Pflegestützpunkt

Ein Pflegestützpunkt (PSP) ist eine örtliche Auskunfts- und Beratungsstelle rund um das Thema Pflege und richtet sich primär an Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige.

Pflegestützpunkte werden von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes eingerichtet. Grundlage für die Errichtung der Pflegestützpunkte ist in Deutschland der am 1. Juli 2008 in Kraft getretene § 92c des SGB XI im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (jetzt: § 7c SGB XI).

In den Pflegestützpunkten soll im Rahmen des Case-Managements die durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz eingeführte Pflegeberatung stattfinden.

2017 sind folgende Aufgaben der Pflegestützpunkte festgelegt:

  • umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote,
  • Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen,
  • Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote.[1]

Der Stützpunkt bildet hierfür das gemeinsame Dach für das Personal der Pflege- und Krankenkassen, der Altenhilfe oder der Sozialhilfeträger. Hier können sie den Betroffenen ihre Sozialleistungen erläutern und vermitteln.[2]

PSP-Netzwerke der Bundesländer

In Deutschland organisieren sich viele Pflegestützpunkte auf Länderebene. Die PSP-Netzwerke dienen der Vermeidung von Doppelstrukturen und der Stärkung kommunaler Beratungs- und Betreuungsangebote. Eine gemeinsame Organisation unter einem Dach erleichtert zudem Betroffenen und Angehörigen die Suche nach dem Stützpunkt in ihrer Nähe sowie die Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung.[3]

Pflegestützpunkte online finden:
BundeslandWeblink des Landesnetzwerks
Baden-WürttembergPflegestützpunkte Baden-Württemberg
BayernPflegestützpunkte in Bayern
BerlinPflegestützpunkte Berlin
BrandenburgPflegestützpunkte Brandenburg
BremenPflegestützpunkte Bremen
HamburgPflegestützpunkte Hamburg
HessenPflegestützpunkte Hessen
Mecklenburg-VorpommernPflegestützpunkte Mecklenburg-Vorpommern
NiedersachsenPflegestützpunkte Niedersachsen
Nordrhein-WestfalenPflegestützpunkte Nordrhein-Westfalen
Rheinland-PfalzPflegestützpunkte Rheinland-Pfalz
SaarlandPflegestützpunkte im Saarland
SachsenPflegestützpunkte Sachsen
Sachsen-AnhaltPflegestützpunkte Sachsen-Anhalt
Schleswig-HolsteinPflegestützpunkte Schleswig-Holstein
ThüringenPflegestützpunkte Thüringen

Literatur

  • Sabine Kirchen-Peters, Lukas Nock, Peter Baumeister, Birgit Mickley: Pflegestützpunkte in Deutschland: die Sicht der Mitarbeitenden – der rechtliche Rahmen – die politische Intention. WISO Diskurs 07/2016. Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn 2016, ISBN 978-3-95861-425-3 (PDF [abgerufen am 11. August 2018]).

Weblinks

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. §7c (2) SGB XI bei www.gesetze-im-internet.de (Link geprüft am 22. Februar 2017).
  2. Glossar zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz. In: Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit. Abgerufen am 22. August 2008.
  3. Dr. Peter Michell-Auli: Pflegestützpunkte als Innovation in der Versorgungslandschaft. In: Deutsches Zentrum für Altersfragen. DZA, 15. April 2010, abgerufen am 15. Januar 2019.