Pflegeberufereformgesetz

Basisdaten
Titel:Gesetz zur Reform der Pflegeberufe
Kurztitel:Pflegeberufereformgesetz
Abkürzung:PflBRefG
Art:Bundesgesetz
Geltungsbereich:Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie:Besonderes Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht
Erlassen am:17. Juli 2017
(BGBl. I S. 2581)
Inkrafttreten am:überw. 1. Januar 2020
GESTA:M018
Weblink:Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Pflegeberufereformgesetz ist ein deutsches Änderungsgesetz (Mantelgesetz), das am 17. Juli 2017 erlassen wurde. Es enthält das neue Pflegeberufegesetz (für Pflegeausbildungen ab 2020) und Änderungen in davon berührten anderen Rechtsvorschriften. Bei dem neuen Gesetz geht es um Weiterentwicklung der Pflegeausbildungen/-berufe, die bisher in separaten Ausbildungsgängen an verschiedenen Schulen ausgebildet wurden, die Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege hin zu einer einzigen, ebenfalls dreijährigen Ausbildung. Die neue Berufsbezeichnung lautet Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau. Ziel ist es, diese Ausbildungen zusammenzuführen. Das Pflegeberufegesetz ersetzt ab 2020 die beiden bisherigen Gesetze: das Altenpflegegesetz von 2000, in Kraft getreten im Jahr 2003, und das Krankenpflegegesetz in der Neufassung von 2003. Das Stammgesetz enthält auch Bestimmungen für die Übergangszeiten von den alten zu der neuen Regelung. Nach einer später erfolgenden Evaluation (Überprüfung der Veränderungen, frühestens in acht Jahren) ist die Abschaffung getrennter Abschlüsse in den drei Berufen eventuell möglich.

Im Juli 2017 wurde ein Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Neben dem als Artikel 1 enthalten neuen Pflegeberufegesetz nimmt das Pflegeberufereformgesetz in mehreren anderen Gesetzen oder Rechtsverordnungen Anpassungen vor:[1] im Krankenpflegegesetz, Altenpflegegesetz, im Dritten, Fünften und Elften Buch Sozialgesetzbuch, in der Approbationsordnung für Ärzte, im Krankenhausfinanzierungsgesetz, Krankenhausentgeltgesetz, in der Bundespflegesatzverordnung, im Bundespersonalvertretungsgesetz, Strafvollzugsgesetz, in der Verordnung über die Ausbildungsförderung für soziale Pflegeberufe, der Bundespolizei-Laufbahnverordnung, Soldatenlaufbahnverordnung, Schiffsbesetzungsverordnung, Maritime-Medizin-Verordnung und im Berufsbildungsgesetz.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Text und Änderungen durch das Pflegeberufereformgesetz