Pay-TV

Pay-TV (von englisch Pay television) oder kurz PTV, auch Bezahlfernsehen genannt,[1] bezeichnet private Fernsehsender, für deren Empfang mit dem Programmanbieter ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen werden muss, unabhängig vom in Deutschland vorgeschriebenen Rundfunkbeitrag. Eine genaue Abgrenzung des Begriffes Pay-TV ist nicht möglich, da die Entgelte für Programminhalte und Infrastruktur wie Kabelfernsehen oder Breitband-Internetzugang nicht immer zu trennen sind.

In der ursprünglichen Form werden die Sendungen grundverschlüsselt ausgestrahlt und mit einem speziellen Decoder und einer Dekoderkarte entschlüsselt. Heute werden mit wenigen Ausnahmen Digitaldekoder und Zugangsberechtigungssystem (Conditional Access System; CAS) verwendet. Die Verbreitung von Internetzugang ermöglicht zahlreiche weitere Geschäftsmodelle, siehe Angebotsmodelle.

Geschichte

Von 1960 bis 1965 bot Telemeter in Etobicoke, einem Stadtteil von Toronto, Bezahlfernsehen per Koaxialkabel an, nachdem 1953/54 ein Probebetrieb in Palm Springs gelaufen war.

Im Mai 1982 startete Teleclub einen Versuchsbetrieb im Zürcher Kabelnetz und wurde in der Schweiz 1984 offiziell gestartet. 1985 hatte Teleclub in der Schweiz 40 000 Abonnenten.[2]

In der Bundesrepublik Deutschland wurde 1986 erstmals in Hannover lokal begrenzt Pay-TV ausgestrahlt. Ende 1987 hatte das Programm von Teleclub dort rund 700 Abonnenten.[3]

In den USA hatten Ende 1987 rund 30 Prozent aller Haushalte ein Pay-TV-Abonnement.[3]

Mitte 1988 war Canal+ in Frankreich mit rund zwei Millionen Abonnenten der größte Pay-TV-Anbieter und finanzierte sich überwiegend aus den Abonnentengebühren.[3]

Angebotsmodelle

Verschiedene Angebotsmodelle weisen Mischformen auf:

  • Selektionsmodell: Abonnement einzelner ausgewählter Programme, z. B. für Spartenprogramme.
  • Programmbouquet: Abonnement aus mehreren, meist zu einem Paket geschnürten Programmen wie z. B. mehrere Sportprogramme, Kinderprogramme, Film- oder Serienpakete, Fremdsprachenangebote, Wissensprogramme usw.
  • Grundverschlüsselte Angebote mit einmaliger Freischaltgebühr: ohne Conditional Access System und entsprechende Dekoderkarte nicht empfangbar – auch wenn vom Kabelnetz- oder Satellitenbetreiber als Free TV beworben
  • PPV: Beim Pay-per-View ist eine ausgewählte Sendung wie z. B. eine Sportübertragung, ein Konzert oder ein Film einzeln zu abonnieren und abzurechnen. Zu einem definierten Sendetermin wird dann die Sendung für den Kunden „freigeschaltet“, d. h. dekodiert. Das erfolgt über die Dekoderkarte (Smartcard) mit einer eindeutigen Identifikationsnummer der Karte bzw. des Dekoders (Pin).
  • VoD: Video-on-Demand ist mit dem Pay-per-View-Verfahren verwandt. Auch hier wird eine gewählte Sendung auf Wunsch des Kunden „freigeschaltet“ und einzeln abgerechnet. Im Unterschied zum PPV bestimmt man den Sendezeitpunkt selbst. Dieses wegen technischer Einschränkungen nur bedingt marktreife Verfahren setzen vor allem Internet-Dienstanbieter (Provider) ein. Es funktioniert nur mit Breitbandanbindung über DSL, Kabelmodem, Internet via Satellit o. ä.
  • nVoD: Near-Video-on-Demand ist mit VoD nahezu identisch: allerdings bei lediglich grob bestimmtem Sendezeitpunkt. In der Regel läuft dabei eine Sendung zyklisch bzw. zeitversetzt – d. h. z. B., dass der Starttermin sich alle 15 Minuten wiederholt – und der Kunde wählt eine entsprechende Anfangszeit aus.
  • HD+: Durch die Technik des HD+ sind weitere Angebotsmodelle möglich, beispielsweise die freie Ausstrahlung von Sendern in herkömmlicher Qualität und die kostenpflichtige in HD/UHD, wie sie derzeit von verschiedenen deutschen Privatsendern praktiziert wird. Die Betreiber bezeichnen das Entgelt dabei als „Service-Pauschale“[4] (siehe Grundverschlüsselung). HD+ enthält zusätzlich eine Digitale Rechteverwaltung, die das Aufnehmen von Sendungen, zeitversetztes Abspielen, Vor- und Rückspulen unterbinden oder einschränken kann. Auch können Aufnahmen mit einem Verfallsdatum versehen werden.

Bekannte Angebote

Bekannte Bezahlfernsehangebote im deutschsprachigen Raum sind Sky (ehemals Premiere), Viacom (mit MTV/VH1), Kabel Premium (ehemals DigiKabel, Mediavision), Arena (2010 eingestellt), Unitymedia (mit Unity Digital TV, ehemals Tividi), Kabelkiosk (in unabhängigen Kabelnetzen) sowie Teleclub.

In Großbritannien und Irland ist British Sky Broadcasting (BSkyB) vertreten.

In Frankreich, Polen und Spanien ist Canal+ etabliert.

Die bekanntesten Anbieter in den USA sind DISH Network und DirecTV.

In weiten Teilen Afrikas, vor allem auch in Südafrika sind die Angebote von Multichoice, d. h. DStv sehr weit verbreitet. Es können unter anderem auch deutsche Sender empfangen werden.

Angebote in Europa

LandAngebot
Albanien AlbanienDigitalb, Tring Digital
Belgien BelgienTelenet Digital TV, Proximus TV, Numericable Digital TV, VOO, Scarlet Digital TV, TV Vlaanderen, TéléSAT
Deutschland DeutschlandSky Deutschland, HD+, Freenet TV, Telekom Entertain, Kabel Deutschland, Unitymedia
Frankreich FrankreichCanalsat, Canal+, Numericable Digital TV
Griechenland GriechenlandNova
Irland IrlandSky, UPC
Italien ItalienSky Italia, Mediaset Premium
Kroatien KroatienMaxTV, Vipnet B.Net, evo TV, Digi TV, HBO Hrvatska
Niederlande NiederlandeFilm1, Ziggo Sport, Digitenne, HBO, FOX Sports
Osterreich ÖsterreichSky Österreich, HD Austria, simpli TV
Polen PolenCanal+, nc+, Cyfrowy Polsat, HBO, Cinemax
Portugal PortugalMEO, NOS, NOWO, Vodafone
Russland RusslandNTW Plus
Serbien SerbienTotalTV, SBB, Digi TV, Open IPTV
Slowakei SlowakeiUPC, Digi TV, SkyLink
Spanien SpanienCanal+
Schweden SchwedenC More Entertainment, Viasat Sport
Schweiz Schweizblue TV, Canal+ Suisse
Tschechien TschechienSkylink, CS Link, Freesat
Turkei TürkeiDigiturk, D-Smart, Teledünya
Vereinigtes Konigreich Vereinigtes KönigreichSky, Virgin Media

Zugangstechnik

Antonym

 Wikinews: Bezahlfernsehen – in den Nachrichten
Wiktionary: Pay-TV – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. laut Duden. Die deutsche Rechtschreibung, 24. Auflage, Mannheim 2006
  2. Bayerische Landeszentrale für neue Medien:www.blm.de (Memento vom 23. Mai 2013 im Internet Archive) (PDF; 823 kB)
  3. a b c Aktuell ’89, ISBN 3-611-00035-3
  4. [1]

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Flagge des Vereinigten Königreichs in der Proportion 3:5, ausschließlich an Land verwendet. Auf See beträgt das richtige Verhältnis 1:2.
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Flagge des Vereinigten Königreichs in der Proportion 3:5, ausschließlich an Land verwendet. Auf See beträgt das richtige Verhältnis 1:2.