Individuelle Prämienverbilligung
Eine Individuelle Prämienverbilligung, abgekürzt IPV, ist ein Rabatt auf der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Schweiz, abgekürzt OKP, die im Krankenversicherungsgesetz (KVG) festgelegt ist.
Individuelle Prämienverbilligungen gewähren die Kantone bzw. die Gemeinsame Einrichtung KVG (zuständig für Berechtigte in der EU, in Norwegen und in Island, die eine Rente in der Schweiz beziehen und in der Schweiz versichert sind) Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und sind im Art. 65 KVG für Versicherte in der Schweiz sowie Art. 65a KVG für Versicherte in der EU, Island und Norwegen geregelt. Da die Kantone bzw. die Gemeinsame Einrichtung KVG für die Gewährung der individuellen Prämienverbilligungen zuständig sind, gibt es sehr unterschiedliche Gesetzesgrundlagen. Das führt dazu, dass jeder Kanton bzw. die Gemeinsame Einrichtung KVG die Individuellen Prämienverbilligungen unterschiedlich durchführen.
Weblinks
- Informationen zur Prämienverbilligung auf der Website des Bundesamts für Gesundheit BAG