Portabilität

Die Portabilität (aus dem Lateinischen für „Übertragung“), auch Portierbarkeit genannt, steht für:

  • den Grad der Plattformunabhängigkeit eines Computerprogramms, nicht zu verwechseln mit Portabler Software
  • Portabilität (betriebliche Altersversorgung), die Übertragbarkeit der Anwartschaften auf eine Betriebsrente bei Arbeitgeberwechsel
  • Portabilität (Krankenversicherung), Versicherungsübertragbarkeit
  • Übertragbarkeit von Rechtsobjekten


Siehe auch:

Wiktionary: Portabilität – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen