Polizei (Portugal)

Die Polizei in Portugal ist aufgeteilt in drei große Polizeikräfte:

Logo der Polícia de Segurança Pública
  • die Polícia de Segurança Pública: Die PSP ist die nationale Polizeieinheit Portugals, die für urbane Räume zuständig ist. Auf den Azoren und auf Madeira ist die PSP auch außerhalb der urbanen Zentren tätig. Sie untersteht direkt dem Innenministerium. Vorläufer der PSP waren die Stadtpolizeien von Lissabon und Porto, die 1867 gegründet wurden.
  • die Kriminalpolizei Polícia Judiciária: Die PJ ist mit der Verfolgung von Straftaten beschäftigt und unterstützt andere Sicherheitskräfte bei der Ermittlung und Vorbeugung von Straftaten. Ihre Angehörigen versehen ihren Dienst meist in Zivilkleidung. Als Kriminalpolizei untersteht sie dem Justizministerium und besitzt administrative Autonomie.
    Wappen der Guarda Nacional Republicana
  • die Guarda Nacional Republicana: Die GNR ist die nationale Gendarmerie Portugals, die die Zuständigkeit für den Polizeidienst vor allem in ländlichen Gebieten hat. Die GNR ist auf den Inseln als Küstenwache, insbesondere als sog. Zollbrigade, tätig. Die GNR ist die direkte Nachfolgerin der Guarda Real da Polícia („Königliche Polizeiwache“), die ihre Ursprünge Anfang des 19. Jahrhunderts hatte. Sie ist in Friedenszeiten im Bereich der Rekrutierung, Verwaltung und der Ausübung der polizeilichen Tätigkeiten dem zuständigen Polizeiminister (heute Innenminister, Ministro da Administração Interna) unterstellt. Für die Bewaffnung, Uniformierung u. Ä. ist sie dem zuständigen Militärminister (heute Verteidigungsminister, Ministro da Defesa Nacional) unterstellt. In Kriegszeiten stehen die Truppen unter Leitung des Militärkommandos.

Weitere nationale Sicherheitsbehörden sind die Ausländerbehörde SEF (Serviço de Estrangeiros e Fronteiras) und der Nachrichtendienst SIS (Serviço de Informações de Segurança). Daneben bestehen Stadtpolizeien in größeren Gemeinden, die sogenannte Polícia Municipal (umgangssprachlich als „fiscais“ bezeichnet).

Die Verfassung der portugiesischen Republik begründet einen Rechtsanspruch des Bürgers auf Sicherheit. Die Polizei hat die Aufgabe, die innere Sicherheit und die Rechte der Bürger zu verteidigen. GNR und PSP dürfen aber nicht tätig werden, wenn eine private Streitigkeit vorliegt.

Die Polizei ist unter der Euronotrufnummer 112 erreichbar.

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.
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Logótipo da Polícia de Segurança Pública