Pflanzgut

Unter Pflanzgut versteht man Pflanzenteile (Knollen, Rhizome, Stecklinge, Zwiebeln), die in den Boden eingebracht werden können und aus denen dann eine neue Pflanze entsteht – Fachbegriff: vegetative Vermehrung.

Die generative Vermehrung von Pflanzen erfolgt durch Saatgut, das durch verschiedene Saat-Verfahren gesät wird.

Der Sortenschutz und Verkauf von Saatgut und Pflanzgut wird im Sortenschutzgesetz und Saatgutverkehrsgesetz geregelt.

Pflanzkartoffel

Bekannteste Pflanze, die durch Pflanzgut vermehrt wird, ist die Kartoffel. Für deren Pflanzgut gilt in Deutschland die Pflanzkartoffelverordnung, in der u. a. die Pflanzenhygiene, d. h. die Abwesenheit der Pflanzenpathogene (z. B. Bakterielle Ringfäule, Schleimkrankheit[1]) als Voraussetzung für die Zulassung geregelt ist.

Siehe auch

  • Liste von rechtlichen Grundlagen für Saatgut in Deutschland

Einzelnachweise

  1. lfl.bayern.de