mehrfach vorzeitig vom König aufgelöst: Zunächst in der 1. WP am 27. April 1849, dann in der 6. WP am 11. März 1862, in der 7. WP am 2. September 1863, in der 8. WP am 9. Mai 1866, in der 9. WP am 22. September 1867; in der 11. WP am 5. Oktober 1873, in der 12. WP am 14. Oktober 1876, in der 13. WP am 15. September 1879; die beiden letzten Auflösungen des Abgeordnetenhauses wurden dann erst wieder in der 20. WP am 1. Juni 1908 und in der 21. WP am 7. Mai 1913 angeordnet.[3] Von 1849 bis 1918 gab es 22 Wahlperioden:

WPDatum
Urwahlen
Wahl der
Abgeordneten
Beginn der
Wahlperiode
Ende der
Wahlperiode
I05.02.184926.02.184927.04.1849
II27.07.184907.08.184919.05.1852
III03.11.185229.11.185203.05.1855
IV08.10.185529.11.185526.10.1858
V23.11.185812.01.185905.06.1861
VI06.12.186114.01.186211.03.1862
VII06.05.186219.05.186227.05.1863
VIII28.10.186309.11.186323.02.1866
IX03.07.186605.08.186624.07.1867
X30.10.186707.11.186715.11.186712.02.1870
XI09.11.187016.11.187014.12.187020.05.1873
XII28.10.187304.11.187312.11.187330.06.1876
XIII20.10.187627.10.187612.01.187721.02.1879
XIV30.09.187907.10.187928.10.187911.05.1882
XV19.10.188226.10.188214.11.188209.05.1885
XVI29.10.188505.11.188514.01.188628.06.1888
XVII30.10.188809.11.188814.01.188905.07.1893
XVIII31.10.189307.11.189316.01.189418.05.1898
XIX27.10.189803.11.189816.01.189901.07.1903
XX12.11.190320.11.190316.01.190409.04.1908
XXI03.06.190816.06.190826.06.190807.05.1913
XXII16.05.191303.06.191312.06.191315.11.1918

Zusammensetzung

Siegelmarke Bureau des Hauses der Abgeordneten

Die Mitgliederzahl betrug zunächst 350, seit der Eingliederung von Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen (1849) 352. Bei den Wahlen von 1855 setzten sich die 352 Sitze im Abgeordnetenhaus, auf die Provinzen bezogen, folgendermaßen zusammen: Preußen erhielt 54 Sitze, Posen 30, Schlesien 66, Brandenburg 45, Pommern 25, Sachsen 38, Westfalen 31 sowie die Rheinprovinz und Sigmaringen 63.[4]

Als Folge der Preußischen Annexionen nach dem Krieg mit Österreich von 1866 stieg die Mitgliederzahl ab der Wahl von 1867 auf 432: Schleswig-Holstein erhielt 18 Abgeordnete, Hannover 36, der Regierungsbezirk Kassel 14 und der Regierungsbezirk Wiesbaden 12, zusammen 80 Abgeordnete.[5] Im Jahr 1876 kam ein zusätzlicher Sitz für das Herzogtum Lauenburg hinzu. 1906 wurde die Mitgliederzahl um zehn Sitze erhöht und betrug von der Wahl 1908 an 443.

Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses erhielten eine Abgeordnetenentschädigung, die Mitglieder des Reichstags hingegen bis 1906 nicht. Daher saßen viele Mitglieder des Reichstags auch im Abgeordnetenhaus. 1903 waren 110 Reichstagsabgeordnete zugleich Mitglied im Abgeordnetenhaus und damit fast die Hälfte der 236 preußischen Reichstagsabgeordneten. Nach 1906 sank die Zahl der Doppelmitgliedschaften deutlich, 1913 waren es noch 45.[6]

Ab 1862 gab es im Abgeordnetenhaus eine deutliche liberale Mehrheit. Im preußischen Verfassungskonflikt unterlagen die Liberalen dem mit der Lückentheorie argumentierenden Otto von Bismarck. Nach dem Krieg 1866 spalteten sich von den Liberalen die Nationalliberalen ab. Gemeinsam mit den Konservativen dominierten die Nationalliberalen die preußische Politik bis 1918.

Die Fraktionsstärken (einschließlich Hospitanten) seit 1867, jeweils zum Beginn der Wahlperiode:

1867187018731876187918821885188818931898190319081913
Konservative123114912106116134129142145143151149
Neukonservative(34)1)2525
Freikonservative54503534575862646358595953
Zentrum5288889798100999510097104103
Nationalliberale971111741751036970889073796673
Liberale Vereinigung(17)2)20433)293)
Fortschrittspartei454869673637
Freisinnige Volkspartei14242428414)
Freisinnige Vereinigung61298
SPD710
Polenpartei16191715191815151713131512
Dänen2222222222222
Rechtes Zentrum24
Linkes Zentrum32
Fraktionslos393613151315774673
Total432432432433433433433433433433433443443
 zusammengestellt aus: Biographisches Handbuch für das Preußische Abgeordnetenhaus: 1867–1918
1) 
Abspaltung der Konservativen
2) 
Abspaltung der Nationalliberalen

Präsidenten

AmtszeitName
1849Wilhelm Grabow
1849–1855Graf Maximilian von Schwerin-Putzar
1855–1858Graf Heinrich zu Eulenburg
1859Graf Maximilian von Schwerin-Putzar
1860–1861Eduard von Simson
1862–1866Wilhelm Grabow
1866–1873Max von Forckenbeck
1873–1879Rudolf v. Bennigsen
1879–1897Georg von Köller
1898–1911Jordan von Kröcher
1912Hermann Freiherr von Erffa-Wernburg
1913–1918Graf Hans von Schwerin-Löwitz

Auflösung 1918

Das preußische Revolutionskabinett aus MSPD und USPD löste das Abgeordnetenhaus auf, und zwar durch Satz 1 der Verordnung vom 15. November 1918 (Pr. GS. 1918, S. 191) auf. Ein Protest des Vizepräsidenten Felix Porsch vom 24. November 1918 war das letzte Lebenszeichen des Abgeordnetenhauses. Das Kabinett berief sich nicht auf die Verfassung, sondern auf eine revolutionäre Legitimation.

Gebäude

Preußischer Landtag, Sitz des Berliner Abgeordnetenhauses seit 1993

Das Abgeordnetenhaus tagte bis 1899 im Palais Hardenberg. Danach erhielt es ein neues Gebäude. Es wurde nach der Novemberrevolution, durch die Abschaffung des Herrenhauses, zum Sitz des Preußischen Landtags, des Landesparlaments des Freistaates Preußen.

Heute befindet sich in diesem Gebäude das Abgeordnetenhaus von Berlin, das Landesparlament des Bundeslandes Berlin.

Siehe auch

Literatur

  • Bernd Haunfelder: Biographisches Handbuch für das Preußische Abgeordnetenhaus 1849–1867 (= Handbücher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien. Band 5). Droste, Düsseldorf 1994, ISBN 3-7700-5181-5.
  • Thomas Kühne: Handbuch der Wahlen zum Preußischen Abgeordnetenhaus 1867–1918. Wahlergebnisse, Wahlbündnisse und Wahlkandidaten (= Handbücher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien. Band 6). Droste, Düsseldorf 1994. ISBN 3-7700-5182-3.
  • Thomas Kühne: Dreiklassenwahlrecht und Wahlkultur in Preussen 1867–1914, Landtagswahlen zwischen korporativer Tradition und politischem Massenmarkt, Düsseldorf 1994.
  • Bernhard Mann (Bearb.) unter Mitarbeit von Martin Doerry, Cornelia Rauh, Thomas Kühne: Biographisches Handbuch für das Preußische Abgeordnetenhaus 1867–1918 (= Handbücher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien. Band 3). Droste, Düsseldorf 1988. ISBN 3-7700-5146-7.
  • Preußens Volksvertretung in der Zweiten Kammer und im Hause der Abgeordneten vom Februar 1849 bis Mai 1877. Alphabetisches Namensregister der Mitglieder, sowie Verzeichniß der Wahlkreise nach Provinzen und Regierungsbezirken. Zusammengestellt vorzugsweise aufgrund amtlicher Materialien von Franz Lauter. Verlag Moeser, Berlin 1877. Vgl. Mann, Biographisches Handbuch bezieht sich auf Lauter, ohne dessen Vollständigkeit anzustreben.
  • Sammlung sämmtlicher Drucksachen des Hauses der Abgeordneten. 1865. VIII Legislatur-Periode II. Session, Band II, W. Moeser, Berlin 1865.

Einzelnachweise

  1. Sehenswürdigkeiten. In: Berliner Adreßbuch, 1915, Teil 2, S. 313 (Beschreibung des Baukomplexes mit Geschichts- und Baudetails).
  2. Das Abgeordnetenhaus von Berlin. (Memento vom 25. Januar 2013 im Internet Archive) Parlamentsviertel.de
  3. GStA PK I. HA Rep. 90 A Nr. 3246, fol. 3 r
  4. Günther Grünthal: Parlamentarismus in Preußen 1848/49 – 1857/58. Düsseldorf 1982, S. 445; und GStA PK I. HA Rep. 90 A Nr. 111
  5. GStA PK I. HA Rep. 89 Nr. 309, fol.68 v
  6. Thomas Kühne: Dreiklassenwahlrecht und Wahlkultur in Preussen 1867–1914, Landtagswahlen zwischen korporativer Tradition und politischem Massenmarkt. Düsseldorf 1994, S. 353–355.

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Abgeordnetenhaus.jpg
Autor/Urheber: Abghs, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Abgeordnetenhaus von Berlin - Hausansicht des Berliner Landesparlaments in der Niederkirchnerstraße, Berlin Mitte.

Seit 1993 tagt das Berliner Abgeordntenehaus im Gebäude des ehemaligen Preußischen Landtags.

Das Haus wurde 1899 entworfen und gebaut im Stil der italienischen Hochrenaissance vom Geheimen Baurat Friedrich Schulze.
Berlin Abgeordnetenhaus 1900.jpg
Berlin, Abgeordnetenhaus um 1900
Siegelmarke Bureau des Hauses der Abgeordneten W0221216.jpg

Siegelmarke
Titel: Bureau des Hauses der Abgeordneten
Beschreibung: blau, weiß, geprägt
Ort: Berlin

Größe: 3 cm
Palais Hardenberg.jpeg
Palais Hardenberg (ehemals Sitz des preußischen Abgeordnetenhauses), Holzschnitt "Das Sitzungsgebäude des Zollparlaments" aus Die Gartenlaube, 1868, Nr. 20, S. 309, siehe File:Die Gartenlaube (1868) 309.jpg