Perhorreszenz

Perhorreszenz oder perhorreszieren (auch Perhorreszierung; von lateinisch perhorrescere „mit Abscheu zurückweisen, ablehnen“)[1] bezeichnet einen Vorgang, bei dem eine Person aus Angst vor einem Erlebnis, einer konkreten Person, einem Vorgang oder einer Sache zurückschreckt, diese von sich weist, vermeidet oder sogar vor ihr flieht. In der veralteten Rechtssprache bedeutet der Ausdruck die Ablehnung eines bestimmten Richters wegen Befangenheit (siehe Ablehnungsgesuch).[2][3] Beispielsweise richtete der Theologe Friedrich Ludwig Weidig nach seiner Verhaftung im Jahr 1835 zahlreiche „Perhorreszenzgesuche“ an seine Untersuchungsrichter.[4]

Weblinks

Wiktionary: perhorreszieren – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Worteintrag: perhorreszieren. In: Duden online. Abgerufen am 2. Dezember 2021.
  2. Eintrag: Perhorreszenz, f. In: Deutsches Rechtswörterbuch. Abgerufen am 2. Dezember 2021.
    Ebenda: perhorreszieren.
  3. Eintrag: Perhorreszieren. In: Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon. 5. Auflage. Band 2, Leipzig 1911, S. 376–377.
  4. Butzbacher Zeitung: Vor 170 Jahren verblutete Weidig in seiner Gefängniszelle in Darmstadt. (Memento vom 25. März 2016 im Internet Archive) In: Weidigschule.de. 26. Februar 2007, abgerufen am 2. Dezember 2021; Zitat: „In den Wochen und Monaten […] wird der ‚einstmals gesunde, stolze Mann in den Mühlen des täglichen Strafvollzugs der Verhöre, Beschwerden, Perhorreszenzgesuche, permanenten Auseinandersetzungen mit dem Gefangenenwärter […] deformiert und schließlich zerstört‘ (nach Friedrich Ludwig Weidig. Alltag und Epoche. Vortrag von Has-Joachim Müller, Darmstadt 1987, S. 30).“