Patentschrift
Der Begriff Patentschrift bezieht sich auf ein erteiltes Patent und ist von der Offenlegungsschrift (Veröffentlichung einer Patentanmeldung) zu unterscheiden. In der Patentschrift werden üblicherweise die folgenden Details erläutert:
- Beschreibung des technischen Gebietes der Erfindung
- Darstellung des bisherigen Standes der Technik
- Darstellung des technischen Problems
- Darstellung der Problemlösung
- Erläuterung der Erfindung anhand mindestens eines Ausführungsbeispiels
- Darstellung der durch die Erfindung erzielten Vorteile
- Liste der Patentansprüche
- Zusammenfassung
- Abbildungen (falls vorhanden)
- Benennung des Erfinders oder der Erfinder
- Benennung des Anmelders
- Im Falle einer Priorität, Referenz zu der Erstanmeldung mit Nennung des Prioritätsdatums (z. B. in einem anderen Land)
Ältere Literatur
- Josef Houben: Fortschritte der Heilstoff-Chemie. Erste Abteilung: Das Deutsche Patentschriftwesen. 6 Bände. Walter de Gruyter & Co., Berlin 1877–1928.
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Deckblatt des ersten deutschen Reichspatents von 1877 zur Herstellung des Farbstoffs Ultramarin (Version mit entfernten Flecken des Original-Scans)