Pflegamt Hiltpoltstein

Koordinaten: 50° N, 11° O

Burg Hiltpoltstein, Verwaltungssitz des Pflegamtes bis zum Bau des neuen Pflegschlosses im 17. Jahrhundert
Pflegschloss aus dem 17. Jahrhundert (weißer Langbau zwischen Burg und Kirche), Ansicht von Nordwesten
Das Landgebiet der Reichsstadt Nürnberg

Das Pflegamt Hiltpoltstein war eines der zeitweise mehr als ein Dutzend Verwaltungsgebiete, mit denen die Reichsstadt Nürnberg die Administration ihres Territorialbesitzes organisiert hatte. Der Markt Hiltpoltstein gehört heute verwaltungsrechtlich nicht mehr zum Nürnberger Land, sondern zum oberfränkischen Landkreis Forchheim.

Geschichte

Pflegamt auf Burg Hiltpoltstein

Das Pflegamt auf Burg Hiltpoltstein wurde eingerichtet, nachdem Hiltpoltstein 1353 an den böhmischen König Karl IV. verkauft wurde. Neben Erlangen war Hiltpoltstein damit in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts einer der nordwestlichsten Orte der böhmischen Krone (sog. Neuböhmen). Dieses Pflegamt, das auch für die Blutgerichtsbarkeit der Fraisch zuständig war, unterstand zunächst Sulzbach und ab 1373 dem Landgericht Auerbach.

In der Nachfolge Karls IV. verpfändete König Wenzel die Burg im Jahre 1397 den ursprünglich aus Böhmen stammenden Bergbau-Unternehmern Herdegen und Peter Valzner. Die betuchten Brüder wurden 1403 zu Nürnberger Patriziern erhoben. Der Preis betrug 1000 Schock Prager Groschen, das entsprach bei einem Silbergehalt von 12 Lot Feinsilber etwa zwei Zentnern Silber. Außerdem wurden vom Eigentümer, der böhmischen Krone, auf den Pfandbrief 400 Gulden für den Ausbau der Burg gewährt. Während die meisten neuböhmischen Besitztümer um 1400 wieder an die Kurpfalz abgetreten wurden, blieb Hiltpoltstein infolge des Pfandbriefes weiter unter böhmischer Hoheit und offenes Haus der böhmischen Könige.

Nach etwa einem Jahrhundert des Pfandbesitzes durch das der Reichsstadt Nürnberg nahestehende Adelsgeschlecht Seckendorff konnte sich 1503 schließlich der Rat der Reichsstadt den Pfandbrief über Ort und Burg sichern und entrichtete dafür eine Summe von 6000 Gulden an das Königreich Böhmen. Der Vertrag mit Nürnberg wurde von Puta von Riesenberg eingefädelt, dem obersten Richter Böhmens. Die Reichsstadt war an diesem strategisch wichtigen Amtssitz trotz des frei widerrufbaren Besitzes interessiert und investierte weitere 2000 Gulden in den Ausbau der Burg. Daher erhöhte König Ladislaus von Böhmen den Pfandbrief um ebendiese Summe, was am Sankt-Veits-Tag 1509 besiegelt wurde.[1] Seit 1513 sind die Jahresberichte der in Hiltpoltstein ansässigen Pfleger an die Reichsstadt Nürnberg überliefert.

Bau des neuen Pflegschlosses

Auf dem Plateau unterhalb der Burg wurde 1622 das neue Pflegschloss („Neues Schloss“) erbaut, in dem sich bis 1806 die Amts- und Gerichtsräume befanden. Zunächst wurde der Nordflügel gebaut, in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts wurde der dem Burgfelsen vorgelagerte Ostflügel angefügt. Im ersten Obergeschoss des Ostflügels befand sich die Wohnung des amtierenden Pflegers.

Im Jahre 1624 übertrug Kaiser Ferdinand II. der Stadt Nürnberg schließlich den Pfandbesitz über Hiltpoltstein als böhmisches Lehen, was einer Verstetigung des Besitzes gleichkam.[2]

Das Gebiet des Pflegamtes in sich war relativ geschlossen, allerdings gab es auch einige enklavierte Bereiche, die der Landeshoheit anderer Territorialmächte unterstanden. So übte das Pflegamt Hiltpoltstein zwar die Hochgerichtsbarkeit über das außerhalb von Kappel gelegene Flurgebiet aus, innerhalb des Dorfes (inner Etters) oblag dieses Herrschaftsrecht aber dem pfalzbairischen Landrichteramt Schnaittach, ebenso auch wie die Dorf- und Gemeindeherrschaft.[3] Bei Almos verhielten sich die Machtverhältnisse ähnlich. Hier hatte das Hiltpoltsteiner Pflegamt zwar die Hochgerichtsbarkeit auch über den Ortsbereich selbst inne, die Dorf- und Gemeindeherrschaft wurde allerdings von dem zum Herzogtum Bayern (bzw. späterem Kurfürstentum Bayern) gehörenden Landgericht Auerbach ausgeübt und unterstand somit dessen Landeshoheit.

Dem Hiltpoltsteiner Pfleger wurde 1764 zusätzlich auch noch die Administration des Pflegamtes Hohenstein übertragen. Dem lag ein Beschluss des Nürnberger Rates zur Kostenreduzierung zugrunde.[4] Die Geschichte des nürnbergischen Pflegamtes Hiltpoltstein endete 1806, als die Reichsstadt Nürnberg unter Bruch der Reichsverfassung vom Königreich Bayern annektiert wurde.[5][6] Die inneren Verwaltungsstrukturen des Pflegamtes blieben dabei zunächst noch unangetastet, was sich allerdings zwei Jahre später änderte.[7] Denn im Mai 1808 wurden die neu hinzugewonnenen Gebiete des Königreichs einer neuen Organisationsstruktur unterworfen, die mit der gleichen Rücksichtslosigkeit umgesetzt wurde, wie alle anderen von Maximilian von Montgelas forcierten Reformbestrebungen auch.[8] Mit dieser Umorganisation wurden dann schließlich die verbliebenen Reststrukturen des Hiltpoltsteiner Pflegamtes beseitigt.

Literatur

  • Gustav Voit: Hiltpoltstein. In: Michael Diefenbacher, Rudolf Endres (Hrsg.): Stadtlexikon Nürnberg. 2., verbesserte Auflage. W. Tümmels Verlag, Nürnberg 2000, ISBN 3-921590-69-8, S. 446–447 (Gesamtausgabe online).
  • Ingomar Bog: Forchheim (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken. I, 5). Komm. für Bayerische Landesgeschichte, München 1955, DNB 450540367 (Digitalisat).
  • Eckhardt Pfeiffer (Hrsg.): Nürnberger Land. 3. Auflage. Karl Pfeiffer’s Buchdruckerei und Verlag, Hersbruck 1993, ISBN 3-9800386-5-3.
  • Gertrud Diepolder: Bayerischer Geschichtsatlas. Hrsg.: Max Spindler. Bayerischer Schulbuch Verlag, München 1969, ISBN 3-7627-0723-5.
  • Robert Giersch, Andreas Schlunk, Bertold Frhr. von Haller: Burgen und Herrensitze in der Nürnberger Landschaft. Hrsg.: Altnürnberger Landschaft. W. Tümmels Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Nürnberg 2006, ISBN 978-3-00-020677-1.
  • Max Spindler, Andreas Kraus (Hrsg.): Geschichte Frankens bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts (= Handbuch der bayerischen Geschichte. III, 1). 3. Auflage. C. H. Beck, München 1997, ISBN 3-406-39451-5.

Einzelnachweise

  1. StAN Rst. Nürnberg, Päpstliche und fürstliche Privilegien, Urkunden 467 (Memento vom 5. Februar 2016 im Internet Archive)
  2. StAN Rst. Nürnberg, Kaiserl. Privilegien, Urkunden 752 (Memento vom 5. Februar 2016 im Internet Archive)
  3. Ingomar Bog: Forchheim. S. 62.
  4. Eckhardt Pfeiffer (Hrsg.): Nürnberger Land. 3. Auflage. Karl Pfeiffer’s Buchdruckerei und Verlag, Hersbruck 1993, ISBN 3-9800386-5-3, S. 102.
  5. Eckhardt Pfeiffer (Hrsg.): Nürnberger Land. 3. Auflage. Karl Pfeiffer’s Buchdruckerei und Verlag, Hersbruck 1993, ISBN 3-9800386-5-3, S. 118.
  6. Max Spindler, Andreas Kraus (Hrsg.): Geschichte Frankens bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts (= Handbuch der bayerischen Geschichte. III, 1). 3. Auflage. C. H. Beck, München 1997, ISBN 3-406-39451-5, S. 528.
  7. Ingomar Bog: Forchheim. S. 97.
  8. Max Spindler, Andreas Kraus (Hrsg.): Geschichte Frankens bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts (= Handbuch der bayerischen Geschichte. III, 1). 3. Auflage. C. H. Beck, München 1997, ISBN 3-406-39451-5, S. 523–524.

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