Polizeilicher Informations- und Analyseverbund

Der Polizeiliche Informations- und Analyseverbund (PIAV) ist als Teil des Informationssystems der Deutschen Polizei (INPOL) ein System zur unverzüglichen Bereitstellung von ausgewählten Personen-, Fall- und Sachdaten. Die Daten stammen aus den Vorgangs- oder Fallsystemen des Bundeskriminalamtes, der Länderpolizeien, der Bundespolizei, der Polizei beim Deutschen Bundestag und des Zolls. Sie werden im Sinne des BKAG in einer gemeinsam genutzten Verbundanwendung auf Bundesebene aus den PIAV-Teilnehmersystemen bereitgestellt und dienen der länderübergreifenden operativen und strategischen Kriminalitätsanalyse.[1]

Hintergrund

Wesentlicher Baustein einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung durch die Polizeien des Bundes und der Länder ist der Austausch von Personen-, Fall- und Sachdaten.

Auf der Basis des „Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten“ (BKAG) und von Bund/Länder-Gremienbeschlüssen wird diesem Erfordernis derzeit durch Verbund- und Zentraldateien sowie dem kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD) und Sondermeldediensten (SMD) nachgekommen.

Eine durch die Kommission Kriminalitätsbekämpfung (KKB) eingerichtete Bund/Länder-Projektgruppe zur Untersuchung der kriminalpolizeilichen Meldedienste (BLPG KPMD) stellte im Rahmen einer Bestandsaufnahme der KPMD und der SMD u. a. nachfolgende Defizite bei diesen klassischen Meldediensten fest:

  • aufwändige Mehrfacherfassung,
  • schlechtes Aufwand-Nutzen-Verhältnis,
  • unzureichendes Melde- bzw. Erfassungsverhalten,
  • mangelnde Qualität der Daten,
  • fehlende dateiübergreifende Abfrage- und Recherchemöglichkeiten,
  • stark eingeschränkte Aussagekraft der Auswerteergebnisse,
  • hoher länderübergreifender Kommunikationsaufwand zur Erkenntnisgewinnung

und artikulierte den Bedarf zur Ablösung der herkömmlichen Meldedienste durch einen auf aktueller Informationstechnologie basierenden PIAV.

Ziele des PIAV

Für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung durch die Polizeien des Bundes und der Länder ist der Austausch von Personen-, Fall- und Sachdaten erforderlich. PIAV-Operativ bildet dafür das fachliche System und unterstützt damit die Erreichung folgender polizeifachlicher Ziele:

  • frühzeitiges Erkennen von Tat-Tat- und Tat-Täter-Zusammenhängen sowie Identifizierung unbekannter Täter,
  • Identifizierung länder-, grenz- oder deliktsübergreifend handelnder Straftäter und Täterorganisationen sowie entsprechender Straftatenserien zur Initiierung, Koordinierung und Unterstützung von Ermittlungsverfahren im In- und Ausland,
  • frühzeitiges Erkennen von deliktsspezifischen, deliktsübergreifenden und täter- oder opferbezogenen Kriminalitätsphänomenen sowie von zeitlichen oder geografischen Kriminalitätsbrennpunkten zur Gewährleistung einer schnellen polizeilichen Reaktion auf neue Kriminalitätsformen,
  • frühzeitiges Erkennen von Tat- und Täterzusammenhängen zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK),
  • frühzeitiges Erkennen von kriminalitätsfördernden Faktoren zur Einleitung notwendiger behördenüber-greifender oder kriminalpolitischer Initiativen,
  • Erstellung von Kriminalitätslageberichten und Kriminalitätslagebildern als aussagekräftige Informations-grundlage für die polizeiliche und politische Führungs- und Entscheidungsebene.

Mit PIAV-Operativ wird der Informationsfluss von der Basisdienststelle bis zu den Zentralstellen strukturiert und optimiert sowie umfangreiche zeitaufwändige Mehrfacherfassungen in unterschiedlichen IT-Systemen und Medienbrüche weitgehend reduziert.

PIAV-Operativ verbessert quantitativ und qualitativ wesentlich die Informationsbasis unter Beachtung der vom AK II bestätigten strategischen Leitlinien für die konzeptionelle Weiterentwicklung von INPOL zur durchgängigen Einmalerfassung und Mehrfachnutzung von Daten und fördert die operative Auswertung in Bund und Ländern erheblich.

Stufen

UmsetzungsstufePIAV-DateiStatus
1Waffen- und SprengstoffkriminalitätIm Wirkbetrieb seit 2. Mai 2016
2Gewaltdelikte / Gemeingefährliche Straftaten und RauschgiftkriminalitätIm Wirkbetrieb seit Juni 2018. Ursprünglich bereits für Ende 2017 geplant gewesen.
3Eigentumskriminalität und VermögensdelikteIm Wirkbetrieb, seit spätestens Juli 2020
3SexualdelikteIm Wirkbetrieb, seit spätestens Juli 2020
3CybercrimeIm Wirkbetrieb, seit spätestens Juli 2020
4DokumentenkriminalitätIm Wirkbetrieb, seit spätestens Juli 2020
4Schleusung/Menschenhandel/Sexuelle AusbeutungIm Wirkbetrieb, seit spätestens Juli 2020
5KorruptionIn Planung, nicht vor 2024
5ArzneimittelkriminalitätIn Planung, nicht vor 2024
5FalschgeldkriminalitätIn Planung, nicht vor 2024
5Wirtschaftskriminalität/Umwelt- und VerbraucherschutzdelikteIn Planung, nicht vor 2024
5GeldwäscheIn Planung, nicht vor 2024
6Politisch motivierte KriminalitätIn Planung, nicht vor 2024
7Organisierte KriminalitätIn Planung, nicht vor 2024

Der Ausbau von PIAV erfolgt(e) stufenweise.[2][3]

Systembestandteile

Der PIAV besteht grundsätzlich aus einer operativen und einer strategischen Komponente. Während die operative Komponente des PIAV vorrangig auf ermittlungsinitiierende, -begleitende und -unterstützende Ziele ausgerichtet ist, schafft die strategische Komponente die Grundlagen sowohl für operative Schwerpunktsetzungen und Maßnahmenkonzepte als auch für die Beratung der polizeilichen und politischen Führungs- und Entscheidungsebene.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise