Präsident der Republik Litauen

Präsident der Republik Litauen
Lietuvos Respublikos Prezidentas
Wappen des Präsidenten
Standarte des Präsidenten
Amtierend
Gitanas Nausėda
seit dem 12. Juli 2019
AnredeHerr Präsident (informell)
Eure Exzellenz (diplomatisch)
AmtssitzPräsidentenpalast, Vilnius
Mitglied vonEuropäischer Rat
Amtszeit5 Jahre
(Wiederwahl einmal möglich)
StellvertreterVorsitzender des Seimas
Letzte Wahl26. Mai 2019
Ernennung durchDirektwahl
Schaffung des Amtes4. April 1919
Auflösung des Amtes1940–1990
Erster AmtsinhaberAntanas Smetona
Gehalt70.272 EUR jährlich[1]
Website[1]
Präsidentenpalast, Vilnius, Residenz des Litauischen Präsidenten

Der Präsident der Republik Litauen (litauisch: Lietuvos Respublikos Prezidentas) ist das Staatsoberhaupt des baltischen Staates Litauen. Er residiert im Präsidentenpalast in Vilnius. Amtierender Präsident ist Gitanas Nausėda.

Verfassungsrechtliche Stellung

Laut der aktuellen Verfassung von 1992 ist der Präsident das Oberhaupt des Staates. Er vertritt den litauischen Staat. Seine Aufgaben sind durch die Verfassung und Gesetze festgeschrieben.

Kompetenzen und Aufgaben

Die Aufgaben und Kompetenzen des Präsidenten sind im Artikel 84 der Verfassung festgelegt. Der Präsident hat unter anderem die folgenden Aufgaben:

  • er entscheidet über die grundlegenden Fragen der Außenpolitik und führt zusammen mit der Regierung die Außenpolitik durch
  • unterzeichnet die völkerrechtlichen Verträge der Republik Litauen und legt sie dem Seimas zur Ratifizierung vor
  • ernennt mit Zustimmung des Seimas den Premierminister, beauftragt ihn mit der Regierungsbildung und bestätigt ihre Zusammensetzung
  • entlässt mit Zustimmung des Seimas den Premierminister
  • übernimmt die zurückgefallenen Befugnisse der Regierung, nachdem ein neuer Seimas gewählt wurde, und beauftragt sie, das Amt fortzuführen, bis eine neue Regierung gebildet wird
  • ernennt und entlässt auf Vorschlag des Premierministers die Minister
  • ernennt und entlässt im festgelegten Verfahren durch Gesetz bestimmte Amtsträger des Staates
  • ernennt und entlässt mit Zustimmung des Seimas den Befehlshaber der Streitkräfte und den Leiter des Sicherheitsamtes
  • verleiht die höchsten militärischen Dienstgrade
  • trifft im Falle eines bewaffneten Angriffs, der die Souveränität oder die territoriale Integrität des Staates bedroht, Entscheidungen über die Verteidigung gegen die bewaffnete Aggression, über die Errichtung des Kriegszustandes sowie über die Mobilisierung und legt diese Entscheidungen dem Seimas bei dessen nächster Sitzung zur Bestätigung vor
  • beruft in den durch die Verfassung vorgesehenen Fällen eine außerordentliche Sitzung des Seimas ein
  • ruft die regelmäßigen Wahlen zum Seimas und, in den im zweiten Absatz des Artikels 58 vorgesehenen Fällen, vorzeitige Wahlen zum Seimas aus
  • verleiht die staatlichen Auszeichnungen
  • erteilt Begnadigungen für Verurteilte
  • unterzeichnet und verkündet die vom Seimas verabschiedeten Gesetze oder weist sie in dem in Artikel 71 der Verfassung festgelegten Verfahren an den Seimas zurück

Wahl

Die Wahlen zum Präsidenten der Republik werden laut Verfassung am letzten Sonntag zwei Monate vor Ablauf der Amtszeit des amtierenden Präsidenten abgehalten.

Der Präsident wird in direkter Wahl jeweils für fünf Jahre in den Wahlkreisen in geheimer Abstimmung gewählt. Die Grundlage der Wahl bildet das allgemeine, gleiche und unmittelbare Wahlrecht. Dieselbe Person kann nicht mehr als zweimal nacheinander gewählt werden (Art. 78).

Gewählt werden kann ein nach Abstammung litauischer Staatsbürger, der nicht weniger als die drei letzten Jahre in Litauen gelebt hat, wenn er bis zum Tage der Wahl mindestens das vierzigste Lebensjahr vollendet hat und zum Mitglied des Seimas gewählt werden könnte. Um erfolgreich als Kandidat registriert zu werden, muss dieser Unterschriften von mindestens 20.000 Wahlberechtigten sammeln. Die Zahl der Kandidaten ist nicht beschränkt.

Als gewählt gilt derjenige Kandidat, der im ersten Wahlgang unter Teilnahme von nicht weniger als der Hälfte aller Wahlberechtigten mehr als die Hälfte der Stimmen aller an der Wahl teilnehmenden Wähler erhalten hat. Haben an der Wahl weniger als die Hälfte aller Wahlberechtigten teilgenommen, so gilt derjenige Kandidat als gewählt, der am meisten, jedoch nicht weniger als ein Drittel der Stimmen aller Wahlberechtigten erhalten hat. Hat im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten die erforderliche Stimmenmehrheit erreicht, so wird nach zwei Wochen eine erneute Abstimmung über die beiden Kandidaten durchgeführt, die am meisten Stimmen erhalten hatten. Als gewählt gilt der Kandidat, der mehr Stimmen erhält. Haben am ersten Wahlgang nicht mehr als zwei Kandidaten teilgenommen und hat keiner die erforderliche Stimmenzahl erreicht, so wird die Wahl wiederholt.

Präsidentschaftswahlen

Amtsantritt und Vereidigung

Der gewählte Präsident beginnt mit der Wahrnehmung seiner Amtspflichten am Folgetag nach dem Tage des Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Präsidenten. Bei Amtsantritt muss dieser in Vilnius bei Anwesenheit der Volksvertreter (Mitglieder des Seimas) dem Volke schwören, der Republik Litauen und der Verfassung treu zu sein, seine Amtspflichten gewissenhaft wahrzunehmen und gegen allen gleich und gerecht zu sein. Dies schwört ebenso ein wiedergewählter Präsident.

Amtszeit

Die reguläre Amtszeit eines Präsidenten beträgt fünf Jahre.

Während seiner Amtszeit darf der Präsident nicht Mitglied des Parlaments sein, irgendein anderes Amt ausüben oder andere Zahlungen empfangen außer der für ihn festgelegten Vergütung und Entgelt für schöpferische Tätigkeiten. Außerdem muss dieser seine Betätigung in politischen Parteien und politischen Organisationen bis zum Beginn des neuen Wahlkampfs für Präsidentschaftswahlen einstellen.

Immunität und Amtsenthebung

Die Person des Präsidenten der Republik ist unantastbar. Solange er sein Amt ausübt, kann er nicht festgenommen oder zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen werden.

Der Präsident kann nur dann vorzeitig aus seinem Amt entlassen werden, wenn er die Verfassung schwerwiegend verletzt oder seinen Eid gebrochen hat, sowie wenn offenbar wurde, dass ein Verbrechen begangen wurde. Die Frage der Entlassung aus dem Amt entscheidet das Parlament im Anklageverfahren. Ein solches Amtsenthebungsverfahren wurde im Jahr 2004 gegen den damaligen Amtsinhaber Rolandas Paksas durchgeführt.

Vakanz

Ist der amtierende Präsident gestorben, zurückgetreten, im Anklageprozessverfahren aus seinem Amte entlassen worden oder hat das Parlament beschlossen, dass der Gesundheitszustand des Präsidenten ihn an der Ausübung seines Amtes hindert, so übt der Parlamentspräsident vorläufig dessen Amt aus. In diesem Falle verliert der Parlamentspräsident seine Befugnisse im Parlament, wo sein Stellvertreter vorläufig das Amt ausübt. In den aufgeführten Fällen muss das Parlament binnen zehn Tagen Präsidentschaftswahlen anberaumen, welche binnen weiterer zwei Monate abgehalten werden müssen. Ist das Parlament nicht in der Lage, sich zu versammeln oder Wahlen auszurufen, so ruft die Regierung die Wahlen aus.

Ist der Präsident zeitweilig ins Ausland verreist oder erkrankt und kann deshalb sein Amt nicht ausüben, so vertritt ihn für diese Zeit der Parlamentspräsident.

Während der Parlamentspräsident den Präsidenten vertritt, kann er ohne das Einverständnis des Parlaments nicht vorgezogene Parlamentswahlen ausrufen oder Minister entlassen oder ernennen. Während dieses Zeitraums kann das Parlament nicht in die Angelegenheiten des Misstrauens gegen den Parlamentspräsidenten verhandeln.

Amtsinhaber

Einzelnachweise

  1. 2020-ųjų biudžetas: Kiek į rankas gaus pensininkas, mokytojas, prezidentas. 17. Dezember 2019; (englisch).

Auf dieser Seite verwendete Medien

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Coat of arms of the President of Lithuania.
Gitanas Nausėda 2023.jpg
Autor/Urheber: European Parliament, Lizenz: CC BY 2.0
Lithuania’s President Gitanas Nausėda urged the EU to continue supporting Ukraine in its fight for freedom and to keep its doors open to Moldova, Georgia and Ukraine.

Addressing MEPs in Strasbourg as part of the “This is Europe” debate series, Mr Nausėda shared his country’s experience towards independence and the long path to Europe, which in a way resembles Ukraine’s current fight for freedom. He highlighted Lithuania’s massive public support for Ukraine and that his country donates almost 1.5% of its GDP to Ukraine.

President Nausėda also thanked the European Parliament for its continued stand against Soviet occupation and its current active leadership in helping Ukraine. “I believe that today many European citizens understand that Ukraine's fight is also their fight”, he said. Russia’s crimes must be met with an appropriate response by setting up an international tribunal and frozen Russian assets must be used to rebuild Ukraine, he added.

“History shows that the most effective way to expand the area of peace, stability and prosperity in Europe has been and will be the enlargement of the EU”, said President Nausėda. He called on the EU to keep its doors open to Moldova, Georgia and Ukraine, and supported Parliament’s wish to start Ukraine’s accession negotiations already this year.

President Nausėda also commended the EU on managing to overcome Russia’s energy blackmail. “The winter came and finished without anyone freezing in Europe”, he said, stressing that there are still some lessons to be learned from high energy prices. He advocated for more investment in green energy and alternative sources and presented Lithuania as an example, which managed to gain independent from Russia’s gas, oil and electricity.

Reactions from MEPs

MEPs praised Lithuania for its leadership and exemplary support to Ukraine. For far too long politicians ignored alerts from their Baltic colleagues about Russia’s aggressive policy and now we have to pay the price, some MEPs said. They called for a strategy of sustainable peace that would see Putin’s Russia being defeated, European values expanded further east and Ukraine, Moldova and Georgia becoming part of EU by the end of this decade.

Some MEPs stressed the need to fight attacks on the rule of law and media freedom not only outside the EU, but also inside it. Commenting on EU energy independence, some MEPs asked for more use of renewable resources and to avoid jumping from one energy supply dictatorship to another one.

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Litauische Presidentur.