Präsident des Nationalrates

Präsident des Nationalrates
Nationalratspräsident
Amtierend
Walter Rosenkranz
seit dem 24. Oktober 2024
Nationalrat
AnredeHerr Präsident
AmtssitzParlamentsgebäude
Vorsitzender vonNationalrat
(und abwechselnd mit dem Bundesratspräsidenten: Bundesversammlung)
StellvertreterZweiter Nationalratspräsident:
Peter Haubner

Dritte Nationalratspräsidentin:
Doris Bures
Wahl durchNationalrat
Schaffung des Amtes21. Oktober 1918
Erster AmtsinhaberKarl Seitz
Websiteparlament.gv.at/WWER/NR
Peter Haubner, Zweiter Präsident des Nationalrates
Doris Bures, Dritte Präsidentin des Nationalrates

Der Präsident des Nationalrates (kurz: Nationalratspräsident) ist der Vorsitzende des Nationalrats, der ersten Kammer des österreichischen Parlaments. Seine Stellvertreter sind der Zweite Präsident und die Dritte Präsidentin, gemeinsam bilden sie das Präsidium des Nationalrates.[1] Sie sind auf Dauer der Legislaturperiode gewählt und können weder abgewählt, noch abgesetzt werden.[2] Der Präsident des Nationalrats bekleidet hinter dem Bundespräsidenten das zweithöchste Amt der Republik.[3][4]

Bei der konstituierenden Nationalratssitzung der XXVIII. Gesetzgebungsperiode am 24. Oktober 2024 wurden Walter Rosenkranz (FPÖ) zum Präsidenten des Nationalrats, Peter Haubner (ÖVP) zum Zweiten Präsidenten und Doris Bures (SPÖ) zur Dritten Präsidentin gewählt.[5][6]

Wahl

Der Präsident, der Zweite und der Dritte Präsident werden vom Nationalrat zu Beginn der Legislaturperiode aus seiner Mitte in geheimer Wahl gewählt; wird das Amt während einer Legislaturperiode vakant, erfolgt eine Neuwahl, wie dies September 2014 für Doris Bures der Fall war. Rechtliche Grundlage ist Art. 30 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), die generelle Abhaltung von Wahlen im Nationalrat als geheime Wahl geht aus § 87 des Geschäftsordnungsgesetzes (GOG) hervor.

Das Präsidium bleibt auch nach einer Auflösung des Nationalrats im Amt, bis der neu gewählte Nationalrat seinen Vorsitz bestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Präsident der alten Legislaturperiode in der neuen Periode kein Mandat mehr innehat. Dies war zuletzt bei Präsident Wolfgang Sobotka[7] der Fall, der bei der Nationalratswahl 2024 nicht mehr kandidierte und bis zur Wahl seines Nachfolgers Walter Rosenkranz weiterhin den Vorsitz innehatte. Der letzte frühere Fall war der Übergang von Andreas Khol, der bei den Nationalratswahl 2006 nicht mehr kandidierte, zu seiner Nachfolgerin Barbara Prammer.

Bereits in der Ersten Republik hatte sich die parlamentarische Praxis[8] (oft auch Usance genannt[9]) eingebürgert, dass die mandatsstärkste Partei den Nationalratspräsidenten stellt,[9] die zweitstärkste den zweiten Präsidenten und die drittstärkste Partei den dritten Präsidenten. In der Zweiten Republik kam der dritte Präsident hingegen für einige Jahrzehnte zumeist ebenfalls aus den Reihen des mandatsstärksten Klubs, erst seit den 1980er-Jahren ist die Besetzung durch die drittstärkste Kraft wieder allgemein üblich.

Von der Ersten Republik abgesehen war der Nationalratspräsident vor 2000 erst einmal mit einer Zustimmungsrate unter 80 Prozent der gültig abgegebenen Stimmen gewählt worden; seit 2017 ist die Zustimmungsrate (Wolfgang Sobotkas Wiederwahl ausgenommen) auf den Bereich zwischen 61 und 67 Prozent abgesunken.[6][10]

Aufgaben

Die Aufgaben des Präsidenten bzw. seiner Stellvertreter sind in der Nationalratsgeschäftsordnung (GOGNR) im Detail geregelt. Der Präsident leitet die Geschäfte des Nationalrats und erstellt im Einvernehmen mit dem Zweiten und dem Dritten Präsidenten den Budgetvoranschlag für den Nationalrat. Er vertritt den Nationalrat nach außen und hat dafür zu sorgen, dass Würde und Rechte des Nationalrats gewahrt werden. Er beruft ihn zu seinen Sitzungen ein und führt – in der Praxis abwechselnd mit dem Zweiten und Dritten Präsidenten – in den Sitzungen den Vorsitz. Er handhabt die Geschäftsordnung und achtet auf deren Einhaltung (insbes. die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Sitzungssaal), übt das Hausrecht im Parlamentsgebäude aus und hat alle Dienstgeberbefugnisse für die Bediensteten der Parlamentsdirektion (Ernennung der Bediensteten, Personalangelegenheiten). In der Bundesversammlung hat der Nationalratspräsident abwechselnd mit dem Bundesratspräsidenten den Vorsitz inne.

Die drei Nationalratspräsidenten und die Klubobleute bilden die Präsidialkonferenz, ein beratendes Organ betreffend die parlamentarische Arbeit im Nationalrat, wie zum Beispiel zur Tagesordnung, zu Sitzungsterminen und Sitzordnung.[11]

Das Nationalratspräsidium als Kollegium ist zur Vertretung des Bundespräsidenten sowohl im Falle einer längeren Verhinderung als auch bei dauernder Erledigung der Stelle des Bundespräsidenten, beispielsweise durch Rücktritt, Tod oder Absetzung, berufen. Das stellt sicher, dass dessen Kontrollfunktion gegenüber der Regierung und ähnliche Mechanismen nicht verloren gehen.

Beendigung der Funktion

Die Funktion endet auf Grund der Geschäftsordnung automatisch mit der Wahl des Nachfolgers in der folgenden Legislaturperiode. Vorzeitige Beendigungen können nur durch Rücktritt des jeweiligen Präsidenten selbst, durch Verlust des Nationalratsmandats und durch Ableben erfolgen. Abgewählt oder abgesetzt werden kann er hingegen nicht.

Im März 1933 sind in einer turbulenten Sitzung alle drei Präsidenten zurückgetreten. Der Bundeskanzler Engelbert Dollfuß bezeichnete die eingetretene Vorsitzlosigkeit des Nationalrates als „Selbstausschaltung des Parlaments“ und ließ den Wiederzusammentritt des Nationalrats verhindern. 1975 wurde in § 6 Abs. 2–4 GOG die Regel eingeführt, dass in einem solchen Fall der älteste in Wien anwesende Abgeordnete dazu verpflichtet ist, ohne Aufforderung von sich aus tätig zu werden, den Nationalrat einzuberufen und Präsidentenwahlen vorzunehmen.

Bestrebungen, Änderungen der Geschäftsordnung durchzuführen, die auch eine Beendigung durch Abwahl mit Zweidrittelmehrheit ermöglichen, gab es seitens der Nationalratspräsidentin Prammer (SPÖ) als Folge von Aussagen des dritten Präsidenten Martin Graf (FPÖ) im Mai 2009, und erneut beginnend im Mai 2012.[12][13] Dies wurde jedoch von der ÖVP verhindert, die auf eine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs pochte.[14]

Nachdem die bisherige Nationalratspräsidentin Barbara Prammer aufgrund von Komplikationen im Zusammenhang mit ihrer Krebserkrankung Anfang Juli 2014 für längere Zeit ins Krankenhaus musste, übergab sie die Amtsgeschäfte am 1. Juli an ihren Stellvertreter Karlheinz Kopf. Nach dem Ableben Prammers am 2. August 2014 war das Amt des Präsidenten des Nationalrats bis zum 2. September 2014 vakant.[15]

Erste Republik (1918–1933)

Nationalversammlungspräsidenten der Ersten Republik
NameAmtszeitPartei
Karl Seitz, Präsident der Provisorischen Nationalversammlung (1)21. Oktober 1918–4. März 1919SDAP
Jodok Fink bzw. Johann Nepomuk Hauser, Präsident (1, 2)21. Oktober 1918–4. März 1919CS
Franz Dinghofer, Präsident (1)21. Oktober 1918–4. März 1919Deutschnationale Bewegung
Karl Seitz, Präsident der Konstituierenden Nationalversammlung (3)4. März 1919–10. November 1920SDAP

(1) Die drei Präsidenten der Provisorischen Nationalversammlung waren gleichberechtigt und wechselten sich in den drei Funktionen Präsident im Hause (= Vorsitzender der Nationalversammlung), Präsident im Rate (= Vorsitzender des Staatsrates) und Präsident im Kabinett (= Vorsitzender der Staatsregierung) wöchentlich ab.

(2) Jodok Fink trat nach der ersten Sitzung am 21. Oktober 1918 zurück; von der zweiten Sitzung am 30. Oktober 1918 an amtierte Johann Hauser.

(3) Die mit der Präsidentschaft verbundenen Funktionen des Staatsoberhauptes übte Karl Seitz bis 9. Dezember 1920 aus, dem Tag der Wahl des ersten Bundespräsidenten.

Nationalratspräsidenten der Ersten Republik
NameAmtszeitPartei
Richard Weiskirchner1920–1923CS
Wilhelm Miklas1923–1928CS
Alfred Gürtler1928–1930CS
Matthias Eldersch1930–1931†SDAP
Karl Renner1931–1933SDAP
Zweite Nationalratspräsidenten der Ersten Republik
NameAmtszeitPartei
Matthias Eldersch10. November 1920 – 14. Dezember 1920SDAP
Karl Seitz1920–1923SDAP
Matthias Eldersch1923–1930SDAP
Rudolf Ramek1930–1933CS
Dritte Nationalratspräsidenten der Ersten Republik
NameAmtszeitPartei
Franz Dinghofer1920 – 1926GdP
Leopold Waber1926–1930GdP
Sepp Straffner1930–1931GdP
Stephan Tauschitz1931–1932LBd
Sepp Straffner1932–1933GdP

Zweite Republik (seit 1945)

Nationalratspräsidenten der Zweiten Republik
NameAmtszeitPartei
Leopold Kunschak1945–1953†ÖVP
Felix Hurdes1953–1959ÖVP
Leopold Figl1959–1962ÖVP
Alfred Maleta1962–1970ÖVP
Karl Waldbrunner1970–1971SPÖ
Anton Benya1971–1986SPÖ
Leopold Gratz1986–1989SPÖ
Rudolf Pöder1989–1990SPÖ
Heinz Fischer1990–2002SPÖ
Andreas Khol2002–2006ÖVP
Barbara Prammer2006–2014†SPÖ
Doris Bures2014–2017SPÖ
Elisabeth Köstinger9. November 2017–20. Dezember 2017ÖVP
Wolfgang Sobotka2017–2024ÖVP
Walter Rosenkranz2024–FPÖ
Zweite Nationalratspräsidenten der Zweiten Republik
NameAmtszeitPartei
Johann Böhm1945–1959†SPÖ
Franz Olah1959–1961SPÖ
Friedrich Hillegeist1961–1962SPÖ
Karl Waldbrunner1962–1970SPÖ
Alfred Maleta1970–1975ÖVP
Roland Minkowitsch1975–1986†ÖVP
Marga Hubinek1986–1990ÖVP
Robert Lichal1990–1994ÖVP
Heinrich Neisser1994–1999ÖVP
Thomas Prinzhorn1999–2002FPÖ
Heinz Fischer2002–2004SPÖ
Barbara Prammer2004–2006SPÖ
Michael Spindelegger2006–2008ÖVP
Fritz Neugebauer2008–2013ÖVP
Karlheinz Kopf2013–2017ÖVP
Doris Bures2017–2024SPÖ
Peter Haubner2024–ÖVP
Dritte Nationalratspräsidenten der Zweiten Republik
NameAmtszeitPartei
Alfons Gorbach1945–1953ÖVP
Karl Hartleb1953–1956WdU
Alfons Gorbach1956–1961ÖVP
Alfred Maleta1961–1962ÖVP
Josef Wallner1962–1970ÖVP
Otto Probst1970–1978SPÖ
Herbert Pansi1978–1979SPÖ
Rudolf Thalhammer1979–1983SPÖ
Gerulf Stix1983–1990FPÖ
Siegfried Dillersberger15. März 1990 – 4. November 1990FPÖ
Heide Schmidt1990–1994FPÖ, Liberales Forum
Herbert Haupt1994–1996FPÖ
Willi Brauneder1996–1999FPÖ
Andreas Khol1999–2000ÖVP
Werner Fasslabend2000–2002ÖVP
Thomas Prinzhorn2002–2006FPÖ
Eva Glawischnig-Piesczek2006–2008Grüne
Martin Graf2008–2013FPÖ
Norbert Hofer2013–2017FPÖ
Anneliese Kitzmüller2017–2019FPÖ
Norbert Hofer2019–2024FPÖ
Doris Bures2024–SPÖ
Doris BuresNorbert HoferAnneliese KitzmüllerNorbert HoferMartin GrafEva GlawischnigThomas PrinzhornWerner FasslabendAndreas KholWilhelm BraunederHerbert HauptHeide SchmidtHeide SchmidtSiegfried DillersbergerGerulf StixRudolf ThalhammerHerbert PansiOtto ProbstJosef WallnerAlfred MaletaAlfons GorbachKarl HartlebAlfons GorbachPeter HaubnerDoris BuresKarlheinz KopfFritz NeugebauerMichael SpindeleggerBarbara PrammerHeinz FischerThomas PrinzhornHeinrich NeisserRobert LichalMarga HubinekRoland MinkowitschAlfred MaletaKarl WaldbrunnerFriedrich HillegeistFranz OlahJohann BöhmWalter RosenkranzWolfgang SobotkaElisabeth KöstingerDoris BuresBarbara PrammerAndreas KholHeinz FischerRudolf PöderLeopold GratzAnton BenyaKarl WaldbrunnerAlfred MaletaLeopold FiglFelix HurdesLeopold Kunschak


Siehe auch

Literatur

  • Georg Renner: Die unheimliche Macht des Nationalratspräsidenten. In: Datum. Mai 2024, S. 39 ff. (datum.at [abgerufen am 24. Oktober 2024]).
Wiktionary: Nationalratspräsident – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Präsidium des Nationalrats. Informationen über das Präsidium und die Präsidialkonferenz des Nationalrats. In: Website des österreichischen Parlaments, ohne Datum, abgerufen am 14. Dezember 2023.
  2. Max Stepan: Zweithöchstes Amt: Warum der Nationalratspräsident mächtiger ist als allgemein bekannt. Dass die FPÖ bald den Nationalratspräsidenten stellt, bereitet vielen Kopfzerbrechen. Denn der Parlamentschef kann etwa Rednern das Wort verbieten und sogar Gesetze verzögern. In: Der Standard. 23. Oktober 2024, abgerufen am 24. Oktober 2024. Hier: Absatz Keine Abwahl möglich.
  3. Welche wichtigen politischen Ämter gibt es in der Republik Österreich? In: DemokratieWEBstatt. Parlamentsdirektion des österreichischen Parlaments (Hrsg.), ohne Datum, abgerufen am 26. Oktober 2024. Abschnitt Das Präsidium des Nationalrats: „Als Kollegium vertreten die drei Präsidenten/Präsidentinnen den Bundespräsidenten im Falle einer längeren Verhinderung oder bei dessen Tod oder Absetzung (Interregnum). Die Präsidentin oder der Präsident des Nationalrats haben formell die zweihöchste Stellung im Staat inne.“
  4. Vgl.: Walter Rosenkranz zum neuen Nationalratspräsidenten gewählt. In: Parlamentskorrespondenz Nr. 1004 vom 24. Oktober 2024.
  5. Rosenkranz, Haubner und Bures bilden neues Nationalratspräsidium. In: Parlamentskorrespondenz Nr. 1006 vom 24. Oktober 2024.
  6. a b Erste Sitzung: Rosenkranz nun Nationalratspräsident. In: ORF.at. 24. Oktober 2024, abgerufen am 24. Oktober 2024.
  7. Konstituierende Sitzung: Sobotka als Nationalratspräsident gewählt. In: ORF.at. 23. Oktober 2019, abgerufen am 24. Oktober 2024.
  8. Präsidium des Nationalrats. Informationen über das Präsidium und die Präsidialkonferenz des Nationalrats auf der Website des österreichischen Parlaments, abgerufen am 24. Oktober 2024. Hierzu: Wahl und politische Praxis.
  9. a b juwe: Sprachlabor: Was ist eigentlich eine „Usance“? In: Die Presse. 23. Oktober 2024, abgerufen am 24. Oktober 2024. Hier: „Im Parlament etwa gilt als Usance, dass die stimmenstärkste Partei den Nationalratspräsidenten stellt. Dass die Vorsitze der vielen Ausschüsse auf alle Fraktionen verteilt und nicht nur von der stimmenstärksten Fraktion bzw. jener der Bundesregierung bestimmt werden, ist ebenso eine Usance, die in der Geschäftsordnung des Parlaments nicht festgeschrieben steht.“
  10. Jürgen Klatzer, Sandra Schober: Parlamentspräsident: Tradition wird auf Probe gestellt. In: ORF.at. 5. Oktober 2024, abgerufen am 24. Oktober 2024.
  11. APA: Nationalrat bekommt neue Sitzordnung. In: Salzburger Nachrichten. 17. Oktober 2024, abgerufen am 24. Oktober 2024.
  12. APA: Causa Graf: Prammer will Abwahlmöglichkeit schaffen. Prammer will, dass Nationalratspräsidenten mit Zweidrittelmehrheit abgewählt werden können. Die ÖVP pocht auf eine Zuständigkeit des VfGH. In: Die Presse. 29. Mai 2012, abgerufen am 24. Oktober 2024.
  13. Graf weiter in Bedrängnis. In: ORF.at. 9. Juni 2012, abgerufen am 24. Oktober 2024.
  14. Debatte über Graf: ÖVP will Grafs Abwahl nicht ermöglichen. In: Der Standard. 28. Mai 2009, abgerufen am 24. Oktober 2024.
  15. Eilt-Aviso: Nationalratspräsidentin Barbara Prammer verstorben. In: Parlamentskorrespondenz Nr. 743 vom 2. August 2014.

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Peter Haubner, ÖVP, Nationalrat und Generalsekretär des Österreichischen Wirtschaftsbundes
Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.