Herrscher

Herrscher (auch Potentat oder Regent) oder weiblich Herrscherin (Potentatin, Regentin)[1] ist eine allgemeine Bezeichnung für das machthabende Oberhaupt eines Volkes, Landes oder Reiches. Herrschertitel sind beispielsweise Sultan, Zar, Kaiser, König, Herzog oder allgemeiner Fürst und Monarch. Auch Diktatoren und andere Machthaber werden als Herrscher oder Regenten bezeichnet und die Zeit ihrer Regierungsausübung als Herrschaft oder Regentschaft (vergleiche Herrschaft).

Im staatsrechtlichen Sinn wird die Bezeichnung Regent oder Regentin (von lateinisch regere „regieren, lenken, leiten“) für den Herrscher einer Monarchie gebraucht, der die Regierungsgewalt stellvertretend für einen als legitim anerkannten Herrscher ausübt, der nicht regierungsfähig ist (etwa durch Krankheit oder durch jugendliches oder hohes Alter).[1]

In den Herrscherhäusern (Dynastien) des europäischen Kulturraums wurden die Herrschernamen meist aus ihrem Vornamen, gefolgt von einer Ordinalzahl gebildet (etwa Ludwig XIV.).

Im Tarot gibt es die zwei Trumpfkarten Der Herrscher (mit den Symbolen Zepter und Reichsapfel) und Die Herrscherin (eine üppige Frau in einem Garten).

Siehe auch

  • Herrscherbild (idealisierende Abbildung)
  • Herrschertugenden (ideale Eigenschaften des Herrschers)
  • Philosophenherrschaft
  • Liste komponierender Herrscher und anderer Aristokraten
  • Souverän (allgemein: Inhaber der Staatsgewalt)

Literatur

Weblinks

Commons: Führungskräfte, Anführer (leaders) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Herrscher – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. a b Duden-Redaktion, alle abgerufen am 16. Juni 2019:
    Herrscher: „jemand, der herrscht (1), der die Macht innehat; Machthaber, Regent“.
    Herrscherin: „weibliche Form zu Herrscher“.
    Portentat: „Machthaber; Herrscher“.
    Portentatin: „weibliche Form zu Potentat“.
    Regent: „1. regierender Fürst, Monarch, gekrönter Herrscher / 2. [verfassungsmäßiger] Vertreter eines minderjährigen, regierungsunfähigen, abwesenden Monarchen, Herrschers“.
    Regentin: „weibliche Form zu Regent“.