Pflegestützpunkt

Ein Pflegestützpunkt (PSP) ist in Deutschland eine örtliche Auskunfts- und Beratungsstelle für Menschen mit Pflegebedarf bzw. deren Angehörige.

Pflegestützpunkte werden von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes eingerichtet. Grundlage für die Errichtung der Pflegestützpunkte ist der am 1. Juli 2008 in Kraft getretene § 92c des SGB XI im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (jetzt: § 7c SGB XI), nach dem jeder Pflegebedürftige Anspruch auf individuelle Pflegeberatung hat. In den Pflegestützpunkten übernehmen die Pflegeberater der Pflegekassen diese Aufgabe. Sie führen die Pflegeberatung durch, indem sie Betroffene und deren Angehörige über mögliche Hilfe-, Pflege- und Entlastungsleistungen informieren. Bei Bedarf geben sie konkrete Hilfestellungen, zum Beispiel beim Stellen von Anträgen.

Aufgaben

2017 wurden folgende Aufgaben der Pflegestützpunkte festgelegt:

  • umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote,
  • Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen,
  • Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote.[1]

Der Stützpunkt bildet hierfür das gemeinsame Dach für das Personal der Pflege- und Krankenkassen, der Altenhilfe oder der Sozialhilfeträger. Hier können sie den Betroffenen ihre Sozialleistungen erläutern und vermitteln.[2]

PSP-Netzwerke der Bundesländer

In Deutschland organisieren sich viele Pflegestützpunkte auf Länderebene. Die PSP-Netzwerke dienen der Vermeidung von Doppelstrukturen und der Stärkung kommunaler Beratungs- und Betreuungsangebote. Eine gemeinsame Organisation unter einem Dach erleichtert zudem Betroffenen und Angehörigen die Suche nach dem Stützpunkt in ihrer Nähe sowie die Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung.[3]

Pflegestützpunkte online finden:
BundeslandWeblink des Landesnetzwerks
Baden-WürttembergPflegestützpunkte Baden-Württemberg
BayernPflegestützpunkte in Bayern
BerlinPflegestützpunkte Berlin
BrandenburgPflegestützpunkte Brandenburg
BremenPflegestützpunkte Bremen
HamburgPflegestützpunkte Hamburg
HessenPflegestützpunkte Hessen
Mecklenburg-VorpommernPflegestützpunkte Mecklenburg-Vorpommern
NiedersachsenPflegestützpunkte Niedersachsen
Nordrhein-WestfalenPflegestützpunkte Nordrhein-Westfalen
Rheinland-PfalzPflegestützpunkte Rheinland-Pfalz
SaarlandPflegestützpunkte im Saarland
SachsenPflegestützpunkte Sachsen
Sachsen-AnhaltPflegestützpunkte Sachsen-Anhalt
Schleswig-HolsteinPflegestützpunkte Schleswig-Holstein
ThüringenPflegestützpunkte Thüringen

Literatur

  • Sabine Kirchen-Peters, Lukas Nock, Peter Baumeister, Birgit Mickley: Pflegestützpunkte in Deutschland: die Sicht der Mitarbeitenden – der rechtliche Rahmen – die politische Intention. WISO Diskurs 07/2016. Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn 2016, ISBN 978-3-95861-425-3 (PDF [abgerufen am 11. August 2018]).

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. §7c (2) SGB XI bei www.gesetze-im-internet.de (Link geprüft am 22. Februar 2017).
  2. Glossar zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz. In: Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit. Abgerufen am 22. August 2008.
  3. Peter Michell-Auli: Pflegestützpunkte als Innovation in der Versorgungslandschaft. In: Deutsches Zentrum für Altersfragen. DZA, 15. April 2010, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 15. Januar 2019; abgerufen am 15. Januar 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dza.de