Pinball (Computerspiel)

Pinball
Originaltitelピンボール
TranskriptionPinbōru
EntwicklerNintendo Research & Development 1,
HAL Laboratory
PublisherNintendo
VeröffentlichungNES
JapanJapan 2. Februar 1984
Nordamerika 18. Oktober 1985
Europa 1. September 1986
Arcade
JapanJapan 26. Juli 1984
Nordamerika Oktober 1984
FDS
JapanJapan 30. Mai 1989
PlattformNintendo Entertainment System, Famicom Disk System, Arcade
ThematikPinball
SpielmodusMehrspieler, Einzelspieler
SteuerungNES-Controller
MediumModul
SpracheEnglisch
Altersfreigabe
USK
USK ab 0 freigegeben

Pinball (jap.: ピンボール, Hepburn: Pinbōru) ist ein Videospiel aus dem Jahr 1984, das von Nintendo entwickelt und erstmals am 2. Februar 1984 in Japan für den Nintendo Family Computer (Famicom) und am 18. Oktober 1985 in Nordamerika und am 1. September 1986 für das Nintendo Entertainment System (NES) veröffentlicht wurde. Das Spiel war einer der Launchtitel für das NES in Nordamerika.

Spielprinzip

Der Spieler muss im Spiel die beiden Flipperarme geschickt einsetzen, um die Kugel so lange wie möglich im Spiel zu halten und dadurch möglichst hohe Highscores aufzustellen.[1]

Das Spiel bietet zwei Schwierigkeitsgrade und Modi für den Einzel- und Zweispielermodus.[1]

Einzelnachweise

  1. a b Pinball. Abgerufen am 17. Februar 2020 (deutsch).

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combination of Flag of Canada and Flag of the United States. Intended to be used for denoting release dates in specific regions on Wikipedia videogame articles.
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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.
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Klassifizierungsetikett der USK. Hierbei handelt es sich um eine Freigegebene ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG (Ohne Altersbeschränkung)