Patrimonialgericht Londorf

Das Patrimonialgericht Londorf (auch: Amt Londorf[1]) war ein Patrimonialgericht der Freiherren von Nordeck zur Rabenau im hessischen Amt Allendorf an der Lumda.

Zugehörigkeit

Das Patrimonialgericht Londorf bestand aus den Dörfern[2]

Gemeinde[3]AbgangNach[4]
Allertshausen,1822Landgericht Grünberg
Climbach,1822Landgericht Grünberg
Geilshausen,1822Landgericht Grünberg
Kesselbach,1822Landgericht Grünberg
Londorf,1822Landgericht Grünberg
Odenhausen,1822Landgericht Grünberg
Rüddingshausen1822Landgericht Grünberg
Weitershain.1822Landgericht Grünberg

Diese Dörfer gehörten auch zum Amt Allendorf an der Lumda der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, die 1806 in „Großherzogtum Hessen“ umfirmierte. Die Patrimonialgerichtsbarkeit blieb aber zunächst in den Händen der Freiherren von Nordeck zur Rabenau.

Entwicklung

Die Patrimonialgerichtsbarkeit umfasste nicht nur die erstinstanzliche Rechtsprechung, sondern auch eine Reihe von Kompetenzen im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, ähnlich der eines Amtes. Der moderne Staat war daher im Sinne des Gewaltmonopols bestrebt, solche hoheitlichen Kompetenzen selbst zu übernehmen.

Dem Großherzogtum Hessen gelang es 1822 die Hoheitsrechte der Freiherren Nordeck zur Rabenau zu übernehmen. Es gliederte die Dörfer in den Bezirk des Landgerichts Grünberg ein.[5]

Literatur

  • Heribert Reus: Gerichte und Gerichtsbezirke seit etwa 1816/1822 im Gebiete des heutigen Landes Hessen bis zum 1. Juli 1968. Hg.: Hessisches Ministerium der Justiz, Wiesbaden [1984].

Einzelnachweise

  1. Vgl.: Hans Georg Ruppel und Karin Müller: Historisches Ortsverzeichnis für das Gebiet des ehem. Großherzogtums und Volksstaats Hessen = Darmstädter Archivschriften 2. Historischer Verein für Hessen, Darmstadt 1976, z. B. Londorf, S. 140.
  2. Reus, [ohne Seitenzählung] Abschnitt: Standesherrliche Ämter und Patrimonialgerichte bis 1820 in Oberhessen.
  3. Reus [ohne Seitenangabe], Abschnitt: „Amtsgericht Pfeddersheim“.
  4. Reus [ohne Seitenangabe], Abschnitt: „Amtsgericht Pfeddersheim“.
  5. Die Abtretung der Patrimonial-Gerechtsame der Freiherrn von Nordeck zur Rabenau in dem Londorfer Grund, zur Ausübung an den Staat betreffend vom 10. Mai 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 26. April 1822, S. 179.