Pommersche Kriegs- und Domänenkammer

Die Pommersche Kriegs- und Domänenkammer war die Zentralbehörde der preußischen Provinz Pommern. Sie bestand unter dieser Bezeichnung von 1723 bis 1808.

Geschichte

König Friedrich Wilhelm I. von Preußen nahm im Jahre 1723 eine Reorganisation der Verwaltung im preußischen Staat vor. Er ließ die in den preußischen Provinzen bisher bestehenden Amtskammern und Kriegskommissariate zu Kriegs- und Domänenkammern zusammenfassen. In der Provinz Pommern entstand so aus den beiden in Stargard in Pommern befindlichen Behörden Kriegskommissariat und Amtskammer die Pommersche Kriegs- und Domänenkammer. Diese wurde noch 1723 nach Stettin verlegt.

Die Pommersche Kriegs- und Domänenkammer wurde zur eigentlichen Zentralbehörde der Provinz Pommern. Der Aufgabenkreis der bisherigen Pommerschen Regierung, die gleichfalls 1723 von Stargard nach Stettin verlegt wurde, beschränkte sich im Wesentlichen auf die Rechtsprechung und auf Kirchen- und Schulangelegenheiten. Nach Einschätzung des Historikers Martin Wehrmann (1861–1937) hatte es die neue Behörde „in Pommern ganz besonders schwer, Ordnung zu schaffen, da die Zustände recht verlottert waren“.[1] Erster Präsident der Kammer war Philipp Otto von Grumbkow (1684–1752).

1808 wurden die Kriegs- und Domänenkammern in Preußen in Regierungen umgewandelt. Die Pommersche Kriegs- und Domänenkammer war 1808 aus dem von Frankreich besetzten Stettin nach Stargard verlegt worden; dort erfolgte 1808 ihre Umwandlung in ein Regierungskollegium.

Behördenorganisation

Die Pommersche Kriegs- und Domänenkammer bestand bei ihrer Gründung 1723 aus einem Präsidenten, einem Direktor, einem Forstmeister und 16 Räten. Dazu kamen weitere Unterbeamte.

1725 wurde ein Medizinal- und Sanitätskollegium gebildet und der Kriegs- und Domänenkammer angegliedert.

Kammerpräsidenten

Präsidenten der Pommerschen Kriegs- und Domänenkammer waren:

Am 8. Oktober 1806 wurde der in Ansbach-Bayreuth tätige Friedrich von Schuckmann zum Kammerpräsidenten in Stettin ernannt, konnte seine Stelle aber nicht antreten.[2]

Weitere bedeutende Beamte

Weitere bedeutende Beamte an der Pommerschen Kriegs- und Domänenkammer waren:

  • ?–1739: Franz Heinrich von Borcke (* ~1675; † 1739), Direktor der Kammer
  • 1740–1753: Johann Ludwig d’Arrest (* 1709; † nach 1771), Kriegs-, Domänen- und Baurat, später Bürgermeister und städtischer Landrat in Kolberg
  • 1746–?: Karl Friedrich Vangerow (* 1723; † 1750), Kriegs- und Domänenrat, Stifter der Vangerowschen Realschule in Stargard
  • 1765–1807: Johann Christian Albinus (* 1741; † 1807), Kriegs- und Domänenrat, erhielt 1805 das Prädikat Geheimer Kriegsrat
  • ?–1809: Johann George Gotthelf Auen (* 1745–1822), Kriegs-, Domänen- und Regierungsrat

Literatur

  • Martin Wehrmann: Geschichte von Pommern. Band 2. 2. Auflage. Friedrich Andreas Perthes, Gotha 1921, S. 214–216, 278. Nachdruck: Weltbild Verlag, Augsburg 1992, ISBN 3-89350-112-6.

Einzelnachweise, Fußnoten

  1. Martin Wehrmann: Geschichte von Pommern. Band 2. 2. Auflage. Friedrich Andreas Perthes, Gotha 1921, S. 214. Nachdruck: Weltbild Verlag, Augsburg 1992, ISBN 3-89350-112-6.
  2. Karl WippermannSchuckmann, Friedrich Freiherr von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 32, Duncker & Humblot, Leipzig 1891, S. 648 f.