Perinatalzentrum

Perinatalzentren (griechisch perí „um - herum“ und lateinisch natalis „die Geburt betreffend“) sind in Deutschland Einrichtungen zur Versorgung von Früh- und Neugeborenen. Maßgeblich ist eine Vereinbarung der Kostenträger mit den Leistungserbringern, gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SBG V.

Anforderungen

In der derzeit gültigen Vereinbarung[1] sind die folgenden Anforderungen an Perinatalzentren festgelegt:

  • Level-1-Zentren werden von anerkannten Neonatologen und ärztlichen Geburtshelfern geleitet und verfügen über eine ständige Hebammmen- und Arztbereitschaft. Zudem ist für jedes intensivtherapiebedürftiges bzw. zwei intensivüberwachungsbedürftige Frühgeborene unter 1500 g eine Kinderkrankenpflegekraft anwesend. Entbindungsstation, Operationssäle und Neugeborenen-Intensivstation befinden sich zumindest im selben Gebäude. Letztere verfügt über mindestens sechs Intensivtherapieplätze, vier davon beatmet. Außerdem wird eine notfallmäßige Versorgung außerhalb des Perinatalzentrums und ein anschließender Transport (etwa mittels Baby-Notarztwagen) sichergestellt. Hier können extreme Frühchen (Gestationsalter unter 29 Wochen), aber auch zeitige Geburten mit Verdacht auf angeborene Fehlbildungen und Mehrlingsschwangerschaften ab vier Kindern versorgt werden.
  • Level-2-Zentren müssen bei ähnlichen Personal- und Raumanforderungen nur vier Intensivtherapieplätze vorhalten, zwei davon beatmet. Hier können unter anderem Schwangerschaften mit schweren Komplikationen, wie HELLP-Syndrom oder schwerer Wachstumsretardierung, versorgt werden.
  • Perinatale Schwerpunkte haben Einrichtungen, um plötzliche kindliche Notfälle aus dem Normalbetrieb der Geburtsabteilung für begrenzte Zeit zu versorgen. Sie werden von Kinderärzten geleitet und haben Beatmungsplätze, aber keine spezielle Intensivstation.
  • Normale Geburtskliniken sollen nur Schwangere ohne Risikofaktoren und Geburten ab einem Gestationsalter von über 36 Wochen betreuen. Dies sind 90 % aller Geburten.

Die Abteilungen weisen die Erfüllung der Voraussetzungen gegenüber den Krankenkassen bei den örtlichen Pflegesatzverhandlungen nach.

Krankenhäuser, die zur Versorgung von Früh- und Neugeborenen zugelassen sind, konnten ab 2013 ihre Ergebnisdaten auf einer neuen Internetplattform bereitstellen. Diese enthalten Statistiken über die Häufigkeit von Hirnblutungen, Netzhauterkrankungen und entzündlichen Darmerkrankungen sowie die Sterblichkeitsraten bei Frühgeborenen. Die neue Plattform wurde vom AQUA-Institut im Auftrag des G-BA vorbereitet,[2] ab 2015 müssen alle Perinatalzentren ihre Daten veröffentlichen.[3]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene. Gemeinsamer Bundesausschuss, Stand: 1. April 2022.
  2. Qualität 2013. Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung
  3. Qualität 2015. (PDF) Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung