Polizeirecht

Das Polizeirecht regelt per Gesetz oder Verordnung die Aufgaben und Befugnisse der Polizei. Innerdienstlich gelten ferner – jedoch untergeordnet – Dienstanweisungen, Anordnungen und hergebrachte Grundsätze. Rechtsgrundlage für eine Maßnahme ist immer nur das jeweilige Polizeigesetz.

Je nach Staat gilt ein verschiedenartiges Polizeirecht, das bei föderalen Staatsgebilden weiter unterteilt sein kann.

Hauptartikel:

  • Polizeirecht (Deutschland) (16 Polizeigesetze der Länder und mehrere Polizeigesetze für die Polizeien des Bundes)
  • Sicherheitspolizeirecht (Österreich)
  • Polizeirecht (Schweiz)