Personalausweis (DDR)

Der Personalausweis für Bürger der Deutschen Demokratischen Republik (PA) löste als amtliches Ausweisdokument infolge der Einführung der Staatsbürgerschaft der DDR im Jahr 1967 den zuvor in der SBZ und ab 1949 in der DDR ausgegebenen Deutschen Personalausweis (DPA) ab. In Ost-Berlin wurde wegen des Viermächtestatus bis 1953 der „Behelfsmäßige Personalausweis“ (wie in West-Berlin bis 1990) ausgegeben, danach der DDR-Personalausweis.

Der Personalausweis für DDR-Bürger von 1954, Papierformat 78 mm × 108 mm (etwa A7)
Antragsformular und zugleich Stammkarte (Karteikarte A5)

Jeder Bürger der DDR war ab dem 14. Geburtstag im Besitz seines Personalausweises. Zur Antragstellung wurde die Geburtsurkunde benötigt. Bis zum 14. Lebensjahr konnten die Eltern einen Kinderausweis beantragen, mit dem in der Zeit des visafreien Verkehrs auch Reisen in die ČSSR und nach Polen möglich waren.

Der Ausweis hatte in seiner frühen Version zwanzig Seiten in einem Kunststoffeinband, die spätere Version besaß nur noch zwölf Seiten in einem Einband aus Karton und hatte einen durchsichtigen Schutzumschlag. Neben den üblichen persönlichen Daten und einem Passbild enthielt der Personalausweis seit 1970 eine Personenkennzahl (PKZ), die auch bei Ausstellung eines neuen Personalausweises gleich blieb. Weiterhin wurden Kinder, Änderungen der Anschrift und des Familienstandes, Gültigkeits- und andere Vermerke eingetragen. Bei Grenzübertritt erhielt man teilweise einen Stempel der jeweiligen Grenzübergangsstelle. Bei häufigen Auslandsreisen wurde an die letzte Seite ein Faltpapier (offiziell „Einkleber“, umgangssprachlich „Ziehharmonika“) geklebt, das neben Grenzstempeln auch andere Eintragungen wie einen Nachweis des Geldumtauschs enthalten konnte, die mit einem Auslandsaufenthalt zusammenhingen.

Laut Gesetz stellte der Personalausweis das wichtigste Dokument des DDR-Bürgers dar. Dieser hatte ihn immer bei sich zu tragen und auf Verlangen vorzuzeigen. Der Ausweis war grundsätzlich zunächst zehn, später zwanzig Jahre gültig, bei Jugendlichen bis zu einer zu großen Abweichung des Aussehens vom Passbild. Etwa ab 1978 hatten die Personalausweise Raum für bis zu drei Passbilder.

Während des Wehrdienstes musste der Personalausweis auf der für den Hauptwohnsitz zuständigen Meldestelle der Volkspolizei hinterlegt werden. Seine Funktion übernahm dann der Wehrdienstausweis.

Bei Verlust des Personalausweises konnte ein vorläufiger Personalausweis (PM 12) ausgestellt werden. Darüber hinaus konnten zur stärkeren Kontrolle verbunden mit einem Reiseverbot auch politisch Missliebige (z. B. aus der oppositionellen Jugendkultur oder Ausreiseantragsteller) und Haftentlassene mit Auflagen statt eines Personalausweises einen PM 12 bekommen. Der PM 12 berechtigte in Zeiten des visafreien Reiseverkehrs nicht zum Grenzübertritt. Inhaber des PM 12 mussten im Regelfall Auflagen erfüllen, zum Beispiel eine Meldepflicht bei der Polizei. Der PM 12 bedeutete oft das Verbot, bestimmte Orte zu verlassen oder aufzusuchen beziehungsweise den Arbeitgeber zu wechseln. Der Name ergab sich aus dem Pass- und Meldewesen und der Nummer (12) des Formulars.[1]

Seiten 10 und 11 mit Visum vom Tag nach der Grenzöffnung und Stempeln von Grenzübergangsstellen nach West-Berlin

Nach dem Mauerfall in Berlin am 9. November 1989 erfolgten auch Visaeinträge in den Personalausweis: Einige Tage nach der Maueröffnung wurden schrittweise wieder Grenzkontrollen an den dortigen Übergängen aufgenommen; Ausreisevisa wurden jedoch DDR-Bürgern ohne Formalitäten und zum Teil von zusätzlich eingerichteten Hilfsstellen bei der Deutschen Reichsbahn in Grenznähe (z. B. Bahnhof Flughafen Berlin-Schönefeld) in den Personalausweis eingestempelt. Seit dem 1. Februar 1990 benötigten nach einem neuen Reisegesetz zwar Inhaber eines DDR-Reisepasses kein Ausreisevisum mehr, hingegen berechtigten Personalausweise nach wie vor nur mit Ausreisevisum zur Ausreise.[2] Während des Zeitraums zwischen der Maueröffnung und dem Inkrafttreten des Einigungsvertrages wurde der Personalausweis der DDR zudem für Einträge der Auszahlungsstellen des Begrüßungsgeldes und schließlich im Zuge der Währungsunion für die Anbringung von Vermerken zur Kontenanmeldung genutzt.

Der Personalausweis der DDR wurde von den meisten westlichen Staaten ab den 1970er Jahren auch ohne Visum als Ausweisdokument akzeptiert. Im wiedervereinigten Deutschland behielt er seine Gültigkeit als Personalausweis bis zum 31. Dezember 1995.

Galerie

„Ziehharmonika“, Einlage in den Personalausweis der DDR

Weblinks

Commons: Personalausweis (German Democratic Republic) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Lexikon Jugendopposition von Robert-Havemann-Gesellschaft e.V. und der Bundeszentrale für politische Bildung, Begriff PM 12, abgerufen am 27. Juli 2019
  2. Gesetz über Reisen von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik in das Ausland (GBl. I S. 8) §§ 2, 16 (1990)

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Personalsausweis für Deutsche Staatsangehörige, Deutsche Demokratische Republik, Einband, 1954 - Vers. 02-00.jpg
Personalsausweis der Deutschen Demokratische Republik; ausgestellt am 3. Februar 1954 in Wanzleben. (Abmessungen des Einbands, zusammengeklappt, etwa 83 mm x 113 mm.)
Ziehharmonika.jpg
Autor/Urheber: AndreasUndIch, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Einlage in den Personalausweis der DDR
Personalsausweis für Deutsche Staatsangehörige, Deutsche Demokratische Republik, 1954 - Vers. 01-02.jpg
Personalsausweis der Deutschen Demokratische Republik; ausgestellt am 5. Februar 1954 in Wanzleben. (Abmessungen des Papiers einer Einzelseite etwa 110 mm x 78 mm.)
Inhalt Papier Einband:
„Bürger der Deutschen Demokratischen Republik
Dieser Ausweis ist ihr wichtigstes Dokument
Sie haben deshalb:
1. diesen Personalausweis stets bei sich zu tragen, sorgfältig zu behandeln, vor Verlust zu schützen und auf Verlangen der Volkspolizei vorzuzeigen bzw. auszuhändigen;
2. keine eigenmächtigen Eintragungen im Ausweis vorzunehmen,
diesen nicht als Pfand oder zur Benutzung anderen Personen zu überlassen bzw. von anderen Personen entgegenzunehmen;
3. jeden Wohnungswechsel innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen VP-Dienststelle zu melden;
4. jeden Verlust dieses Ausweises unverzüglich bei der nächsten VP-Dienststelle anzuzeigen.
Dieser Ausweis enthält 20 Seiten“
Inhalt Seite 1:
„Deutsche Demokratische Republik
Personalsausweis für Deutsche Staatsangehörige
VII 0298555“.
Personalsausweis für Deutsche Staatsangehörige, Deutsche Demokratische Republik, 1954 - Vers. 01-04.jpg
Personalsausweis der Deutschen Demokratische Republik; ausgestellt am 5. Februar 1954 in Wanzleben. (Daten anonymisiert. Abmessungen des Papiers einer Einzelseite etwa 110 mm x 78 mm.)
Personalsausweis für Deutsche Staatsangehörige, Deutsche Demokratische Republik, 1954 - Vers. 01-03.jpg
Personalsausweis der Deutschen Demokratische Republik; ausgestellt am 5. Februar 1954 in Wanzleben. (Daten anonymisiert. Abmessungen des Papiers einer Einzelseite etwa 110 mm x 78 mm.)
Antrag DDR Ausweis.jpg
Antragsformular und Stammkarte zum Personalausweis der DDR, bzw. zum Reisepass der DDR
Personalsausweis für Deutsche Staatsangehörige, Deutsche Demokratische Republik, Einband, 1954 - Vers. 01-01.jpg
Personalsausweis der Deutschen Demokratische Republik; ausgestellt am 5. Februar 1954 in Wanzleben. (Abmessungen des Einbands etwa 160 mm x 113 mm.)
Personalsausweis für Deutsche Staatsangehörige, Deutsche Demokratische Republik, 1954 - Vers. 01-05.jpg
Personalsausweis der Deutschen Demokratische Republik; ausgestellt am 5. Februar 1954 in Wanzleben. (Abmessungen des Papiers einer Einzelseite etwa 110 mm x 78 mm.)
Inhalt Seite 6: „Bei der Volkspolizei angemeldet in Klein Oschersleben, Kreis Wanzleben, 142, 1946, [Unterschrift], [Stempel: VP Kreisamt Wanzleben 7b]“
Personalsausweis für Deutsche Staatsangehörige, Deutsche Demokratische Republik, 1954 - Vers. 01-06.jpg
Personalsausweis der Deutschen Demokratische Republik; ausgestellt am 5. Februar 1954 in Wanzleben. (Abmessungen des Papiers einer Einzelseite etwa 110 mm x 78 mm.)
Inhalt des aufgeklebten Einband-Papiers: „VA erhalten am 14.11.51“ und „Gebühr bezahlt“. („VA“ ist eine Abkürzung des Ministerium für Staatssicherheit, Hauptabteilung VI, und steht für „vorläufiger bzw. behelfsmäßiger Personalausweis“.)