Perzept
Als Perzept bezeichnet man in der Wahrnehmungspsychologie das subjektiv erfahrene, erlebte, bewusste (phänomenale) Resultat eines Wahrnehmungsprozesses.
Vom Perzept streng zu unterscheiden sind:
- der distale Reiz, das heißt der physikalisch-chemische Gegenstand, der wahrgenommen wird;
- der proximale Reiz, also das Abbild dieses Gegenstandes oder eines seiner Teile in oder auf einer oder mehreren Sinneszellen (Rezeptoren), zum Beispiel die zweidimensionale optische Projektion („Retinabild“) eines wahrgenommenen dreidimensionalen Hauses auf der Netzhaut des Auges;
- der nicht erlebte physiologische Prozess im Zentralnervensystem, der eine wesentliche Bedingung des Wahrnehmungserlebens ist;
- sämtliche kognitiven (geistigen, mentalen) Vorgänge, die sich an das reine Wahrnehmungserlebnis anschließen können (aber nicht müssen), wie z. B. Erkennen, kombinierendes Denken, Urteilen, Sich-Erinnern, Assoziationen. Ein Beispiel für den Unterschied zwischen Perzept und Erkenntnis: Ich nehme einen roten Flecken in weißem Umfeld wahr -- ich erkenne das Wahrgenommene als Rotweinflecken auf meinem Hemd.
- der höchstpersönlichen „Qualität“ eines Sinneseindruckes, das sinnliche Empfinden einschließlich der damit verbundenen Emotionen und Bewertungen (Beispiele: Schmerzempfinden, Gerüche, Neid). Dies wird als Qualia bezeichnet.
Siehe auch
- Aktualgenese
- Gestaltpsychologie (Gestaltwahrnehmung)
- Perzeption
- Sinnesorgan