Peter Wittmann

Peter Wittmann (2010)

Peter Wittmann (* 8. März 1957 in Wiener Neustadt) ist ein österreichischer Politiker (SPÖ). Von 1993 bis 1997 war er Bürgermeister von Wiener Neustadt, von 1997 bis 2000 Staatssekretär im Bundeskanzleramt und von 2000 bis 2019 Abgeordneter zum Nationalrat.

Leben

Peter Wittmann besuchte das Bundesgymnasium Babenbergerring in Wiener Neustadt (1967–1975) und absolvierte ein Jus-Studium an der Universität Wien (Promotion 1980). 1981/1982 absolvierte er ein Sprachstudium in China. Seit 1987 ist er als Rechtsanwalt tätig.

Seine politische Laufbahn begann Wittmann im Gemeinderat von Wiener Neustadt, von 1993 bis 1997 war er Bürgermeister. Von 1997 bis 2000 war er als Staatssekretär im Bundeskanzleramt für Europa, Kunst und Sport tätig. Ab dem 24. Februar 2000 war er Abgeordneter zum Nationalrat und fungierte als Verfassungssprecher der SPÖ.

Im Zuge der Liederbuchaffäre im Vorfeld der niederösterreichischen Landtagswahl 2018 wurde bekannt, dass Wittmann Kontakte zur Burschenschaft Germania unterhalten und in seiner Zeit als Bürgermeister Wiener Neustadts die Burschenschaft zu einem Liederabend anlässlich der 800-Jahr-Feierlichkeiten der Stadt geladen hatte.[1] Im gleichen Jahr wurde ihm auch ein "Gedenkstein" von der Burschenschaft überreicht.[2] Die ÖVP forderte aufgrund dieser Verbindungen und einer angeblichen Lüge Wittmanns im Zusammenhang mit einem hohen Stadtbeamten und SPÖ-Mitglied, gegen den nach dem NS-Verbotsgesetz ermittelt wird[3], den Rücktritt Wittmanns.[4] Nach der Nationalratswahl 2019 schied er aus dem Nationalrat aus.

Wittmann ist geschieden und hat zwei Töchter.

Auszeichnungen (Auszug)

Weblinks

Commons: Peter Wittmann – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. meinbezirk.at: Nazilieder: Ex-SPÖ-Funktionär soll Germania-Buch illustriert haben. 30. Januar 2018 (meinbezirk.at [abgerufen am 1. Februar 2018]).
  2. Patrick Wammerl: SPÖ rutscht weiter in die Liederbuch-Affäre. 1. Februar 2018 (kurier.at [abgerufen am 1. Februar 2018]).
  3. NS-Liederbuch: Illustrator war SPÖ-Mitglied - noe.ORF.at. 30. Januar 2018, abgerufen am 1. Februar 2018.
  4. Germania: ÖVP bezichtigt SP-Wittmann der Lüge. 1. Februar 2018 (noen.at [abgerufen am 1. Februar 2018]).
  5. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.