Pauschale

Eine Pauschale (abgeleitet von Bausch, „dickes Stück“, mhd.: busch, „Wulst, Gewölbtes“) ist ein Geldbetrag, durch den eine Leistung, die sich aus verschiedenen Einzelposten zusammensetzt, ohne Spezifizierung nach ihrem Durchschnittswert abgegolten wird.[1]

Begriffsgeschichte

Seit dem 19. Jahrhundert wird die Pauschale als Ausdruck einer ab- oder aufgerundeten Bezahlung im kaufmännischen Bereich verwendet. Daneben findet sich die Pauschale auch in der Amtssprache. In der österreichischen Rechtssprache wird dafür auch das Wort „Bauschbetrag“ verwendet.[2]

Das Wort wird in Österreich auch mit sächlichem Geschlecht, als das Pauschale verwendet. Diese Verwendung findet sich vorrangig in den einschlägigen Wörterbüchern,[3] sie wird aber auch als Ausnahme geschildert.[4]

Steuerrecht

Im Steuerwesen dient eine Pauschale in der Regel der Steuervereinfachung: Der Nachweis steuerlich abzugsfähiger Aufwendungen wird durch den Ansatz einer Pauschale erübrigt (z. B. der Nachweis von Fahrtkosten durch die Entfernungspauschale), dem Steuerpflichtigen bleibt die Sammlung und der Finanzverwaltung die Nachprüfung von Belegen erspart. Auch Steuern können in bestimmten Fällen ohne Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse mit einem Pauschalsteuersatz erhoben werden. Es kann von Pauschalen auch im Zusammenhang mit einer Einmalzahlung oder Sondervergütung gesprochen werden. Ein Beispiel sind Sozialhilfeleistungen, die etwa in Deutschland zum Teil durch Regelleistungen pauschal festgelegt werden. Pauschaltarife für Telekommunikations-Dienstleistungen wie Telefonie und Internetzugang haben auch das Wort Flatrate populär gemacht.

Weitere Kontexte und Bedeutungen

  • Als Pauschaltarif bezeichnet man die Abrechnung einer Leistung zu einem festen Preis, unabhängig von der tatsächlichen Dauer oder Häufigkeit der Nutzung. Für Kunden mit einer absehbaren Überschreitung einer bestimmten Nutzungsschwelle bedeutet der Pauschaltarif eine Kostenersparnis. Der Vorteil für den Anbieter ist ein geringerer Verwaltungsaufwand und in vielen Fällen eine höhere Kundenbindung.
  • Unter Pauschalurlaub versteht man im Allgemeinen, dass alle Teilleistungen des Urlaubs wie die Anreise, die Unterkunft, der Gepäcktransport und die Mahlzeiten vorab gebucht und im Preis enthalten sind, die Urlaubskosten somit komplett abgedeckt sind und die Einzelbeträge zur Vereinfachung nicht getrennt abgerechnet werden.
  • Als Adjektiv oder Adverb ist das Wort pauschal oft negativ besetzt, z. B. wenn von Pauschalisierungen im Gegensatz zu einer differenzierten Betrachtungsweise die Rede ist.
  • Als Pauschalierung (im Gegensatz zu Pauschalisierung) bezeichnet man den Ersatz der Abrechnung über Einzelpreise für Teilleistungen durch einen Pauschalbetrag für alle Teilleistungen. So werden z. B. im Bauwesen Angebote für Bauleistungen nach Mengen (z. B. Quadratmeter Mauerwerk) für bestimmte Teilleistungen erstellt oder Aufträge zum Pauschalpreis ausgeschrieben. Der Aufwand für Aufmaßerstellung und Aufmaßprüfung nach Auftragsvergabe entfällt bei Pauschalvergabe für Auftraggeber und Auftragnehmer.
  • Eine umgangssprachliche Ableitung wird vielfach in der Wendung „in Bausch und Bogen“ gesehen.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Pauschale – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Infobrief Wirtschaftsdeutsch Ausgabe 2006-10
  2. Bundesgesetzblatt II Nr. 221/2017, § 21d Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung.
  3. „ist österr. meist Neutrum …“: DUDEN: Wie sagt man in Österreich? Wörterbuch des österreichischen Deutsch. Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus, Mannheim 2009. ISBN 978-3-411-04984-4. S. 275.
    Österreichisches Wörterbuch, 43. Auflage: Österreichischer Bundesverlag, Wien 2016. ISBN 978-3-209-08514-6. S. 526.
  4. Oliver Pink: Der, die, das Pauschale. In: Tageszeitung Die Presse, 2. November 2010.