Allgemein bildende Pflichtschule

Allgemein bildende Pflichtschule (APS)
Schulsparte
StaatÖsterreich
Schultyp (allgemein)Schulen zur Absolvierung der Schulpflicht (Unterrichtspflicht), ohne weiterführende Schulen und Statutsschulen
ISCED-Ebene1+2+3C
Klassifikation (national)Allgemein bildende Schule (1.1)[1]
Voraussetzungkeine
Dauer9 Jahre
Stufen: 1.–9. Schulstufe
Regelalter 6–15
SchulabschlussPflichtschulabschluss
SchulartenVolksschule (VS, 11.1), Hauptschule (HS, 11.2), Polytechnische Schule (PS/PTS, 11.3), Sonderschule (SS, 11.4)
Anzahl4730 – 76,6 % d.Schulen insg. (2011/12)[2]
Schüler552.318 – 47,3 % d.Schüler insg. (2011/12)[3]
Sonderregelungen für Vorschulpflicht und vorzeitige Aufnahme

Hauptschule wird bis 2015/18 durch die Neue Mittelschule (NMS, 12.1) ersetzt


Allgemein bildende Pflichtschule nennt man im Bildungssystem in Österreich die Schulsparte aller Schulen, die zur Absolvierung der Unterrichtspflicht mindestens notwendig sind.

Im Unterschied zu den allgemeinbildenden ist die berufsbildende Pflichtschule (Berufsschule) nicht für die Erfüllung der Unterrichtspflicht, sondern der Schulbesuchspflicht im Lehrberuf im Rahmen der dualen Ausbildung Beruf/Schulung verpflichtend.

Schularten der allgemein bildenden Pflichtschulen

  • Volksschule (VS, Grundschule; 1.–4. Schulstufe, Normalalter 6.–9. Lebensjahr, ISCED 1; Sonderformen auch mit Grundschule und Oberstufe 1.–8. Schulstufe)
  • Hauptschule (HS, 5.–8. Schulstufe, 10.–14. Lebensjahr, ISCED 2)
  • Neue Mittelschule (NMS, Modellversuche der Ersatzform für die HS mit AHS-Lehrplan, 5.–8. Schulstufe, 10.–14. Lebensjahr, ISCED 2)
  • Polytechnische Schule (PS/PTS, 9. Schulstufe, 14.–15. Lebensjahr, ISCED 3C)
  • Sonderschule (SS, 1.–9. Schulstufe, 6.–15. Lebensjahr, ISCED 1–3)

Diese Klasse der Schularten und -formen stellt die öffentlich-rechtlichen oder privaten Schulen für den minimalen Bildungsweg zur Erfüllung der Unterrichtspflicht dar. Daneben ist auch möglich:

Ein Modellversuch der jüngeren Jahre ist die Kooperative Mittelschule (KMS), kein Schultyp, sondern eine Schulform einer HS und/oder AHS-Unterstufe.

Pflichtschulen und Unterrichtspflicht

Unterrichtspflicht besteht für jedes Kind, das sich dauerhaft, also länger als ein Semester (eine Beurteilungsperiode), in Österreich aufhält, unabhängig von der Staatsbürgerschaft: In Österreich besteht keine Schulpflicht; Kinder können auch im häuslichen Unterricht oder privat einzeln oder in organisierten Gruppen unterrichtet werden. Diese Unterrichtsarten müssen aber den gesetzlichen Vorgaben der Bildungsziele der Pflichtschulen entsprechen. Österreichische Kinder, die sich im Ausland aufhalten, unterliegen ebenfalls der Unterrichtspflicht. Dieser kann durch Besuch einer österreichischen Auslandsschule (Schule mit österreichischem Lehrplan) oder durch den Besuch einer ausländischen Schule sowie ebenfalls in Haus-/Privatunterricht erfolgen.[4]

Unterrichtspflicht besteht im Regelfall vom 6. bis zum 15. Lebensjahr.[5] Der Besuch der Pflichtschulen muss in dieser Zeit erfolgen. Wird im Einschulalter eine mangelnde Schulreife festgestellt (seitens der Schulbehörden),[6] ist der Besuch einer Vorschule (oder Vorschulstufe gemeinsam mit den anderen Schulstufen, wenn es keine eigene Vorschule gibt; Grundstufe I) verpflichtend (vorschulpflichtig).[7] Das Vorschuljahr wird für die Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht angerechnet, wenn das 9. Schuljahr in der Pflichtschule oder AHS erfolgreich abgeschlossen wird.[7] Tritt ein Kind vor dem 6. Lebensjahr (Vollendung per 1. März des kommenden Kalenderjahres) in die Pflichtschule ein, spricht man von vorzeitige Aufnahme. Der vorzeitige Schulbesuch wird in die Dauer der allgemeinen Schulpflicht eingerechnet. Stellt sich während des ersten Schuljahres doch mangelnde Schulreife heraus, kann das Kind (seitens des Schulleiters oder der Eltern) abgemeldet oder das Jahr als Vorschule angerechnet werden.[8] Zu beiden Fällen gibt es diverse Schulversuche an den Pflichtschulen.

Die Wahl in der Mittelstufe ab dem 10. Lebensjahr/4. Schulstufe zwischen Pflichtschule und AHS-Unterstufe (weiterführender Bildungsweg) treffen ausschließlich die Erziehungsberechtigten, sofern keine anderweitigen Notwendigkeiten vorliegen. Im 1. Semester der 4. Schulstufe erfolgt aber eine nachweisliche Empfehlung seitens der Schule.[9]

Ab dem auf die Vollendung des 15. Lebensjahres folgenden Tag vor Beginn der Sommerferien besteht keinerlei Unterrichtspflicht mehr.[7]

Übersicht: Pflichtschulen und Schulalter

Gliederung der Pflichtschularten nach Altersstufen und ISCED
LevelLebensjahrSchuljahrPflichtschuleAlternativen
ISCED 106.–10.1.–4.Volksschule, SonderschuleStatutsschule, Haus-/Privatunterricht
ISCED 211.–14.5.–8.Hauptschule, Volksschule, SonderschuleAllgemeinbildende höhere Schule, Statutsschule, Haus-/Privatunterricht
15.9.Polytechnische Schule, Weiterbesuch einer Volks-, Haupt- oder SonderschuleBesuch/Weiterbesuch einer mittleren bzw. höheren Schule, Haus-/Privatunterricht

Der Pflichtschulabschluss im europäischen Vergleich

Ein Pflichtschulabschluss ohne weiteren Bildungsabschluss gilt bildungsstatistisch gesehen als geringe Qualifikation, also als Drop-out-Rate aus dem Bildungssystem – nicht erfasst werden so aber innerberufliche Weiterbildung (On-the-Job-Bildung) oder eigenständig im Berufsbild qualifizierte Selbstständige.

Struktur der formalen Bildung der 25- bis 64-jährigen Wohnbevölkerung in ausgewählten Ländern Europas, in % (nach ISCED-Level)
LandISCED 1–3 ohne ZuordnungISCED 3B, 3C lang, 4ISCED 3AISCED 5BISCED 5A, 6
(formal gering Qualifizierte)(Berufs-
abschluss
)
(allgemein-
bildender A.
)
(Berufs-
qualifikation
)(1)
(Hochschul-
abschluss
)
Belgien Belgien3510241713
Danemark Dänemark1845050820
Deutschland Deutschland1656021015
Frankreich Frankreich3531101014
Finnland Finnland2300431717
Irland Irland3710241117
Italien Italien52092811
Luxemburg Luxemburg3724150913
Niederlande Niederlande2920220226
Norwegen Norwegen1144120230
Osterreich Österreich2056060909
Polen Polen50043116
Portugal Portugal75011213
Schweiz Schweiz1748061018
Slowakei Slowakei1636360112
Spanien Spanien5506120719
Schweden Schweden1700481519
Tschechien Tschechien11433312
Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Kgr.3521150920
Quelle: OECD, Stand 2004.[10]
(1) 
tertiäre, nicht hochschulische Bildung
Nicht erfasst sind in solchen ISCED-Beurteilungen über die Berufsqualifikation Personen, die sich innerberuflich weiterbilden (On-the-job-Bildung), sie stellen nur die Rolle des Schulsystems in der Bildungsqualifikation dar.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Österreichische Schulformensystematik, Stand 2011/12.
  2. Schulen im Schuljahr 2010/11 nach Schultypen, Statistik Austria
  3. Schülerinnen und Schüler 2010/11 nach detaillierten Ausbildungsarten und Geschlecht (Memento vom 13. Mai 2012 im Internet Archive), Statistik Austria (pdf)
  4. vergl. @1@2Vorlage:Toter Link/www.familie.atFernbleiben vom Unterricht (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Juni 2020. Suche in Webarchiven.), familie.at (pdf).
  5. seit Schuljahr 2010/11 besteht auch eine Kindergartenpflicht im 5. Lebensjahr
  6. Verfahren zur Ermittlung der Schulreife, help.gv, abgerufen 4. März 2012.
  7. a b c Besuch der Vorschulstufe bei fehlender Schulreife, help.gv, abgerufen 4. März 2012; und Schulreife (Memento vom 8. Juni 2013 im Internet Archive), noe.arbeiterkammer.at, abgerufen 4. März 2012.
  8. Vorzeitige Aufnahme, help.gv, abgerufen 4. März 2012.
  9. Übertritt in eine weiterführende Schule, help.gv, abgerufen 4. März 2012.
  10. zitiert nach Arthur Schneeberger: Qualifikationsentwicklung und -forschung für die berufliche Bildung – EQF als Transparenzinstrument und Erfahrungen komparativer statistischer Bildungsforschung. Hrsg.: ibw – Österreichisches Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (= Berufs- und Wirtschaftspädagogik – online. Nr. 11). November 2006, ISSN 1618-8543, Tabelle 1 (online [abgerufen am 8. März 2012]).

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Man sagt, dass der grüne Teil die Mehrheit der katholischen Einwohner des Landes repräsentiert, der orange Teil die Minderheit der protestantischen, und die weiße Mitte den Frieden und die Harmonie zwischen beiden.
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Flagge Portugals, entworfen von Columbano Bordalo Pinheiro (1857-1929), offiziell von der portugiesischen Regierung am 30. Juni 1911 als Staatsflagge angenommen (in Verwendung bereits seit ungefähr November 1910).
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Flagge des Vereinigten Königreichs in der Proportion 3:5, ausschließlich an Land verwendet. Auf See beträgt das richtige Verhältnis 1:2.
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Flagge des Vereinigten Königreichs in der Proportion 3:5, ausschließlich an Land verwendet. Auf See beträgt das richtige Verhältnis 1:2.