Passkarte

unterzeichnet von Adolf Sievert für die Königliche Polizei-Direction zu Hannover
Die Passkarte als Vorläufer des Personalausweises wurde seit 1850 von den Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes als Ausweisdokument eingeführt. Im Gegensatz zum Reisepass bestand die Passkarte nur aus einer Seite, welche die Personenbeschreibung des Passkarteninhabers enthielt. Die Passkarte war ein Jahr lang gültig und ermöglichte innerhalb des Deutschen Bundes den Grenzübertritt ohne besondere Ein- und Ausreisegenehmigungen.

Seit 1859 war die Passkarte auch im Kaisertum Österreich als Reisedokument für Inlands- und Auslandsreisen anerkannt und wurde von den Bezirksämtern (seit 1868 als Bezirkshauptmannschaften bezeichnet) ausgestellt.
1938 wurde im Deutschen Reich die Kennkarte eingeführt.
In vielen Reisepässen ist eine maschinenlesbare Kunststoffkarte eingebunden, die ebenfalls Passkarte genannt wird.
Siehe auch
Weblinks
Auf dieser Seite verwendete Medien
Passkartendatenseite des deutschen Reisepasses von Erika Mustermann (Muster 2017).
Bundesrepublik Deutschland, Passkarte von Renate Mustermann
Vorderseite des Vordrucks der Pass-Karte von 1865 für den Kaufmann Friedrich Doll in Hannover, mit Stempel und handschriftlich unterzeichnet von dem als Advokats-Assistenten im Dienst der Königlichen Polizei-Direction zu Hannover tätigen Juristen, späteren Regierungsrats, „Altertumssammlers“ und Heimatforscher Adolf Sievert (1826-1893) ...
Vorderseite (Avers) des Vordrucks der Pass-Karte von 1865 für den Kaufmann Friedrich Doll in Hannover, mit Stempel und handschriftlich unterzeichnet von dem als Advokats-Assistenten im Dienst der Königlichen Polizei-Direction zu Hannover tätigen Juristen, späteren Regierungsrats, „Altertumssammlers“ und Heimatforscher Adolf Sievert (1826-1893) ...
Passkartendatenseite des deutschen Reisepasses in der ab dem 2. Mai 2024 ausgestellten Fassung.
Datenseite des deutschen Reisepasses von Erika Mustermann (Muster 2007).



