Parallelbericht

Mit dem Begriff Parallelbericht (umgangssprachlich auch: Schattenbericht) wird ein Bericht einer oder mehrerer Nichtregierungsorganisationen beispielsweise über den Prozess der Umsetzung einer UN-Konvention an ein entsprechendes UN-Komitee bezeichnet, welches diesen Prozess überwacht.[1] Schattenberichte gibt es auch in anderen Kontexten, so der Schattenbereich Berliner Zustände,[2] der seit 2006 jährlich von den zivilgesellschaftlichen Organisationen Antifaschistisches Pressearchiv und Bildungszentrum und der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin[3] erstellt wird.

UN-Ebene

Schattenberichte werden parallel zu den von den Vertragsstaaten zu erstellenden Berichten erstellt und fließen mit diesen zusammen in die durch das UN-Komitee erfolgende Bewertung über den Fortgang der Umsetzung der jeweiligen Konvention ein. Ein Schattenbericht kann sich auf den gesamten Regierungsbericht beziehen. Er kann sich aber ebenso mit Teilaspekten des Regierungsberichtes beschäftigen oder das aufzeigen, was ein Regierungsbericht nicht berichtet.[4]

Beispiele

Einzelnachweise

  1. Glossar – P. In: inklusion-als-menschenrecht.de. Abgerufen am 29. September 2021.
  2. https://www.apabiz.de/rubrik/publikationen/berliner-zustaende/
  3. Archivierte Kopie (Memento desOriginals vom 11. August 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.mbr-berlin.de
  4. institut-fuer-menschenrechte.de, Koordinierungskreis gegen Frauenhandel, Deutsches Institut für Menschenrechte: Konferenzdokumentation, Abgeordnetenhaus Berlin, 13. Dezember 2002: Menschenrechtsinstrumente: Für Frauen Nutzen (24. Januar 2011; PDF-Datei; 264 kB)