Polizeirat
Als Polizeirat wird in Deutschland ein Polizeibeamter des Eingangsamtes im höheren Dienst bezeichnet.
Die nächstniedrigere Amtsbezeichnung ist „Erster Polizeihauptkommissar“ (BesGr A 13), die nächsthöhere „Polizeioberrat“ (BesGr A 14).
Aufgaben
Polizeiräte werden in folgenden Bereichen eingesetzt:
- Leitung einer Dienststelle (in den meisten Fällen erfolgt jedoch nur die Leitung einer kleineren Dienststelle mit geringerer Zuständigkeit)
- Pressesprecher für die gesamte Polizei einer Großstadt
- Leitung einer Polizeieinheit
- Leitung eines Fachbereiches in einer größeren Polizeidienststelle
- Ausbilder in einer deutschen Polizeihochschule
- Leitung einer polizeilichen Einrichtung
Zuständigkeiten
- Regelung des Einsatzes von Polizeikräften
- Organisation und Einsatzplanung
- Verantwortung für die technische Ausrüstung und die untergebenen Kolleginnen und Kollegen
Dienstkleidung
Ein Polizeirat trägt Schulterklappen mit einem goldenen Stern, ein weißes oder blaues Hemd und eine Dienstmütze mit einer dicken goldfarbenen Kordel.
Besoldung
Die Besoldung erfolgt gemäß der Besoldungsgruppe A 13.
Siehe auch
Niedrigere Amtsbezeichnung nicht vergeben | Aktuelle Amtsbezeichnung Polizeirat | Höhere Amtsbezeichnung Polizeioberrat |
Laufbahn: mittlerer Dienst – gehobener Dienst – höherer Dienst Alle Amtsbezeichnungen auf einen Blick: siehe Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei. |
Auf dieser Seite verwendete Medien
Dienstgradabzeichen der Polizeirat der Deutsche Bundespolizei