Paschtunwali

Paschtunwali (paschtunisch پښتونولي) ist der Rechts- und Ehrenkodex der Paschtunen und zählt zu den sogenannten Stammesgesetzen. Er übernimmt eine sowohl ideelle als auch physische Schutzfunktion der Familie, des Stammes, der Nation und der Ehre.

Etymologie

Der Begriff Paschtunwali wurde nach den Reformen der paschtunischen Sprache im Jahre 1936 kreiert und setzt sich zusammen aus dem Eigennamen Paschtun (پښتون), dem Partizip Präsens wal (وال, „habend“, gleichbedeutend mit dem persischen dar) und dem Suffix -i (ی, ähnlich wie -keit, -heit oder -tum im Deutschen), sodass er etwa mit Paschtunentum übersetzt werden kann.

Afghanyat und Paschtunwali

Der Begriff Afghanyat افغانیت, zusammengesetzt aus der Bezeichnung Afghan (افغان) und dem persischen Suffix -yat (یت, wie deutsch -heit), bedeutet Afghanentum und ist vor den Reformen der paschtunischen Sprache und der Einführung der Nationalsprache 1936 gebraucht worden. Diese Wortbedeutungsänderung wurde erforderlich, da die Bezeichnung Afghan ab 1936 für Staatsbürger Afghanistans verordnet wurde. Noch im Jahre 1939 hat der Paschtune Abdul Rahman Pazhwak, u. a. auch ein afghanischer UN-Diplomat, die Gesetze des Paschtu unter dem Namen von Afghanyat im Kabuler Jahrbuch herausgegeben.[1]

Der Begriff Paschtunwali ist eher im Ausland bekannt, vielleicht sogar dort unter Paschtunen entstanden. Die Paschtunen im Land selbst verwenden für die Gesetze des Paschtunwali eher Afghanyat oder häufig Paschtu (z. B. in da Pashtu di, „Das ist Pashtu(nwali)“). Ab 1922 schickte der König Amanullah Khan Afghanen bzw. Paschtunen nach Europa, damit sie dort studieren, wobei das größte Studentenkontingent nach Deutschland ging.

Paschtunwali als Ehrenkodex der Paschtunen

Das Paschtunwali birgt aufgrund seines vorislamischen Alters Traditionen wie die Vergeltung oder den Badal (wörtlich „Austausch“). Dabei kann der Badal auch im wahren Sinne des Wortes durch Austausch von Geld, Waren und Heirat erlangt werden.

Die Gastfreundschaft (Melmastya) rangiert im Paschtunwali über allen anderen Werten. Sie ist eng verwickelt mit dem Nanawati (wörtlich „Einlass“), das für Vergebung, Unterschlupfgewährung und einen Teil des Asylrechts steht. Das Nanawatai muss, sobald das Wort ausgesprochen wird, jedermann gewährt werden, selbst dem größten Feind. Das Badal greift somit nur in hartnäckigen, existentiellen Fällen und wird abgeschwächt. Wer kein Nanawatai gewährt, gilt nicht als Edelmann (ghairatman) und zieht Scham und Schande (scharm) auf sich.

Wer gutes sha leistet, wird neben ghairatman auch als nangyalay („Ehrenmann“) betitelt. Die Wortkombination aus nang und namus spielt dabei eine wichtige Rolle: nang ist als die „männliche Ehre“ zu übersetzen, die durch tura („Schwert“) zu erzielen ist. Der Begriff Namus bezieht sich auf die weibliche Ehre und erfordert den Schutz von Familie, Grund und Boden – im weitesten Sinne der Heimat. Wer tura leistet, wird als turyalay bezeichnet. Er leistet einen Dienst für die Allgemeinheit (wie die Verteidigung der Heimat); daher das Sprichwort: „Tura ye wokra!“, wenn man etwas Wichtiges erzielt.

Die meisten Streitigkeiten entstehen bekanntermaßen in dem Bereich, der mit der persischen Alliteration zan, zar und zamin (زن, زر und زمین; Frau, Gold und Boden) beschrieben wird.

Zur Schlichtung von Konflikten wird die Dschirga („Versammlung“) einberufen, auf nationaler Ebene die Loya Dschirga („Große Versammlung“). Die streitenden Parteien (Gond) werden durch die Dschirga versöhnt. Bei Bedarf werden die Beschlüsse der Dschirga durch die Zalwechti, einer Exekutive aus 40 Männern, durchgesetzt.

Um eventuell Gruppierungen zu trennen, wird eine Demarkationslinie ausgehandelt, die durch tiga oder kana (wörtlich „Stein“) abgesteckt wird. Keiner der Parteien ist es nun erlaubt, diese Grenze zu verletzen. Die Beschlüsse der Dschirga sind bindend. Daher bedeutet das Idiom „de kano kerscha“ (deutsch: „Verbindlichkeit“) wörtlich „ein mit einem Stein gezogener Strich“.

Die einzelnen Komponenten des Paschtunwali

  • Melmastia: Das erste Gesetz des Paschtunwali. Es steht für die Gastfreundschaft allen Gästen gegenüber ohne die Erwartung einer Gegenleistung, und ggf. Verteidigung der Gäste gegen ihre Feinde.
  • Badal: Das zweite Gesetz des Paschtunwali: Es steht für das „Rachenehmen“, wenn einem Ungerechtigkeit oder Böses getan wurde. Wörtlich übersetzt bedeutet es „Tausch“.
  • Nanawatay: Das dritte Gesetz. Nanawatay leitet sich ab von dem Verb „hingehen, hereingehen“ und steht dafür, wenn der Besiegte in das Haus des Siegers geht und um Vergebung bittet. Nanawatay kann nicht eingefordert werden, wenn der Disput die Entehrung oder Verletzung einer Frau beinhaltet.
  • Nang (Ehre): Das vierte Gesetz. Nang besteht aus den untenstehenden Punkten, die zusammengefasst die Ehre eines Paschtunen oder die seiner Familie ausmachen.
  • Tor (Schwarz): Bezieht sich auf Fälle, in denen es um die Ehre einer Frau geht. Tor (Schwarz) kann nur in Spin (Weiß) durch den Tod des Verursachers umgewandelt werden.
  • Tarboor (Cousin): In der paschtunischen Gesellschaft hat der Tarboor (oder der Sohn des Bruders des Vaters) die Anmutung bzw. Nebenbedeutung einer Rivalität bzw. Feindschaft.
  • Laschkar: ist die Stammesarmee. Sie setzt die Entscheidungen der Dschirga um.
  • Die Dschirga ist die Versammlung der Stammesältesten, die zu verschiedensten Gelegenheiten oder für verschiedenste Fälle einberufen werden bzw. tagen kann. Beispiel: Dispute innerhalb des Stammes oder zwischen verschiedenen Stämmen.
  • Chalweshti / Zalwesti: Das Wort leitet sich von dem Wort „Vierzig“ ab und steht für die Umsetzung der Entscheidungen der Dschirga, d. h. jeder 40. Mann ist ein Mitglied. In Kurram heißt diese Gruppierung Shalgoon, welches sich von dem Wort „Zwanzig“ ableitet und dafür steht, dass jeder 20. Mann Mitglied dieser Gruppe wird.
  • Teega / Kanrai (Stein): Teega steht für ein festes Datum, zu dem alle Feindlichkeiten zwischen streitenden/kämpfenden Parteien unterbrochen werden müssen. Der Stamm sichert dann die Umsetzung der Teega.
  • Nikkat ist abgeleitet von dem Wort Nikka, welches für „Großvater“ steht. Es steht für die Verteilung von Profiten und Verlusten innerhalb von Stämmen und Unterstämmen. Der Verteilungsschlüssel richtet sich nicht unbedingt nach demographischen Werten, sondern kann auch vor Generationen festgeschrieben sein und einem Außenstehenden ungerecht erscheinen.
  • Badragga steht für eine Stammeseskorte, die für gewöhnlich aus Mitgliedern dieses Stammes besteht. Ein Angriff auf eine Badragga kann eine Stammesfehde nach sich ziehen.
  • Hamsaya (Nachbar) steht für eine Gruppe von Schutzabhängigen, die sich in den Schutz bzw. die Obhut eines stärkeren begeben. Jeder Angriff auf die Hamsaya wird als Angriff auf deren Beschützer gewertet.
  • Qalang (Miete oder Steuer) wird von dem Gutsherrn gegen seine Pächter erhoben. In diesem Kontext ist er typisch für den Stamm der Yousufzai, kann allerdings auch andere Bedeutungen bei anderen Stämmen haben.
  • Malatar steht für die Mitglieder einer Gruppe, die an einem Kampf teilnehmen stellvertretend für deren Führer oder gemeinsam mit ihm.
  • Mu’ajib: steht für die jährliche oder halbjährliche, feste, Auszahlung eines Betrages an Stämme und/oder Unterstämme durch die politische Macht.
  • Lungi steht für die Auszahlung durch die politische Macht an einzelne Führer.
  • Nagha ist eine Strafsumme, die durch die Stammesältesten festgelegt und einem Verurteilten / zu bestrafenden auferlegt wird. Die Umsetzung dieser Maßnahme kann ggf. durch die Laschkar vollzogen werden.
  • Rogha steht für die Niederlegung eines Disputs zwischen streitenden Fraktionen.
  • Eine Hujra ist ein Verweil- oder Schlafplatz für Gäste und männliche, unverheiratete Mitglieder eines Dorfes. Die Kosten werden für gewöhnlich durch die Bewohner des Dorfes geteilt. Jede Hujra hat für gewöhnlich eine anliegende Moschee, die an die Dorfstruktur gekoppelt ist.
  • Eine Swara ist eine Form der Sühneleistung für Mord, Ehebruch oder Entführung. Eine Frau aus der Sippe des Täters wird mit einem Mann der geschädigten Sippe verheiratet (auf Beschluss der Dschirga).

Das Paschtunwali ist ein Kanon an Gesetzen und Verhaltensregeln, ein Kodex aus der Zeit, als moderne Rechtsprechung nicht existierte. Das Paschtunwali führte zu einer Ordnung und bot die Existenzgarantie für die Paschtunen. Viele Elemente des Paschtunwali, z. B. die Dschirgas (Loya Dschirga, Wolesi Dschirga) wurden vom afghanischen Staat übernommen, und als die US-Amerikaner nach dem 11. September 2001 eine Neustrukturierung von Afghanistan versuchten, war es die Loja Dschirga, die der Regierung Karzai ihre Legitimität gab.

Literatur

  • Willi Steul: Pashtunwali und Widerstand - Stammesgesellschaft im Staat: Die Pashtunen in Paktia In: Berliner Institut für vergleichende Sozialforschung [Red.: Kurt Greussing u. Jan-Heeren Grevemeyer] (Hrsg.): Revolution in Iran und Afghanistan - mardom nameh - Jahrbuch zur Geschichte und Gesellschaft des Mittleren Orients Syndikat, Frankfurt am Main 1980, S. 250–263, ISBN 3-8108-0147-X.
  • Christian Sigrist: Pashtunwali - Das Stammesrecht der Pashtunen In: Berliner Institut für vergleichende Sozialforschung [Red.: Kurt Greussing u. Jan-Heeren Grevemeyer] (Hrsg.): Revolution in Iran und Afghanistan - mardom nameh - Jahrbuch zur Geschichte und Gesellschaft des Mittleren Orients Syndikat, Frankfurt am Main 1980, S. 264–279, ISBN 3-8108-0147-X.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Salnamah e Kabul 1939