Polizeiliche Zusammenarbeit

Flagge der Europäischen Union

Die polizeiliche Zusammenarbeit (PZ; englisch: police cooperation, PC, französisch: coopération policière, CP) ist ein Politikbereich der Europäischen Union. Sie ist in Art. 87 bis Art. 89 AEU-Vertrag geregelt. Gemeinsam mit der Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung, der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen dient die PZ dem übergeordneten Konzept eines „Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“.

Die PZ ging mit dem Vertrag von Lissabon 2007 aus der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) hervor. Anders als für die PJZS gilt für die PZ allerdings das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, an dem der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament gleichberechtigt beteiligt sind.

Auf dieser Seite verwendete Medien

Flag of Europe.svg
Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.